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Was ist der Zusammen­schluss zum Eigen­verbrauch?

Der Zusammenschluss zum Eigen­verbrauch, kurz ZEV,  ist ein gesetzlich geregeltes Modell für gemeinschaftlichen Eigen­verbrauch. Sie nutzen den erzeugten Solarstrom gemeinsam und erhöhen so den Eigenverbrauch Ihrer Photovoltaikanlage. Der ZEV tritt gegenüber der Verteilnetzbetreiberin als ein End­verbraucher auf. Der Zusammen­schluss kann innerhalb einer Über­bauung oder zwischen benachbarten Liegenschaften gebildet werden. 

Virtueller ZEV

Als virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) können Sie den selbst produzierten Solarstrom auch mit den Bewohnern der angrenzenden Gebäude teilen, sofern die Gebäude am selben Netzanschlusspunkt liegen. Mit welchen Adressen Sie einen vZEV gründen können, finden Sie über unseren vZEV-Check heraus. 

Um einen (v)ZEV zu gründen, füllen Sie den ZEV-Antrag aus und reichen diesen per E-Mail an eigenverbrauchsgemeinschaft@wwz.ch ein. 

Icon Info Standardisierte Lösung?

Möchten Sie eine Eigenverbrauchs­­gemeinschaft mit wenig administrativem Aufwand und hoher Standardisierung gründen? Dann ist unser Praxismodell vREV die richtige Lösung. 

Wie funktioniert der ZEV?

Illustration Funktionsweise ZEV und vZEV
1
Sie realisieren Ihre PV-Anlage und installieren einen Produktionszähler von WWZ.  
2
Mit dem Antragsformular gründen Sie einen (v)ZEV. Der vZEV-Check zeigt auf, mit welchen Adressen Sie sich zusammenschliessen können. 
3
Vereinbaren Sie mit Ihren Teilnehmenden die Strom­lieferung, etwa als Zusatz zum Mietvertrag, und holen Sie deren Zustimmung ein., 
4
Sie beschaffen und installieren für jedes (v)ZEV-Mitglied einen intelligenten Zähler und verantworten das Messdaten­management.
5
Die (v)ZEV-Teilnehmenden erhalten Solarstrom aus Ihrer PV-Anlage. Wenn der Ertrag aus der PV-Anlage den Bedarf der Teilnehmenden nicht deckt, erhalten Sie den Rest aus dem Netz von WWZ. Produktions­überschuss wird eingespeist und durch uns vergütet.
6
Mit der Verwendung der Anschlussleitung über einen gemeinsamen Verknüpfungspunkt (z.B. Verteilkabine) können Sie mehrere umliegende Gebäude zum Eigenverbrauch zusammenschliessen. Ein virtueller Messpunkt bündelt die Energieflüsse. 
7
Sie stellen den (v)ZEV-Teilnehmenden den Strombezug, inklusive Eigenverbrauch, periodisch in Rechnung. 
8
Nicht alle Parteien eines Objekts müssen an dem (v)ZEV teilnehmen.
9
Optional: Mit einer Vereinbarung können Sie Punkt 4 und 7 komplett an uns übertragen.
10
Optional: Wir überweisen Ihnen die Erträge aus der Verrechnung des Eigenverbrauchs im (v)ZEV. 

Umsetzung eines ZEV mit WWZ

Unsere (v)ZEV-Dienstleistung ermöglicht die unkomplizierte Umsetzung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft. Unsere Dienstleistung umfasst: 

