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Neue Installationen und Änderungen sind uns zu melden, wenn der Anschlusswert der Installation 3,6 kVA und mehr beträgt. Für den Anschluss von Geräten und Anlagen, die Netzrückwirkungen verursachen (z. B. Liftanlage, Wärmepumpe usw.), sind uns eine Installationsanzeige und ein Anschlussgesuch einzureichen. Sie finden diese Formulare auf der Webseite der Werkvorschriften Zentralschweiz.

Temporärer Stromanschluss

Ein temporärer Stromanschluss kommt zum Einsatz, wenn z. B. eine Liegenschaft erstellt wird. Auch Märkte, Festzelte, Zirkusse usw. benötigen einen solchen. Temporäre Stromanschlüsse sind mittels ordentlicher Installationsanzeige anzumelden. Sie finden dieses Formular auf der Webseite der Werkvorschriften Zentralschweiz.