Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Über eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann lokal produzierter Strom aus dem Quartier oder der Gemeinde bezogen werden. Über eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann lokal produzierter Strom aus dem Quartier oder der Gemeinde bezogen werden.Was ist eine LEG?
Lokaler Markt
Eine LEG funktioniert wie ein lokaler Strommarkt: PV-Anlagenbesitzer verkaufen ihren selbst erzeugten Strom innerhalb der Gemeinde an interessierte Abnehmer. So können Verbraucher – von Mietern bis zu Gewerbebetrieben – zusätzlich Stromprodukte zum Angebot des Energieversorgers beziehen. Für den Handel innerhalb der LEG nutzen Sie das öffentliche Netz zu vergünstigten Konditionen.
So funktioniert eine LEG
In vier Schritten zur LEG
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Prüfen & Anmelden
Prüfen Sie, welche Liegenschaften für eine LEG infrage kommen, und füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus. Die Anmeldung ist verfügbar ab 2026. -
Bestätigung
Wir prüfen Ihre Anmeldung und bestätigen die Gültigkeit. Danach unterzeichnen Sie die Vereinbarung und reichen die Zustimmungserklärungen der LEG-Teilnehmenden ein. -
Umsetzung
Wir richten die LEG mit allen teilnehmenden Produzenten und Konsumenten ein. Die Meldung an WWZ muss mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme erfolgen. -
Inbetriebnahme
Die LEG wird jeweils auf den nächsten Monatsersten gebildet – unter Einhaltung der dreimonatigen Frist.
Ist eine LEG für mich sinnvoll?
| ✔️ |
Habe ich mindestens einen Produzenten und einen Konsumenten und erfüllen diese die Voraussetzung zur Gründung einer LEG? |
| ✔️ | Gibt es im LEG genügend Verbraucher, die Strom dann benötigen, wenn er von den Produzenten bereitgestellt wird? |
| ✔️ |
Sind die Verwaltungs- und Abrechnungskosten der LEG, sowie der Ertrag für Produzenten und der Preisvorteil für Konsumenten bekannt? |
| ✔️ | Kenne ich meine Verantwortungen und Aufgaben als LEG-Vertreter? |
| ✔️ |
Habe ich mindestens einen Produzenten und einen Konsumenten und erfüllen diese die Voraussetzung zur Gründung einer LEG? |
| ✔️ | Gibt es im LEG genügend Verbraucher, die Strom dann benötigen, wenn er von den Produzenten bereitgestellt wird? |
| ✔️ |
Sind die Verwaltungs- und Abrechnungskosten der LEG, sowie der Ertrag für Produzenten und der Preisvorteil für Konsumenten bekannt? |
| ✔️ | Kenne ich meine Verantwortungen und Aufgaben als LEG-Vertreter? |
Voraussetzungen einer LEG
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🏘️ Örtliche Nähe: |
Eine LEG beschränkt sich maximal auf das Gebiet einer Gemeinde. |
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⚡ Netzebenen: |
Die Teilnehmer müssen sich auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) befinden. Zudem dürfen in einer LEG ausschliesslich die Spannungsebenen unter 36 kV in Anspruch genommen werden. |
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⚖️ Leistungsverhältnis: |
In einer LEG muss ein Mindestverhältnis zwischen Produktions- und Anschlussleistung von 5 Prozent erfüllt werden. |
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⏱️ Messinfrastruktur: |
Alle Produzenten, Speicher und Konsumenten in einer LEG müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestatttet sein (Smart Meter von WWZ). |
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🏘️ Örtliche Nähe: |
Eine LEG beschränkt sich maximal auf das Gebiet einer Gemeinde. |
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⚡ Netzebenen: |
Die Teilnehmer müssen sich auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) befinden. Zudem dürfen in einer LEG ausschliesslich die Spannungsebenen unter 36 kV in Anspruch genommen werden. |
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⚖️ Leistungsverhältnis: |
In einer LEG muss ein Mindestverhältnis zwischen Produktions- und Anschlussleistung von 5 Prozent erfüllt werden. |
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⏱️ Messinfrastruktur: |
Alle Produzenten, Speicher und Konsumenten in einer LEG müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestatttet sein (Smart Meter von WWZ). |
Die Akteure einer LEG
WWZ als Verteilnetzbetreiberin (VNB)
- Auskunft über die Netztopologie: Wer kann sich zu einer LEG zusammenschliessen.
- Bereitstellung eines standardisierten Anmeldeformulars zur Gründung einer LEG.
- Bereitstellung der Messinfrastruktur und des Verteilnetzes für den Austausch und die Messung der Energie innerhalb der LEG.
- Bereitstellung der Messdaten für die eigenständige Abrechnung der selbst erzeugten und verbrauchten Energie innerhalb der LEG.
- Verrechnung der aus dem Netz bezogenen Energie an die einzelnen LEG-Teilnehmer.