  • Messung
  • Rechnungsstellung
  • Messdaten
  • Kundensupport
  • Gutschriften
Die Messung von Produktion und Bezug erfolgt über die Smart Meter von WWZ. Somit brauchen Sie sich nicht um allfälligen Unterhalt eigener Zähler zu kümmern. Die Messdaten werden im Viertelstundentakt erfasst. Wir prüfen und plausibilisieren die Daten und ergänzen bei Bedarf fehlende Werte, um eine lückenlose Energiebilanz sicherzustellen.
Wir übernehmen die komplette Abrechnung des Eigenverbrauchs und stellen den Teilnehmenden die Rechnungen zu – inklusive drei Mahnstufen. Bei einem Umzug erstellen wir stichtagsgenaue Schlussrechnungen.
Die Tarife für den Solarstrom im (v)ZEV können Sie selbstständig festlegen und jährlichen anpassen. Berücksichtigen Sie bei der Tarifgestaltung des Solarstromes im ZEV die Auflagen der Energieverordnung. 
Wir unterstützen bei Kundenanfragen zu den Rechnungen.
Den Ertrag aus dem Eigenverbrauch zahlen wir den Eigentümern oder Eigentümerinnen direkt aus.

In wenigen Schritten zum ZEV

Wie Sie bei der Gründung eines (v)ZEV von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme vorgehen.
  1. Prüfen

    Prüfen Sie mit unserem vZEV-Check, mit wem Sie Ihren Solarstrom teilen können.
  2. Antrag

    Besprechen Sie die Umsetzung des (v)ZEV mit Ihrem Installateur, den vorgesehenen Teil­nehmenden sowie Grund­eigentümerinnen und -eigentümern. Klären Sie die internen Bestimmungen wie Tarife und Abrechnungs­modalitäten des (v)ZEV. Reichen Sie danach den ZEV‑Antrag ein.
  3. Dienst­leistung

    Optional: Möchten Sie die Abwicklung des (v)ZEV an WWZ übergeben? Wir übernehmen diese Arbeiten gerne für Sie. Melden Sie sich über unser Kontaktformular.
  4. Umsetzung

    Die Umsetzungsfrist vom Antrag bis zur Inbetriebnahme eines (v)ZEV kann bis zu drei Monate betragen. Informieren Sie sich frühzeitig über die erforderliche Messgeräteanordnung und geben Sie diese Informationen an Ihren Installateur weiter.

Voraussetzungen eines ZEV

Es gelten bestimmte Voraussetzungen für die Umsetzung eines (v)ZEV. Wenn die folgende Liste auf Sie zutrifft, erfüllen Sie diese sehr wahrscheinlich. Die vollständigen Bestimmungen finden Sie hier.
🏘️ Örtliche Nähe Ein (v)ZEV ist auf Objekte hinter demselben Netzanschlusspunkt beschränkt (z. B. innerhalb eines Gebäudes oder Areals mit gemeinsamer Anschlussleitung).
⚖️ Leistungsverhältnis Die Produktionsleistung Ihrer Solaranlage(n) muss mindestens zehn Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen. 
⏱️ Messinfrastruktur Alle Endverbrauchenden und die PV-Produktion müssen mit Smart Metern ausgerüstet sein, damit Verbrauch, Netzbezug und Eigenverbrauch korrekt erfasst werden. Bestehende Messinfrastruktur dürfen Sie für die ZEV‑Abrechnung weiter nutzen.
🤝 Zustimmung der Teilnehmenden
Alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Teilnehmenden müssen dem (v)ZEV zustimmen.
🏘️ Örtliche Nähe Ein (v)ZEV ist auf Objekte hinter demselben Netzanschlusspunkt beschränkt (z. B. innerhalb eines Gebäudes oder Areals mit gemeinsamer Anschlussleitung).
⚖️ Leistungsverhältnis Die Produktionsleistung Ihrer Solaranlage(n) muss mindestens zehn Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen. 
⏱️ Messinfrastruktur Alle Endverbrauchenden und die PV-Produktion müssen mit Smart Metern ausgerüstet sein, damit Verbrauch, Netzbezug und Eigenverbrauch korrekt erfasst werden. Bestehende Messinfrastruktur dürfen Sie für die ZEV‑Abrechnung weiter nutzen.
🤝 Zustimmung der Teilnehmenden
Alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Teilnehmenden müssen dem (v)ZEV zustimmen.

