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Erfahren Sie mehr über die Zukunft der Energieversorgung und die Rolle von Smartmetern im WWZ-Versorgungsgebiet. WWZ plant den Austausch von insgesamt 70'000 Zählern in Etappen bis 2025. Kunden erhalten frühzeitig eine Ankündigung per Brief.
Projektfortschritt
67 %
Stand per 01.03.2024
Umgerüstete Messpunkte
46722
Stand per 01.03.2024

Was genau haben Smartmeter mit der Energiezukunft zu tun?

Die Energiestrategie 2050 legt einen klaren Fokus auf den Ausbau erneuerbarer Energien wie Sonne und Wind. Diese Entwicklung führt dazu, dass Strom zunehmend dezentral und unregelmässig produziert wird, abhängig von der Witterung.

Ein sichtbares Zeichen dieses Wandels ist die wachsende Anzahl von Photovoltaikanlagen. Viele Solarstromproduzenten nutzen ihren erzeugten Strom bereits vor Ort und speisen nur Überschüsse ins Netz ein. Die Entnahme von Strom aus dem Netz erfolgt nur bei Bedarf. Smartmeter spielen eine entscheidende Rolle bei der Steuerung dieser komplexen Stromflüsse.

Informationen zu Ihrem Zählerwechsel

Wann wird wo umgerüstet?

Ab dem 2. Quartal 2021 bis 2025 wird WWZ alle Messtellen im Versorgungsgebiet durch Smart Meter ersetzen. Die Abfolge, wann welcher Energiezähler ausgetauscht wird, entscheidet WWZ aufgrund der Gegebenheit im Stromnetzgebiet, basierend auf verschiedenen Kriterien in den Bereichen Netzausbau und Kommunikationstechnologie.

Welchen Nutzen habe ich?

Smartmeter speichern den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen und übertragen die Daten einmal pro Tag verschlüsselt an WWZ. Die Verrechnung Ihres Stromverbrauchs erfolgt künftig quartalsweise.

Fragen und Antworten

Fragen zu Datensicherheit und Datenschutz


Welche Daten speichern die WWZ-Smartmeter?

Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen liest WWZ nur Daten aus, die für den sicheren Betrieb des Stromnetzes, für die Verrechnung und für die Kundeninformation notwendig sind. Das sind die in 15-Minuten-Intervallen gespeicherten Stromverbrauchswerte, Daten zur Netzqualität sowie Werte, die auf Sabotage hinweisen könnten. Rückschlüsse auf einzelne Haushaltsgeräte oder auf das Privatleben sind ausgeschlossen.

Wie erfolgt die Datenübertragung?

Der Datentransfer vom Smartmeter bis zur nächsten Trafostation erfolgt über das Niederspannungs-Stromnetz (Powerline-Technologie). Eine zusätzliche Verkabelung ist somit nicht notwendig. Von der Trafostation aus werden die Daten dann entweder über unser Glasfasernetz oder das Mobilfunknetz an die WWZ-Systeme übermittelt. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und pseudonymisiert.

Bin ich erhöhter Strahlung ausgesetzt?
Nein, die Sendeleistung des Systems ist deutlich geringer als beispielsweise bei alltäglichen elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen oder WLAN-Routern. Zudem findet eine Datenübertragung über das Stromnetz nur bei Bedarf statt. Hinzu kommt, dass der Smartmeter in nicht bewohnten Räumen installiert wird.

Sind meine Daten sicher?
WWZ hält sich streng an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Es werden ausschliesslich Smartmeter eingesetzt, die erfolgreich auf die gesetzlich geforderte Datensicherheit geprüft sind. Die Datenübertragung von den Smartmetern an WWZ erfolgt verschlüsselt und pseudonymisiert. Die Verknüpfung mit den Kundendaten erfolgt erst im Abrechnungssystem von WWZ. Die Daten werden fünf Jahre gespeichert und lediglich für unsere Verrechnungszwecke verwendet. Dritten sind die Daten unzugänglich. Weitere Informationen finden Sie im allgemeinen Schreiben zum Datenschutz.

