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Was ist eine LEG?

In einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) schliessen sich Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zusammen, um lokal erzeugten und erneuerbaren Strom gemeinsam zu nutzen.

Lokaler Markt

Eine LEG funktioniert wie ein lokaler Strommarkt: PV-Anlagenbesitzer verkaufen ihren selbst erzeugten Strom innerhalb der Gemeinde an interessierte Abnehmer. So können Verbraucher – von Mietern bis zu Gewerbebetrieben – zusätzlich Stromprodukte zum Angebot des Energieversorgers beziehen. Für den Handel innerhalb der LEG nutzen Sie das öffentliche Netz zu vergünstigten Konditionen.

So funktioniert eine LEG

Ähnlich wie bei Eigenverbrauchsmodellen liefert eine PV-Anlage bei Sonnenschein Strom, und deckt damit, soweit verfügbar, den Strombedarf innerhalb der LEG. Nicht gedeckter Bedarf wird vom Energieversorger ergänzt. Zusätzlich können Batteriespeicher eingebunden werden, um überschüssigen Solarstrom zu speichern und bei späterem Bedarf innerhalb der LEG wieder bereitzustellen.

In vier Schritten zur LEG

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wie Sie bei der Gründung einer LEG von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme vorgehen.
  1. Prüfen & Anmelden

    Prüfen Sie, welche Liegenschaften für eine LEG infrage kommen, und füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus. Die Anmeldung ist verfügbar ab 2026.
  2. Bestätigung

    Wir prüfen Ihre Anmeldung und bestätigen die Gültigkeit. Danach unterzeichnen Sie die Vereinbarung und reichen die Zustimmungserklärungen der LEG-Teilnehmenden ein.
  3. Umsetzung

    Wir richten die LEG mit allen teilnehmenden Produzenten und Konsumenten ein. Die Meldung an WWZ muss mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme erfolgen.
  4. Inbetriebnahme

    Die LEG wird jeweils auf den nächsten Monatsersten gebildet – unter Einhaltung der dreimonatigen Frist. 

Ist eine LEG für mich sinnvoll?

✔️ Habe ich mindestens einen Produzenten und einen Konsumenten und erfüllen diese die Voraussetzung zur Gründung einer LEG?
✔️ Gibt es im LEG genügend Verbraucher, die Strom dann benötigen, wenn er von den Produzenten bereitgestellt wird?
✔️ Sind die Verwaltungs- und Abrechnungskosten der LEG, sowie der Ertrag für Produzenten und der Preisvorteil für Konsumenten bekannt?
✔️ Kenne ich meine Verantwortungen und Aufgaben als LEG-Vertreter?
✔️ Habe ich mindestens einen Produzenten und einen Konsumenten und erfüllen diese die Voraussetzung zur Gründung einer LEG?
✔️ Gibt es im LEG genügend Verbraucher, die Strom dann benötigen, wenn er von den Produzenten bereitgestellt wird?
✔️ Sind die Verwaltungs- und Abrechnungskosten der LEG, sowie der Ertrag für Produzenten und der Preisvorteil für Konsumenten bekannt?
✔️ Kenne ich meine Verantwortungen und Aufgaben als LEG-Vertreter?

Voraussetzungen einer LEG

Es gelten bestimmte Voraussetzungen für die Gründung einer LEG. Wenn die folgende Liste auf Sie zutrifft, erfüllen Sie diese sehr wahrscheinlich. Die vollständigen Bestimmungen finden Sie hier.
🏘️ Örtliche Nähe:
Eine LEG beschränkt sich maximal auf das Gebiet einer Gemeinde.
⚡ Netzebenen:
Die Teilnehmer müssen sich auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) befinden. Zudem dürfen in einer LEG ausschliesslich die Spannungsebenen unter 36 kV in Anspruch genommen werden. 
⚖️ Leistungsverhältnis:
In einer LEG muss ein Mindestverhältnis zwischen Produktions- und Anschlussleistung von 5 Prozent erfüllt werden.
⏱️ Messinfrastruktur:
Alle Produzenten, Speicher und Konsumenten in einer LEG müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestatttet sein (Smart Meter von WWZ).
🏘️ Örtliche Nähe:
Eine LEG beschränkt sich maximal auf das Gebiet einer Gemeinde.
⚡ Netzebenen:
Die Teilnehmer müssen sich auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) befinden. Zudem dürfen in einer LEG ausschliesslich die Spannungsebenen unter 36 kV in Anspruch genommen werden. 
⚖️ Leistungsverhältnis:
In einer LEG muss ein Mindestverhältnis zwischen Produktions- und Anschlussleistung von 5 Prozent erfüllt werden.
⏱️ Messinfrastruktur:
Alle Produzenten, Speicher und Konsumenten in einer LEG müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestatttet sein (Smart Meter von WWZ).

Die Akteure einer LEG

WWZ als Verteilnetzbetreiberin (VNB)

  • Auskunft über die Netztopologie: Wer kann sich zu einer LEG zusammenschliessen.
  • Bereitstellung eines standardisierten Anmeldeformulars zur Gründung einer LEG.
  • Bereitstellung der Messinfrastruktur und des Verteilnetzes für den Austausch und die Messung der Energie innerhalb der LEG.
  • Bereitstellung der Messdaten für die eigenständige Abrechnung der selbst erzeugten und verbrauchten Energie innerhalb der LEG.
  • Verrechnung der aus dem Netz bezogenen Energie an die einzelnen LEG-Teilnehmer.
  • Die Netznutzungskosten für die innerhalb der LEG erzeugte und bezogene Energie werden den Teilnehmenden von WWZ in Rechnung gestellt – abzüglich eines entsprechenden Rabatts.

