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Das Zuger Energieversorgungsunternehmen reduziert per 1. Januar 2026 die Strompreise um durchschnittlich 25 Prozent. Auf den 1. Oktober 2025 sinken auch die Gaspreise über alle Segmente um bis zu 0,8 Rp./kWh. Auch die Netznutzungstarife, Rückspeisetarife für Photovoltaikanlagen und Herkunftsnachweise werden angepasst.
Der Strompreis sinkt 2026 abhängig vom Kundensegment unterschiedlich. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit 4500 Kilowattstunden Jahresverbrauch (Verbrauchsprofil H4, elcom.admin.ch) sinken die Gesamtkosten mit WWZ-Naturstrom um 25,6 Prozent, was rund 340 Franken pro Jahr entspricht. Für Kleinbetriebe reduzieren sich die Kosten um 30,2 Prozent (Verbrauchsprofil C2). Der Strompreis setzt sich aus den Kosten für Energie, der Nutzung des Netzes, den Messkosten und den Abgaben zusammen.

Ausschlaggebend für die Tarifsenkungen sind tiefere Einkaufspreise, die WWZ mit tieferen Tarifen direkt an ihre Kundinnen und Kunden weitergibt. Die Reduktion der Energietarife gründet auch auf der mit Alpiq erzielten Einigung und der damit verbundenen Rückvergütung an WWZ. Davon profitieren die Kundinnen und Kunden ebenfalls.

Änderung bei den Netznutzungstarifen
Mit dem Tarifjahr 2026 tritt mit dem Mantelerlass eine umfangreiche Revision des Stromversorgungsgesetzes und des Energiegesetzes in Kraft. Das zeigt sich auch bei den Tarifen. So werden neu separate Messtarife ausgewiesen, die bisher Teil der Netznutzungstarife waren. Die Messtarife widerspiegeln die effektiven Kosten und werden den Kundinnen und Kunden mit separater Position auf der Rechnung ausgewiesen. Die Netznutzungstarife inklusive der Messtarife verbleiben bei WWZ im Durchschnitt gleich hoch wie im Jahr 2025.

Ab 2026 gelten bei WWZ auch bei den Netztarifen nur noch Einheitspreise, es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Tag und Nacht. WWZ schafft die verschiedenen Tarifzeiten mit Hoch- und Niedertarifen somit über die gesamten Strompreise ab. Das bisherige Hoch-/Niedertarifmodell stammt aus einer Zeit zentraler Stromerzeugung. Heute wird Strom zunehmend dezentral und aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik erzeugt. Eine weitere Anpassung gibt es für mittlere und grosse Netzkunden mit Leistungsmessung (> 50 MWh Verbrauch/a). Bei Ihnen wird die Leistung ab 2026 rund um die Uhr ermittelt und verrechnet. Dies schafft Anreize, Lastspitzen zu vermeiden durch zeitlich versetzte Nutzung stromintensiver Geräte und damit für ein netzdienliches Verbrauchsverhalten.

Abnahmevergütung für Photovoltaik-Anlagen
WWZ hat die Rückspeisetarife per 1. Juli 2025 unterjährig gesenkt – als Vorbereitung auf das neue Regime gemäss Mantelerlass, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die neue Abnahmevergütung von WWZ orientiert sich eng an den gesetzlichen Vorgaben. Sie verfolgen das Ziel, Transparenz und Marktintegration zu fördern. Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt eine quartalsweise Vergütung, basierend auf dem durchschnittlichen Marktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) jeweils rückwirkend festlegt. Die für das erste Quartal 2026 geltenden Vergütungen publiziert das BFE im April 2026 (BFE-Website). Für kleinere Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW sowie für mittlere Anlagen bis 150 kW ist eine gesetzlich verankerte Mindestvergütung vorgesehen, um deren wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen.

Für den Herkunftsnachweis Solarstrom vergütet WWZ Besitzern von Photovoltaikanlagen bis 100 kW wie bisher 1,0 Rappen. Bei Anlagen ab 100 kW erfolgt eine Marktangleichung auf 0,5 Rp./kWh. Für neue Anlagen setzt WWZ ab 2026 zudem die gesetzlich vorgesehene Begrenzung der Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen um. Dies stärkt die Netzstabilität. Eine potenzielle Einbusse der Jahresproduktion kann durch intelligente Steuerung vermieden werden und ist auf maximal drei Prozent beschränkt.

Erneut tiefere Gaspreise
Der Gasmarkt ist stabil auf niedrigem Preisniveau, wobei geopolitische Unsicherheiten, insbesondere durch den anhaltenden Ukraine-Konflikt und internationale Handelsentwicklungen, sowie strukturelle Abhängigkeiten – etwa von norwegischem Pipelinegas – die Preisbildung beeinflussen.

WWZ beobachtet den Energiemarkt eng und setzt beim Gas auf die strukturierte Beschaffung über mehrere Jahre. Diese garantiert einerseits die Versorgungssicherheit und andererseits kann sie Preisschwankungen am Spotmarkt für die Kundinnen und Kunden abfedern. Die daraus resultierenden Kostenvorteile gibt WWZ an die Endkunden weiter. Das Energieunternehmen senkt per 1. Oktober 2025 die Gastarife für alle Kundengruppen um bis zu 0,8 Rappen pro Kilowattstunde. Die Senkung führt zu einer Reduktion der All-In-Arbeitspreise über alle Kundensegmente hinweg um bis zu 10 Prozent. Es ist die zweite Preisreduktion in diesem Jahr.

Die Tarifblätter sind abrufbar im Internet:
Strom: Strompreise | WWZ
Gas: Gas | WWZ
Alle Informationen rund um die Photovoltaik unter: Solarenergie profitabel nutzen | WWZ

Medienkontakt

Judith Aklin
Leiterin Kommunikation