Fragen zu den rechtlichen Grundlagen


Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Das revidierte Energiegesetz (EnG), das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) regeln den Einsatz von Smartmetern. Die Schweizer Netzbetreiber sind gemäss StromVV Art. 31e verpflichtet, bis 2027 80 Prozent der konventionellen Stromzähler durch Smartmeter zu ersetzen.

Kann ich die Installation eines Smartmeters verweigern?
WWZ ist als Verteilnetzbetreiberin gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) Art. 8 verantwortlich für das Messwesen in ihren Netzen. Es liegt in ihrer Verantwortung festzulegen, welche Messinfrastrukturen und Informationsprozesse bei den Kundinnen und Kunden angewendet werden. Kann ein intelligentes Messsystem nicht installiert werden, weil der Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber dessen Einsatz verweigert, so kann der Netzbetreiber die dadurch entstehenden Mehrkosten der Messung vom Zeitpunkt der Verweigerung an individuell in Rechnung stellen.

Fragen zum Gerät


Was ist ein Smartmeter?

Smartmeter sind elektronischer Energiezähler, die den Stromverbrauch sowie die -produktion messen, speichern und an das Energieunternehmen übertragen können. Die Geräte sind Bestandteil intelligenter Stromnetze (Smartgrids) und leisten einen wichtigen Beitrag zur Netzqualität und -stabilität, sprich: zur Versorgungssicherheit.

Wie sieht ein Smartmeter aus und was kann ich darauf ablesen?
Smartmeter unterscheiden sich äusserlich nicht wesentlich von den bisherigen Stromzählern. Wie andere Zähler besitzt auch der Smartmeter ein Display, auf dem die aktuellen Verbrauchswerte abgelesen werden können. Zusätzlich verfügen die von WWZ eingesetzten Geräte über eine Kundenschnittstelle, welche eine Echtzeitauslesung vor Ort ermöglicht. Eine entsprechende Bedienungsanleitung kann bei WWZ bezogen oder unter Downloads heruntergeladen werden.

Fragen zur Montage


Wann wird mein Smartmeter installiert?
Die über 70'000 Stromzähler im WWZ-Netz werden wir bis 2025 austauschen. Die Umrüstung erfolgt in geografischen Etappen. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden wir frühzeitig über den anstehenden Zählerwechsel informieren. Es liegt in der Verantwortung von WWZ zu entscheiden, welche Gebiete zu welchem Zeitpunkt umgerüstet werden. Ein Smartmeter kann nicht bestellt werden.

Wie werde ich über den Wechsel informiert?

Die Umrüstung auf Smartmeter erfolgt in geografischen Etappen. Kundinnen und Kunden in den jeweiligen Quartieren kontaktieren wir rund zwei bis vier Wochen vor dem Zählerwechsel per Brief. Darin teilen wir Ihnen den konkreten Montagetermin (Datum und Zeitfenster) mit. Gleichzeitig erhalten Sie von uns Handlungsempfehlungen, falls es zu einer kurzen, aber für die Sicherheit unserer Installationsfachleute notwendigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen sollte.

Was passiert beim Zählerwechsel?
Der Zählerwechsel dauert zwischen 15 und 30 Minuten. Der Smartmeter wird am selben Ort auf dem Schalttableau eingesetzt, an dem der mechanische Zähler entfernt wird. Aus Sicherheitsgründen kann es nötig sein, dass unsere Fachleute die Stromversorgung in dieser Zeit kurz unterbrechen.

Muss ich meine Elektrogeräte in dieser Zeit von Netz trennen?
Während des Zählerwechsels kann die Stromzufuhr kurz unterbrochen werden. Elektronische Geräte wie Computer, WLAN-Router usw. sollten Sie vor dem Zählerwechsel ausschalten. Über den Zeitpunkt des Zählerwechsels informieren wir Sie frühzeitig, ebenfalls über Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Stromversorgung. Für Schäden an elektronischen Geräten infolge des Stromunterbruchs übernimmt WWZ keine Haftung.

Muss ich während des Zählerwechsels zu Hause sein?
Bei Einfamilienhäusern sollte jemand anwesend sein, um unserer Fachperson den Zugang zum Stromzähler zu ermöglichen. Bei Mehrfamilienhäusern ist meist ein Schlüsselrohr vorhanden, womit der Zutritt gewährleistet ist, falls nicht, übernimmt dies idealerweise der Hauswart. Wir informieren Sie frühzeitig per Brief, ob Sie für die Gewährung des Zugangs anwesend sein müssen.

