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Die Energiepolitik ist ein hochaktuelles Thema und betrifft uns alle. Die Schweiz hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2050 vollständig auf erneuerbare Energien umzusteigen. Dieses Ziel fordert nicht nur den Bund und unsere Nachbarländer, sondern auch die einzelnen Kantone. Ein engagierter Kanton ist Zug. Im Gespräch mit Beatrice Bochsler, Leiterin der Energiefachstelle in der Baudirektion des Kantons Zug, erfuhren wir mehr über die Grundlage für die Revision des kantonalen Energiegesetzes und die totalrevidierte Verordnung. Als gemeinsamer Nenner aller Kantone dienen dabei die MuKEn 2014, die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. In diesem Blogbeitrag setzen wir uns detaillierter mit diesem Thema auseinander und beleuchten die Hintergründe und Ziele.

Was bringt das revidierte Energiegesetz mit sich?

Im ersten Quartal des Jahres 2024 setzt der Kanton Zug ein aktualisiertes Energiegesetz sowie eine neugefasste Energieverordnung in Kraft. Die Verordnung regelt die umfangreiche Angleichung der energierechtlichen Bestimmungen auf kantonaler Ebene. Diese Änderungen ziehen für Eigentümer und Bauherren weitreichende Konsequenzen nach sich, besonders im Kontext von Neubauvorhaben und existierenden Gebäudekomplexen. Für Neubauten ist ein verbesserter Wärmeschutz vorgesehen, der den Energieverbrauch um mindestens zehn Prozent senken soll. Gleichzeitig werden die Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien zum Heizen verschärft, um eine möglichst umweltschonende Versorgung sicherzustellen. Dabei werden gleichwohl anpassungsfähige Lösungskonzepte berücksichtigt. Ein zusätzlicher zentraler Punkt ist die verbrauchsabhängige Abrechnung der Warmwasserkosten, welche Nutzerinnen und Nutzer entlasten soll.

Strom selbst produzieren

Für Neubauten wird die Verpflichtung eingeführt, einen Anteil des Strombedarfs selbst zu produzieren. Die Art der Stromerzeugung darf frei gewählt werden, wobei wohl die meisten Bauherrschaften Photovoltaikanlagen bevorzugen. Diese müssen im, am oder auf dem Gebäude oder auf dem Grundstück mit einer Leistung von mindestens 10 Watt Peak pro Quadratmeter Energiebezugsfläche installiert werden. Diese Anlagen qualifizieren sich weiterhin für Förderprogramme. Sollten Bauherren die Installation zur Eigenstromerzeugung nicht vollziehen, können sie eine Ersatzabgabe in Höhe von 1000 Franken pro nicht umgesetztem Kilowatt Peak entrichten.

Regelung für bestehende Gebäude

Die neuen Vorschriften betreffen auch bestehende Gebäude, von denen derzeit noch zwei Drittel im Kanton Zug mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Das ausdrückliche Ziel ist der Umstieg auf eine erneuerbare Heizungsanlage als Ersatz für das existierende System. Bei einem solchen Austausch darf maximal 80 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch nicht erneuerbare Energien gedeckt werden. Eigentümern bleibt die Option, entweder mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken oder eine entsprechende Steigerung der Effizienz umsetzen. Diese Vorgaben gelten für Wohn- und auch Nichtwohngebäude.

Was für Austauschmöglichkeiten einer Heizungsanlage sind möglich?

Beim bevorstehenden Austausch einer Heizungsanlage stehen Besitzern verschiedene Optionen offen. Idealerweise wählen sie ein erneuerbares System, beispielweise eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder den Anschluss an einen erneuerbaren Wärmeverbund. Bevorzugen sie ein fossiles Heizsystem, müssen sie zusätzliche Massnahmen umsetzen. Es stehen verschiedene Standardlösungskombinationen zur Auswahl, beispielsweise der Austausch von Fenstern und eine thermische Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung. Wichtig: Unabhängig vom Heizungssystem ist eine Bauanzeige beim gemeindlichen Bauamt erforderlich. Ohne anderslautende Rückmeldung durch das Bauamt innert 20 Tagen darf das Vorhaben umgesetzt werden. In einigen Fällen ist auch ein Baugesuch erforderlich, beispielsweise bei Luft/Wasser-Wärmepumpen oder bei Dämmmassnahmen an der der Fassade.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Der Kanton Zug verfügt über ein grosszügiges Energie-Förderprogramm. Mit einem beeindruckenden Förderbudget von 84 Millionen Franken, vorgesehen für die Jahre 2023 bis 2032, bekräftigt der Kanton seinen Willen, die Energieeffizienz im Gebäudepark zu verbessern und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Gefördert werden unter anderem Massnahmen zur Wärmedämmung und der Ersatz von fossilen oder elektrischen Heizungen durch erneuerbare Systeme. Rund 1000 Bauherrschaften konnten in den letzten beiden Jahren mit Förderbeiträgen unterstützt werden.  

Wo finde ich Beratung?

Umfangreiche Beratungsangebote unterstützen die Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung ihrer Energieprojekte. Dazu gehört der GEAK Plus, der Energieausweis der Kantone mit Beratungsbericht, welche im Rahmen des erwähnten Förderprogramms unterstützt wird. Kanton und Gemeinden offerieren kostenlose Beratungen durch den Verein energienetz-zug. Steht der Ersatz der Heizung im Vordergrund, bietet sich auch eine ebenfalls kostenlose Impulsberatung durch eine Fachperson der Kampagne erneuerbarheizen.ch des Bundes an. Eine weitere wichtige Informationsquelle ist das Geoportal des Kantons Zug, das Daten zur Nutzung von Erdwärme und Grundwasser bereithält. Zudem bietet das Portal eine Solarpotenzialanalyse, mit der Einwohner die Eignung ihrer Gebäude für die Nutzung der Sonnenenergie einschätzen können. Fragen zum neuen Energiegesetze beantwortet die kantonale Energiefachstelle und gemeindlichen Bauämter. Alle diese Initiativen und Werkzeuge sind Teil der Vision, den Kanton Zug in eine ökologisch nachhaltige und energiebewusste Zukunft zu führen.

WWZ unterstützt Sie gerne

WWZ versteht die Bedeutung von Nachhaltigkeit und Energieeffizienz in unserer heutigen Gesellschaft und bietet daher massgeschneiderte Lösungen im Bereich der Heiz- und Kühlsysteme an, die sowohl umweltfreundlich als auch kosteneffektiv sind. Diese Systeme zeichnen sich durch ihre hohe Effizienz und geringen Emissionen aus, was sie zu einer idealen Wahl für zukunftsorientierte Städte und Gemeinden macht. Zudem sind wir im Bereich des Wärme-Contractings tätig, bei dem wir als Dienstleister die Planung, Errichtung, Finanzierung sowie den Betrieb der Heizungsanlagen übernehmen.

Unsere Lösungen sind darauf ausgelegt, den gesetzlichen Anforderungen nicht nur heute, sondern auch in Zukunft gerecht zu werden. Die Einhaltung und Vorwegnahme der zukünftigen Gesetzgebung ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie für die Fernwärmeverbünde und Contracting-Anlagen. Mit unseren innovativen Ansätzen tragen wir dazu bei, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Wir laden Sie ein, sich auf unserer Webseite eingehender über unsere Fernwärmeverbunde/Projekte sowie Dienstleistungen und die Vorteile, die sich für Sie ergeben können, zu informieren. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu unseren Technologien und Projekten, Erfahrungsberichte zufriedener Kunden und können direkt Kontakt zu unseren Experten aufnehmen, die Sie gerne umfassend beraten.