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Ihre Sicherheit steht an erster Stelle 

Sichere elektrische Installationen sind die Basis für den Schutz von Personen und Sachgegenständen. Zudem reduzieren gut gewartete Installationen Strom- oder teure Betriebsausfälle, was im Interesse der verantwortlichen Eigentümerschaft ist. Für die Sicherheit verordnet der Bundesrat regelmässige Kontrollen (Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen NIV). Sind die Installationen in Ordnung, bekommt die Eigentümerschaft einen Sicherheitsnachweis als Garantieschein.

Die NIV regelt nebst den Pflichten der Eigentümerschaft auch die Aufgaben des Netzbetreibers – für Sie ist das WWZ. Wir sind dazu verpflichtet, Sie aufzufordern, die Installationen spätestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode prüfen zu lassen. Die Kopie des Sicherheitsnachweises bewahren wir auf.

Ihre Installationskontrolle Schritt für Schritt erklärt

Grafik zur Installationskontrolle

  1. Schriftliche Aufforderung
    Sie erhalten von WWZ eine schriftliche Aufforderung zur periodischen Kontrolle und einreichen des Sicherheitsnachweises.

  2. Kontrollfirma beauftragen
    Sie beauftragen eine Firma Ihrer Wahl, um die Kontrolle durchzuführen. Beachten Sie, dass die kontrollierende Person nicht von einem Unternehmen ist, welches an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandhaltung der elektrischen Installationen beteiligt war. Eine Liste von Kontrollfirmen finden Sie unter www.esti.admin.ch.

  3. Durchführung Kontrolle
    Die Kontrollfirma prüft Funktionalität, relevante Strom- und Isolationswerte Ihrer Anlagen und führt Sichtkontrollen der Leitungen und Steckdosen in sämtlichen Räumen durch. Die kontrollierende Person benötigt für die Kontrolle direkten Zugang zu allen Räumen (Steckdosen) sowie zu den Sicherungskästen. Entspricht alles den Anforderungen, erhalten Sie den Sicherheitsnachweis für Ihre Unterlagen. Bitte senden Sie oder der Kontrolleur anschliessend eine Kopie an WWZ.

  4. Mängelbehebung veranlassen
    Stellt man Mängel fest, wird ein ausführlicher Bericht erstellt. Die Mängel müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur behoben werden. Nach beheben der Mängel durch Ihre Elektroinstallationsfirma informiert diese die Kontrollfirma mit einer Erledigungsanzeige. Anschliessend wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt.

  5. Nachweis aufbewahren & Kopie an WWZ zustellen
    Bewahren Sie den Sicherheitsnachweis gut auf. Stellen Sie oder der Kontrolleur WWZ eine Nachweis-Kopie zu.

Fragen und Antworten zur bevorstehenden Kontrolle

Was ist ein Sicherheitsnachweis?

Dieses Dokument bestätigt, dass Ihre elektrischen Installationen den Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben sind. Der Inhalt vom Sicherheitsnachweis ist in der ganzen Schweiz identisch und in der NIV geregelt.

Wen kann ich mit der Kontrolle beauftragen?

Unternehmen, die vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) befugt sind, Kontrollen durchzuführen. Diese Unternehmen und Fachleute müssen unabhängig sein und dürfen nicht an der Planung, Erstellung oder Änderung der zu prüfenden Installation beteiligt sein. Das ESTI führt unter esti.admin.ch ein Verzeichnis über die Kontrollbewilligungen.

Wer darf Mängel beheben?

Fachleute von Elektroinstallationsunternehmen mit einer ESTI-Bewilligung. Auch Firmen oder Personen, die bereits an der Liegenschaft gearbeitet haben, dürfen die Mängel beheben. Wir empfehlen bei Mängeln rasch zu handeln. Die Eingabefrist bezieht sich nicht auf die erfolgte Kontrolle, sondern auf den Eingang des Sicherheitsnachweises bei WWZ.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Eingabefrist nicht einhalten kann?

Am besten, Sie kontaktieren uns – wir finden eine Lösung. Dauert die Verlängerung mehr als drei Monate, so informieren Sie uns bitte schriftlich. Wir können die Frist um maximal zwölf Monate verlängern. Das geht allerdings nur, wenn die Installation direkt von einem Umbau oder Abbruch betroffen ist.

Wer bezahlt die Kontrolle?

Die Eigentümerschaft. Die Richtpreise sehen Sie unter vsek.ch.

Was mache ich mit dem Sicherheitsnachweis?

Gut aufbewahren, damit Sie ihn jederzeit vorweisen können. Uns stellen Sie eine Kopie des Sicherheitsnachweises zu. Das Dokument ist im Schadenfall sehr wichtig.

Wie oft findet die periodische Kontrolle statt?

  • Alle 20 Jahre für Wohnbauten.
  • Alle 10 Jahre für gewerblich genutzte Installationen wie Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen, feuergefährdete Räume, landwirtschaftliche Betriebe oder Schreinereien.
  • Alle 5 Jahre für Räume, in denen sich viele Menschen aufhalten, wie Warenhäuser, Schulhäuser, Kinos, Heime, Restaurants/Bars, Hotels, Arztpraxen oder Installationen nach Nullung Schema III.
  • Alle 3 Jahre für Tankstellen.
  • Jährlich für Baustellen und temporäre Installationen sowie Marktstände.

Wie ist der Eigentümerwechsel bzw. die Handänderung geregelt?

Werden Installationen veräussert, die eine Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren aufweisen (z. B. eine Wohnung) muss eine unabhängige Installationskontrolle durchgeführt werden. Dies nur, sofern die letzte Kontrolle länger als fünf Jahre zurück liegt. Eine Kopie des Sicherheitsnachweises ist wiederum an WWZ einzureichen.

Was passiert, wenn der Sicherheitsnachweis unvollständig oder gar nicht eingereicht wird?

Unvollständige Sicherheitsnachweise müssen wir zurückweisen und die nötigen Massnahmen anordnen. Wird der Sicherheitsnachweis auch nach zweimaliger Erinnerung nicht fristgerecht eingereicht, übertragen wir diese Informationen dem Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI). Das ESTI leitet eine Verfügung, gegebenenfalls eine Strafanzeige mit Kostenfolge gegen die Eigentümerschaft ein.

Muss ich die Kontrolle bei einem geplanten Umbau auch durchführen lassen?

Mit Ihrer Information über das Sanierungsvorhaben, können wir für Sie die Eingabefrist erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten und vor Übergabe der elektrischen Installationen an die Eigentümerschaft, muss der Elektroinstallateur eine Schlusskontrolle durchführen. Die Ergebnisse dieser Kontrolle hält er in einem Sicherheitsnachweis (mit Mess- und Prüfprotokoll) fest. Das Original bewahren Sie, wie bei der periodischen Kontrolle, gut auf und stellen WWZ eine Kopie zu.

Bei Wohnbauten mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren genügt die Schlusskontrolle der gesamten elektrischen Installationen des Elektroinstallateurs.
Sind Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren mit den Installationsarbeiten betroffen, muss zusätzlich eine unabhängige Abnahmekontrolle durchgeführt werden. Die Eigentümerschaft ist dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine solche Abnahmekontrolle von einem berechtigten Kontrollorgan durchführen zulassen.

Nebst Anlagen mit weniger als zwanzig jähriger Kontrollperiode, müssen Energieerzeugungsanlagen, z. B. Photovoltaikanlagen, ebenfalls einer Abnahmekontrolle unterzogen werden.