Vergleich verschiedener Modelle

Eigenschaften (v)REV (v)ZEV LEG
Örtliche Nähe Netzanschlusspunkt Hausanschluss oder Netzanschlusspunkt bei vZEV Gemeinde und Netzebene
Messinfrastruktur WWZ Werkszähler Privatzähler oder WWZ Werkszähler bei vZEV WWZ Werkszähler
Mindestverhältnis Produktionsleistung Kein Mindestverhältnis ≥ 10 % der Anschlussleistung ≥ 5 % der Anschlussleistung
Solarstrom ohne NNE & Abgaben 100 % 100 % 40 % oder 20 % Rabatt auf NNE
Abrechnung Solarstrom WWZ ZEV oder WWZ LEG
Abrechnung Reststrom WWZ ZEV oder WWZ WWZ
Wahl Reststromprodukt Freie Wahl durch Endverbraucher Wahl durch ZEV Freie Wahl durch Endverbraucher
Solarstrom Preisgestaltung Durch WWZ vorgegeben Gesetzlich eingeschränkt Freie Preisgestaltung
Rentabilität PV-Anlage Hoch Mittel bis hoch Gering
Inkasso-/Delkredere-Risiko Bei WWZ Beim ZEV Netzanteil bei WWZ, Energieanteil bei LEG
Haftung Endverbraucher Solidarhaftung Endverbraucher
Besonderheiten Umsetzung nur im Verteilnetzgebiet der WWZ Marktzugang ab 100 MWh/a Teilnahme für REV- und ZEV-Modelle möglich

Häufige Fragen

Alle FAQs zu diesem Thema

Was muss ich beim Bau der Photovoltaik-Anlage (PVA) für den Eigenverbrauch beachten?

Generell gilt, Eigenverbrauch ist umso rentabler, je grösser er ist. Mit einer Rückvergütung Eigenverbrauch (REV) oder einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sind die Voraussetzungen für einen hohen Eigenverbrauch ideal. Wichtig ist es auch, die PVA möglichst optimal zu dimensionieren.

Ohne Batteriespeicher und Wärmepumpe wird im Normalfall ein Eigenverbrauchsanteil von 50 % erreicht. Mit einer Batterie sind es normalerweise 60-70 %. Bei der Dimensionierung müssen auch zukünftige Verbrauchsmuster (z.B. Elektromobilität) berücksichtigt werden.

Welche Modelle bietet WWZ für den Eigenverbrauch an?

WWZ bietet Ihnen zwei Modelle zur Auswahl an:

  • Rückvergütung Eigenverbrauch (REV)
    REV ist ein unkompliziertes Praxismodell mit geringem administrativem Aufwand für die Vergütung des auf dem Gebäude produzierten und selbst genutzten Solarstroms.

  • Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
    ZEV ist ein gesetzlich geregelter Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher einer Überbauung oder benachbarten Liegenschaften zur flexiblen Nutzung des vor Ort selbst produzierten Stroms.

Hier gehts zum Vergleich der beiden Modelle. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne das Vertragsdokument für die WWZ-Dienstleistung ZEV zu.

In welchem Gesetz ist der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) geregelt?

Auf Gesetzesstufe ist der ZEV im Energiegesetz (EnG; 730.0) in den Artikeln 16 bis 18 geregelt. Auf Verordnungsstufe ist der ZEV in der Energieverordnung (EnV; 730.01) Art. 14 bis 18 geregelt. Zudem haben verschiedene Organisationen, unter anderem HEV, Mieterverband und der Verband Schweizerische Elektrizitätsunternehmen (VSE) einen Leitfaden Eigenverbrauch erstellt.

Wo finde ich weitere nützliche Informationen?

Nützliche Informationen finden Sie auch unter Energieschweiz und Swisssolar.ch.