Trinkwasser wird in hoher Qualität ins Haus geliefert und untersteht dem Lebensmittelgesetz. Eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Installationen muss ausgeschlossen werden. Installationen und Reparaturen dürfen deshalb nur von installationsberechtigten Firmen ausgeführt werden. Der Hauseigentümer ist verantwortlich für seine Hausinstallationen.
Temporäre Wasseranschlüsse
Ein temporärer Wasseranschluss kommt zum Einsatz, wenn z.B. ein Bauvorhaben oder eine öffentliche Veranstaltung (Markt, Festzelt, Zirkus, usw.) Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser benötigt.
Bauwasseranschluss
Bauwasseranschlüsse werden aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser ausschliesslich durch WWZ erstellt. Die verwendeten Anschlüsse sind bedienerfreundlich und verhindern den ungewollten Rückfluss in das öffentliche Wassernetz.
Hydrantenzähler
Der Einsatz eines Hydrantenzählers ist im Versorgungsgebiet von WWZ obligatorisch.
Neuinstallationen und Installationskontrollen
Alle Neuinstallationen, Änderungen und Erweiterungen sind WWZ mittels Installationsantrag sowie den dazugehörigen Beilagen anzumelden. Alle Installationsanzeigen werden von WWZ geprüft: Eine Hausinstallation wird erst nach erfolgter Sicherheitskontrolle freigegeben. Über die Kontrolle und Prüfung fertiggestellter Pressverbindungsinstallationen ist vom Ersteller ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll für WWZ anzufertigen.
Neue Hausanschlussleitung Hochdorf
Die Erstellung einer neuen Trinkwasser-Hausanschlussleitung in Hochdorf muss bei WWZ mittels eines Installationsantrages mit den dazugehörigen Beilagen angemeldet werden. Alle Installationsanzeigen werden von WWZ geprüft: Eine neue Trinkwasser-Hausanschlussleitung wird erst nach erfolgter Sicherheitskontrolle freigegeben. Der ausführende Sanitärinstallateur muss zwingend einen solchen Antrag erstellen.