LEG-Vertretung

  • Regelt die Innenverhältnisse der LEG, inklusive Einwilligungen und Konditionen.
  • Verantwortlich für Ein- und Austritte sowie die Kommunikation von Änderungen an WWZ.
  • Ansprechperson für alle Fragen rund um die LEG gegenüber WWZ.
  • Verantwortlich für die Abrechnung der innerhalb der LEG erzeugten und verbrauchten Energie.

LEG-Produzent/ -Speicherbetreiber/ -Konsument

  • Schliesst mit der LEG-Vertretung eine Vereinbarung ab und liefert, speichert oder beziehet den LEG-Strom zu den vereinbarten Konditionen.
  • Bleibt individueller Kunde von WWZ.
  • Überschüssig produzierte Energie kann ins öffentliche WWZ-Verteilnetz eingespeist werden und wird den Produzierenden von WWZ zu den üblichen Konditionen vergütet.

Abrechnung und Tarife der LEG

Die Messdaten innerhalb einer LEG werden über die Smart Meter von WWZ erfasst. Als WWZ-Kundinnen und -Kunden erhalten alle Teilnehmenden einer LEG die Kosten der Netznutzung – auch für den Bezug des LEG-Stroms – direkt in Rechnung gestellt.

Verrechnung und Gutschrift

Die Verrechnung und Gutschrift des LEG-Stroms liegt bei der LEG selbst. Dafür stellt WWZ der LEG-Vertretung oder einem mit der Abrechnung beauftragten Dienstleister die Messdaten aller Produzenten und Konsumenten zur Verfügung.

Tarife

Die Tarife für den LEG-Strom legt die LEG eigenständig fest. WWZ erhebt für den im LEG produzierten und bezogenen Strom die üblichen Netznutzungsgebühren, reduziert um 20 oder 40 Prozent – abhängig davon, welche Netzebenen beansprucht werden.

Reduzierte Netznutzungsgebühren

Befinden sich alle Teilnehmenden auf derselben Netzebene und ist keine Transformation notwendig, beträgt der Rabatt auf die Netznutzung 40 Prozent. Ist für die Verteilung des LEG-Stromes eine Transformation notwendig, reduziert sich der Rabatt auf 20 Prozent. Zusätzlich fällt pro Messgerät in der LEG ein Zuschlag von 50 Rappen pro Monat auf den Messtarif an.

Vergleich verschiedener Modelle

Eigenschaften (v)REV (v)ZEV LEG
Örtliche Nähe Netzanschlusspunkt Hausanschluss oder Netzanschlusspunkt bei vZEV Gemeinde und Netzebene
Messinfrastruktur WWZ Werkszähler Privatzähler oder WWZ Werkszähler bei vZEV WWZ Werkszähler
Mindestverhältnis für Produktionsleistung kein Mindestverhältnis Produktionsleistung ≥ 10% der Anschlussleistung Produktionsleistung ≥ 5% der Anschlussleistung
Solarstrom befreit von Netznutzungsentgelt (NNE) und Abgaben 100% 100% 40% oder 20% Rabatt auf NNE
Abrechnung Solarstrom durch WWZ ZEV oder durch WWZ, bei Wahl der ZEV-Dienstleistung von WWZ LEG
Abrechnung externer Reststrom durch WWZ ZEV oder durch WWZ, bei Wahl der ZEV-Dienstleistung von WWZ WWZ
Wahl Reststromprodukt Freie Wahl des Stromproduktes durch Endverbraucher Wahl durch ZEV als Gemeinschaft Freie Wahl des Stromproduktes durch Endverbraucher
Solarstrom Preismodell durch WWZ vorgegeben Gesetzliche Einschränkungen Freie Preisgestaltung
Rentabilität der PV-Anlage hoch mittel bis hoch gering
Inkasso-/Delkredere-Risiko Bei WWZ Beim ZEV Anteil Netznutzung bei WWZ und Anteil Energie (interner Strom) bei LEG
Haftung Endverbraucher Solidarhaftung Endverbraucher
Besonderheiten Praxismodell REV kann nur im Verteilnetzgebiet der WWZ umgesetzt werden. Marktzugang als Gemeinschaft ab 100 MWh/a. REV-Endverbraucher sowie ZEV-Gemeinschaften können an LEG teilnehmen.

Häufige Fragen

Alle FAQs zu diesem Thema

Ab wann kann ich eine LEG gründen?

Ab dem 1. Januar 2026 ist die Gründung einer LEG möglich.

Mit wem kann ich eine LEG gründen?

Die Gründung einer LEG ist mit allen Bezügern innerhalb einer Gemeinde und auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) möglich. Voraussetzung ist zudem, dass das Leistungsverhältnis zwischen den Produktionsanlagen und den teilnehmenden Verbrauchsstätten im LEG mindestens 5 Prozent beträgt (Produktionsleistung / Summe Verbrauchsstätten 5%).

Mit welchen Adressen Sie an Ihrem Standort eine LEG gründen können, finden Sie ganz einfach über den Netztopologie-Check auf unserer Website heraus.

Wie kann ich an einer LEG teilnehmen?

Für die Teilnahme an einer LEG wird vorausgesetzt, dass Sie mit einem Smart Meter von WWZ ausgestattet sind.

Muss ich als Mieter meinen Vermieter respektive den Eigentümer fragen, ob ich an der LEG teilnehmen darf?

Nein, sofern Sie sich nicht in einem ZEV befinden und über einen eigenen Messpunkt verfügen, brauchen Sie dafür keine Bewilligung Ihres Vermieters.