Zum Inhalt springen
Hier finden Sie eine Übersicht der Strom- und Solarstromvergütungstarife für Privat- und Kleingewerbekunden sowie Gross- und Industriekunden.

Die Solarstromvergütung gilt für Stromproduzenten, die ihre Energie in das Verteilnetz von WWZ einspeisen.

Privat- und Kleingewerbekunden

Produkte, Preise und weitere Informationen für Kunden in der Grundversorgung bei einem Verbrauch von unter 100'000 kWh im Jahr.

Basistarif: Preismodell Basis für Privat- und Kleingewerbekunden mit einem Strombezug unter 50‘000 kWh pro Jahr.

Leistungstarif: Preismodell Leistung für Kunden mit einem Strombezug zwischen 50‘000 und 100‘000 kWh pro Jahr.

Tarif unterbrechbar: Preismodell Unterbrechbar für Kunden mit abschaltbaren Anwendungen (z.B. Wärmepumpe).

Strompreiserhöhung

Alle FAQs

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis besteht aus drei Komponenten: einem Energietarif (für den eigentlichen Strom), einem Netznutzungstarif (dieser deckt die Kosten für den Bau, den Unterhalt und die Steuerung (d. h. Stabilität) des Stromnetzes) sowie diversen Abgaben (z. B. Konzessionsabgaben an das Gemeinwesen, Bundesabgaben für die Förderung erneuerbarer Energien).

Warum steigt der Strompreis in diesem Jahr?

Haupttreiber des Preisanstiegs 2023 sind die massiv höheren Beschaffungskosten am Strommarkt. Aber auch die Kosten für die Netznutzung – insbesondere für die Steuerung des Stromnetzes (Systemdienstleistungskosten SDL) – nehmen zu.

Wie und wo beschafft WWZ ihren Strom?

WWZ hat eine diversifizierte Strombeschaffungsstrategie mit drei Strombezugsquellen:

  1. eigene Produktionsanlagen (Kleinwasserkraftwerke und PV-Anlagen)
  2. Strombezugsrechte aus Kraftwerksbeteiligungen
  3. Strommarkt
Die eigenen Anlagen (1) und Kraftwerksbeteiligungen (2) decken nur rund 20 Prozent der Stromnachfrage unserer Kundinnen und Kunden ab. 80 Prozent des Stroms muss WWZ am Markt (3) beschaffen. Der aktuelle Preisanstieg an den Strombörsen wirkt sich daher deutlich spürbar auf die Beschaffungskosten aus – und somit auch auf den Preis, den unsere Kundinnen und Kunden für ihren Strom bezahlen. Dieselbe Dynamik gilt aber auch, wenn der Strompreis an den Märkten fällt.

Seit Anfang 2021 ist der Strompreis an den Märkten um rund 1000 (!) Prozent gestiegen und befindet sich im Moment auf einem Allzeithoch.

Wie entsteht der Strompreis an den Strommärkten und warum steigt er im Moment so stark?

Grundsätzlich entsteht der Preis am Strommarkt durch Angebot und Nachfrage. Heute sind es vor allem Kraftwerke mit hohen variablen Kosten, die den Preis bestimmen, etwa Gas- und Kohlekraftwerke. Steigen die Preise für Kohle, Gas oder CO2-Zertifikate, dann haben diese Kraftwerke höhere Produktionskosten, also steigt der Strompreis. Wind-, PV-, Wasser- und Kernkraftwerke haben im Vergleich dazu tiefe variable Kosten. Sie reagieren was die Produktionskosten betrifft viel weniger auf wirtschaftliche und geopolitische Verwerfungen, wie wir sie im Moment erleben (Ukrainekrieg, Wirtschaftssanktionen, weitere Gasverknappung, tiefe Verfügbarkeit der Französischen Kernkraftwerke).

Grosskunden

Produkte, Preise und weitere Informationen für Kunden in der Grundversorgung bei einem Verbrauch von über 100'000 kWh im Jahr.

Ersatzversorgung

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) regeln den geöffneten Strommarkt. Kunden mit einem Strombezug von mehr als 100'000 kWh pro Jahr und Bezugsstelle haben grundsätzlich zwei Optionen der Energielieferung: Belieferung über die Grundversorgung des lokalen Netzbetreibers oder Austritt aus der Grundversorgung und Abschluss eines Marktvertrags für die Energiebelieferung mit einem beliebigen Lieferanten.

Solange der Kunde auf den Marktzugang verzichtet, verbleibt er automatisch in der Grundversorgung von WWZ. Der Kunde hat Anspruch auf jederzeitige Lieferung der benötigten Energiemenge. Die Preise der Grundversorgung werden jährlich von WWZ gemäss den Vorgaben des Regulators ElCom festgelegt. Diese unterstehen der strengen Aufsicht der ElCom. Der Kunde kann jeweils bis zum 31. Oktober dem Grundversorger mitteilen, dass er im Folgejahr aus der Grundversorgung austritt. Der Kunde ist nun selbst verantwortlich, die Energielieferung mit einem Lieferanten in einem entsprechenden Marktvertrag zu regeln. Auch WWZ bietet Marktverträge an. Nachdem der Kunde die Grundversorgung verlassen hat, besteht kein Anspruch auf Rückkehr zurück in die Grundversorgung.

Falls der Kunde, der aus der Grundversorgung ausgetreten ist, es versäumt, für einen Zeitraum einen Marktvertrag für die Energielieferung abzuschliessen, sieht das Gesetz vor, dass er vom Grundversorger, das heisst von WWZ, automatisch innerhalb einer Ersatzversorgung beliefert wird. Zu beachten ist, dass die Preise der Ersatzversorgung nicht auf der kostenorientierten Grundversorgung basieren, sondern höher sind. Die Ersatzversorgung dauert solange an, bis der Kunde über einen Marktvertrag beliefert wird.

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ersatzversorgung.

Wie berechnet man die Strompreise?