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Hier finden Sie eine Übersicht der Strompreise und Solarstromvergütungstarife für Privat- und Kleingewerbekunden sowie Gross- und Industriekunden.

Die Solarstromvergütung gilt für Stromproduzenten, die ihre Energie in das Verteilnetz von WWZ einspeisen.

Privat- und Kleingewerbekunden

Produkte, Preise und weitere Informationen für Kunden in der Grundversorgung bei einem Verbrauch von unter 100'000 kWh im Jahr.

Basistarif: Preismodell Basis für Privat- und Kleingewerbekunden mit einem Strombezug unter 50‘000 kWh pro Jahr.

Leistungstarif: Preismodell Leistung für Kunden mit einem Strombezug zwischen 50‘000 und 100‘000 kWh pro Jahr.

Tarif unterbrechbar: Preismodell Unterbrechbar für Kunden mit abschaltbaren Anwendungen (z.B. Wärmepumpe).

Strompreiserhöhung

Alle FAQs

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis besteht aus drei Komponenten: dem Energietarif (für den eigentlichen Strom), dem Netznutzungstarif (für Bau, Unterhalt, Betrieb und Steuerung des Stromnetzes) sowie diversen Abgaben (Konzessionsabgaben an die Gemeinden, Netzzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien).

Ab 2024 werden zudem die Kosten der Stromreserve verrechnet zur Finanzierung der Massnahmen, die der Bund als Folge der Energiekrise für die Gewährleistung der Stromversorgung im Winter verordnet hat.

Warum steigt der Strompreis 2024?

Der Preisanstieg ist auf vier Faktoren zurückzuführen:
  • Erstmals wird die Stromreserve verrechnet zur Finanzierung der vom Bund verordneten Massnahmen zur Gewährleistung der Stromversorgung im Winter.
  • Die Netznutzungskosten in den Vorliegernetzen steigen – in erster Linie, weil die Kosten zur Deckung der Netzverluste wegen der hohen Strompreise am Markt teurer wurden.
  • Die Systemdienstleistungstarife (SDL) der Swissgrid für die Steuerung des Übertragungsnetzes steigen ebenfalls. Auch hier aufgrund der hohen Marktpreise.
  • Der Energietarif steigt, da WWZ auch 2022 hochpreisige Energie für die Folgejahre beschaffen musste.

Was ist die «Stromreserve»?

Als Folge der Energiekrise im Winter 22/23 hat der Bund verschiedene Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ergriffen. Dazu gehört unter anderem eine Reservespeicherhaltung in Schweizer Stauseen. Gemäss Verordnung des Bundes ist die nationale Netzbetreiberin Swissgrid beauftragt, diese Wasserkraftreserve zu beschaffen bzw. bei den Speicherkraftwerksbetreibern zu reservieren. Die Kosten für die Reservierung des Wassers werden von allen Schweizer Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten im Verhältnis zu ihrem Stromverbrauch getragen. Diese Kosten werden in der Stromrechnung als Teil des Netznutzungstarifs ausgewiesen und betragen 1,2 Rp./kWh.

Wie und wo beschafft WWZ ihren Strom?

WWZ beschafft den Strom diversifiziert aus drei Quellen:

  1. Eigenproduktionsanlagen (Kleinwasserkraftwerke und PV-Anlagen)
  2. Bezugsrechte aus Kraftwerksbeteiligungen
  3. Strommarkt
Die eigenen Anlagen (1) und Kraftwerksbeteiligungen (2) decken rund 20 Prozent der Stromnachfrage unserer Kundinnen und Kunden ab. 80 Prozent des Stroms muss WWZ am Markt (3) beschaffen. Diese Beschaffung erfolgt strukturiert, d. h. der Strombedarf eines bestimmten Jahres wird über mehrere Jahre im Voraus mit mehreren Tranchen gedeckt, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschafft worden sind. Diese Strategie trägt dazu bei, ausserordentliche Preisausschläge an den Märkten für die Kundinnen und Kunden zu dämpfen.

Wie kommt der Strompreis zustande?

Grosskunden

Produkte, Preise und weitere Informationen für Kunden in der Grundversorgung bei einem Verbrauch von über 100'000 kWh im Jahr.

Ersatzversorgung

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) regeln den geöffneten Strommarkt. Kunden mit einem Strombezug von mehr als 100'000 kWh pro Jahr und Bezugsstelle haben grundsätzlich zwei Optionen der Energielieferung: Belieferung über die Grundversorgung des lokalen Netzbetreibers oder Austritt aus der Grundversorgung und Abschluss eines Marktvertrags für die Energiebelieferung mit einem beliebigen Lieferanten.

Solange der Kunde auf den Marktzugang verzichtet, verbleibt er automatisch in der Grundversorgung von WWZ. Der Kunde hat Anspruch auf jederzeitige Lieferung der benötigten Energiemenge. Die Preise der Grundversorgung werden jährlich von WWZ gemäss den Vorgaben des Regulators ElCom festgelegt. Diese unterstehen der strengen Aufsicht der ElCom. Der Kunde kann jeweils bis zum 31. Oktober dem Grundversorger mitteilen, dass er im Folgejahr aus der Grundversorgung austritt. Der Kunde ist nun selbst verantwortlich, die Energielieferung mit einem Lieferanten in einem entsprechenden Marktvertrag zu regeln. Auch WWZ bietet Marktverträge an. Nachdem der Kunde die Grundversorgung verlassen hat, besteht kein Anspruch auf Rückkehr zurück in die Grundversorgung.

Falls der Kunde, der aus der Grundversorgung ausgetreten ist, es versäumt, für einen Zeitraum einen Marktvertrag für die Energielieferung abzuschliessen, sieht das Gesetz vor, dass er vom Grundversorger, das heisst von WWZ, automatisch innerhalb einer Ersatzversorgung beliefert wird. Zu beachten ist, dass die Preise der Ersatzversorgung nicht auf der kostenorientierten Grundversorgung basieren, sondern höher sind. Die Ersatzversorgung dauert solange an, bis der Kunde über einen Marktvertrag beliefert wird.

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ersatzversorgung.

Wie berechnet man die Strompreise?