- Die Netznutzungskosten für die innerhalb der LEG erzeugte und bezogene Energie werden den Teilnehmenden von WWZ in Rechnung gestellt – abzüglich eines entsprechenden Rabatts.
LEG-Vertretung
- Regelt die Innenverhältnisse der LEG, inklusive Einwilligungen und Konditionen.
- Verantwortlich für Ein- und Austritte sowie die Kommunikation von Änderungen an WWZ.
- Ansprechperson für alle Fragen rund um die LEG gegenüber WWZ.
- Verantwortlich für die Abrechnung der innerhalb der LEG erzeugten und verbrauchten Energie.
LEG-Produzent/ -Speicherbetreiber/ -Konsument
- Schliesst mit der LEG-Vertretung eine Vereinbarung ab und liefert, speichert oder beziehet den LEG-Strom zu den vereinbarten Konditionen.
- Bleibt individueller Kunde von WWZ.
- Überschüssig produzierte Energie kann ins öffentliche WWZ-Verteilnetz eingespeist werden und wird den Produzierenden von WWZ zu den üblichen Konditionen vergütet.
Abrechnung und Tarife der LEG
Verrechnung und Gutschrift
Tarife
Reduzierte Netznutzungsgebühren
Befinden sich alle Teilnehmenden auf derselben Netzebene und ist keine Transformation notwendig, beträgt der Rabatt auf die Netznutzung 40 Prozent. Ist für die Verteilung des LEG-Stromes eine Transformation notwendig, reduziert sich der Rabatt auf 20 Prozent. Zusätzlich fällt pro Messgerät in der LEG ein Zuschlag von 50 Rappen pro Monat auf den Messtarif an.
Vergleich verschiedener Modelle
| Eigenschaften | (v)REV | (v)ZEV | LEG |
| Örtliche Nähe | Netzanschlusspunkt | Hausanschluss oder Netzanschlusspunkt bei vZEV | Gemeinde und Netzebene |
| Messinfrastruktur | WWZ Werkszähler | Privatzähler oder WWZ Werkszähler bei vZEV | WWZ Werkszähler |
| Mindestverhältnis für Produktionsleistung | kein Mindestverhältnis | Produktionsleistung ≥ 10% der Anschlussleistung | Produktionsleistung ≥ 5% der Anschlussleistung |
| Solarstrom befreit von Netznutzungsentgelt (NNE) und Abgaben | 100% | 100% | 40% oder 20% Rabatt auf NNE |
| Abrechnung Solarstrom durch | WWZ | ZEV oder durch WWZ, bei Wahl der ZEV-Dienstleistung von WWZ | LEG |
| Abrechnung externer Reststrom durch | WWZ | ZEV oder durch WWZ, bei Wahl der ZEV-Dienstleistung von WWZ | WWZ |
| Wahl Reststromprodukt | Freie Wahl des Stromproduktes durch Endverbraucher | Wahl durch ZEV als Gemeinschaft | Freie Wahl des Stromproduktes durch Endverbraucher |
| Solarstrom | Preismodell durch WWZ vorgegeben | Gesetzliche Einschränkungen | Freie Preisgestaltung |
| Rentabilität der PV-Anlage | hoch | mittel bis hoch | gering |
| Inkasso-/Delkredere-Risiko | Bei WWZ | Beim ZEV | Anteil Netznutzung bei WWZ und Anteil Energie (interner Strom) bei LEG |
| Haftung | Endverbraucher | Solidarhaftung | Endverbraucher |
| Besonderheiten | Praxismodell REV kann nur im Verteilnetzgebiet der WWZ umgesetzt werden. | Marktzugang als Gemeinschaft ab 100 MWh/a. | REV-Endverbraucher sowie ZEV-Gemeinschaften können an LEG teilnehmen. |
Häufige Fragen
Alle FAQs zu diesem ThemaAb wann kann ich eine LEG gründen?
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Gründung einer LEG möglich.
Mit wem kann ich eine LEG gründen?
Die Gründung einer LEG ist mit allen Bezügern innerhalb einer Gemeinde und auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) möglich. Voraussetzung ist zudem, dass das Leistungsverhältnis zwischen den Produktionsanlagen und den teilnehmenden Verbrauchsstätten im LEG mindestens 5 Prozent beträgt (Produktionsleistung / Summe Verbrauchsstätten ≥ 5%).
Mit welchen Adressen Sie an Ihrem Standort eine LEG gründen können, finden Sie ganz einfach über den Netztopologie-Check auf unserer Website heraus.
Wie kann ich an einer LEG teilnehmen?
Für die Teilnahme an einer LEG wird vorausgesetzt, dass Sie mit einem Smart Meter von WWZ ausgestattet sind.
Muss ich als Mieter meinen Vermieter respektive den Eigentümer fragen, ob ich an der LEG teilnehmen darf?
Nein, sofern Sie sich nicht in einem ZEV befinden und über einen eigenen Messpunkt verfügen, brauchen Sie dafür keine Bewilligung Ihres Vermieters.