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WWZ senkt ab dem 1. Juli 2025 die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Quellen. Auch die Vergütung für den Herkunftsnachweis Solarstrom wird reduziert.
Wer seinen Strom aus Photovoltaikanlagen (PVA) oder aus anderen erneuerbaren Quellen in das Netz von WWZ einspeist, erhält ab dem 1. Juli 2025 8,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) vergütet. Bisher bezahlte das Energieunternehmen 11 Rappen pro Kilowattstunde. Für den Herkunftsnachweis Solar erhalten Besitzer von Photovoltaikanlagen neu 1,0 Rappen statt wie bisher 1,5 Rappen.

Die Anpassung der geltenden Einspeisevergütung basiert auf der aktuellen Marktentwicklung, insbesondere sind die kurzfristigen Strommarktpreise zurückgegangen. Im Tagesverlauf kommt es vermehrt zu negativen Preisen, weil immer mehr Kundinnen und Kunden Solarenergie in das WWZ-Netz einspeisen.

Medienkontakt

Judith Aklin
Leiterin Kommunikation