Erhalte ich eine Rechnung?
Nein. Für Kundinnen und Kunden von WWZ entstehen durch den Zählerwechsel keine Zusatzkosten. Die Schweizer Energieversorger wickeln die Umrüstung auf Smartmeter gesetzesgemäss über die Netzkosten ab.

Was passiert mit den alten Stromzählern?
Funktionstüchtige Zähler behalten wir als Ersatzgeräte für Gebiete im Einsatz, die noch nicht auf Smartmeter umgerüstet worden sind. Die restlichen alten Zähler werden fachgerecht durch WWZ entsorgt.

Muss ich WWZ den Zutritt gewähren?
Danke, dass Sie unser Montagemitarbeiterin oder unserem Montagemitarbeiter respektive einem beauftragten Installationspartner den Zutritt zu den elektrischen Einrichtungen ermöglichen. Das Zutrittsrecht ist in unseren Anschluss-, Liefer- und Betriebsbedingungen (ALB) für die Elektrizitätsversorgung (Punkt 7.9) geregelt. Smartmeter unterscheiden sich äusserlich nicht wesentlich von den bisherigen Stromzählern. Wie andere Zähler besitzt auch der Smartmeter ein Display, auf dem die aktuellen Verbrauchswerte abgelesen werden können. Zusätzlich verfügen die von WWZ eingesetzten Geräte über eine Kundenschnittstelle, welche eine Echtzeitauslesung vor Ort ermöglicht.

Fragen zum Kudenportal

Kann ich auf meine persönlichen Stromverbrauchsdaten zugreifen?
Künftig können Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch direkt am Smartmeter ablesen oder zeitnah auf unserem passwortgeschützen Online-Kundenportal einsehen. Der Verlauf kann Ansporn sein für mehr Energieeffizienz - eines der Hauptziele der Energiestrategie 2050. Damit sparen Sie nicht zuletzt auch Kosten. Die Verfügbarkeit der täglichen Verbrauchsdaten für Kunden mit Smartmeter ist bei jedem Zähler unterschiedlich. Ein genereller Starttermin für die Verfügbarkeit der Smartmeter Daten kann nicht garantiert werden.

Fragen zu Asbest

Wie führt WWZ Zählerwechsel auf asbestverdächtigen Montageplatten durch?
Die zum Thema Asbest geschulten WWZ-Mitarbeitenden oder beauftragten Drittfirmen, entscheiden aufgrund einer Sichtkontrolle, ob der Zählerwechsel ohne Freisetzen von Asbestfasern (z.B. durch Bohrungen) durchgeführt werden kann. Hierzu haltet sich WWZ an die Vorgaben der SUVA zum Thema Asbest und wendet die geforderten Schutzmassnahmen konsequent an.

Was geschieht, wenn mein Energiezähler nur durch damit verbundenes Freisetzen von Asbestfasern gewechselt werden kann?
Der ausführende Monteur wird den Zählerwechsel nicht durchführen. Sie erhalten durch ihn vor Ort ein Informationsschreiben zur aktuellen Situation und zum weiteren Vorgehen. Sollten Sie nicht zu Hause sein, werden Sie ein Zettel, mit weiteren Infos, an Ihrem Briefkasten vorfinden. WWZ nimmt anschliessend Kontakt zum Eigentümer auf und vereinbart das weitere Vorgehen (z.B. einen Ersatz der asbestverdächtigen Verteilung).

Kann ich den Ersatz, der asbesthaltigen Verteilung, verweigern?
Grundsätzlich obliegt der Entscheid zur Auswechslung dieser Verteilung den kostentragenden Eigentümern. WWZ empfiehlt den Ersatz solcher Verteilungen nicht nur aus gesundheitlichen Gründen. Sollten gesetzlich geforderte Gerätewechsel nicht durchgeführt werden können, so erhebt WWZ spezifische Kosten für den Mehraufwand einer manuellen Ablesung dieser Zähler.