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vREV – mehr aus Ihrem Solarstrom herausholen

Mit der virtuellen Rückvergütung Eigenverbrauch, kurz vREV, bietet WWZ eine einfache und effiziente Lösung für Ihre Eigenverbrauchsgemeinschaft. Ähnlich wie beim vZEV teilen Sie Ihren selbst produzierten Solarstrom direkt vor Ort – mit Bewohnerinnen und Bewohnern Ihrer Liegenschaft oder mit angrenzenden Gebäuden. So erhöhen Sie den Eigenverbrauch Ihrer Photovoltaikanlage und steigern deren Wirtschaftlichkeit.

Vorteile der vREV

Ein grosser Vorteil der vREV: Die Teilnehmenden bleiben unabhängige Stromkundinnen und -kunden. Wann immer verfügbar nutzen die Teilnehmenden den lokal produzierten Solarstrom aus Ihrer Anlage und profitieren dabei von attraktiven Preisvorteilen. WWZ übernimmt den administrativen Aufwand: die Verbrauchs­messung, die Abrechnung, die Rechnungsstellung und die Verwaltung der Eigen­verbrauchs­gemeinschaft.

Sie konzentrieren sich ganz auf den Betrieb Ihrer Anlage. Als Eigentümerin oder Eigentümer erhalten Sie von WWZ eine Vergütung für den gelieferten Solarstrom. Mit welchen Liegenschaften Sie eine vREV gründen können, finden Sie über unseren vREV-Check heraus.

Wie funktioniert die vREV?

Illustration funktionsweise vREV
1
Sie realisieren Ihre PV-Anlage und installieren einen Produktionszähler von WWZ.
2
Als Betreiberin oder Betreiber schliessen Sie mit uns einen Vertrag zur Rückvergütung des Eigen­verbrauchs ab. Dafür bieten wir zwei Preis­modelle.  
3
Mit der Verwendung der Anschlussleitung über einen gemeinsamen Verknüpfungspunkt (z.B. Verteilkabine) können Sie mehrere umliegende Gebäude zum Eigenverbrauch zusammenschliessen. 
4
Die Teilnehmenden der vREV erhalten Solarstrom aus Ihrer PV-Anlage. Wenn der Ertrag aus der PV-Anlage den Bedarf der Teilnehmer nicht deckt, erhalten Sie den Rest aus dem Netz von WWZ. Produktions­überschuss wird eingespeist und durch uns vergütet.
5
Wir messen den Eigenverbrauch der Teilnehmenden und verrechnen diesen gemeinsam mit der gewohnten WWZ-Rechnung. Den Anteil Eigenverbrauch weisen wir auf der Rechnung separat aus. 
6
Sie erhalten die Vergütung für Rück­speisung und Eigen­verbrauch gemäss Vertrag. 
7
Nicht alle Parteien eines Objekts müssen an der vREV teil­nehmen. 

Unsere Dienstleistung

Mit unserer umfassenden vREV-Dienstleistung erhalten Sie ein Rundum-Sorglospacket für die Umsetzung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft. Unsere Dienstleistung umfasst:

  • Messung
  • Tarifierung
  • Rechnungsstellung
  • Gutschriften
Die Messung von Produktion und Bezug erfolgt über die Smart Meter von WWZ. Somit brauchen Sie sich nicht um allfälligen Unterhalt eigener Zähler zu kümmern. Die Messdaten werden im Viertelstundentakt erfasst. Wir prüfen und plausibilisieren die Daten und ergänzen bei Bedarf fehlende Werte, um eine lückenlose Energiebilanz sicherzustellen.
Der Tarif für den Eigenverbrauch innerhalb der vREV orientiert sich am Standardstromprodukt WWZ Naturstrom. Er kann entweder auf dem gleichen Preisniveau wie das Standardprodukt festgelegt oder als Preisvorteil für die Teilnehmenden um 1 Rp./kWh günstiger angeboten werden.
Wir machen die Abrechnung mit Anteil Eigenverbrauch und stellen die Rechnung den Teilnehmenden zu. Wir übernehmen das Inkasso, das Mahnwesen und den Kundensupport. Bei Umzug von Teilnehmern erstellen wir stichtaggenaue Schlussrechnungen.
Die Eigentümer oder Eigentümerinnen erhalten quartalsweise einen Auszug über den Ertrag aus dem Eigenverbrauch und der Rückspeisung. Den Ertrag aus dem Eigenverbrauch zahlen wir abzüglich unserer Dienstleistungsgebühr quartalsweise aus. 

In vier Schritten zur vREV

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wie Sie bei der Gründung einer vREV von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme vorgehen.
  1. Prüfen

    Prüfen Sie mit unserem vREV-Check, mit wem Sie Ihren Solarstrom teilen können.
  2. Vertrag

    Besprechen Sie die Umsetzung der vREV mit Ihrem Installateur und allen Teilnehmenden. Füllen Sie anschliessend den digitalen Vertrag aus.
  3. Installation

    Beachten Sie für die Umsetzung der vREV die Anforderungen der Messgeräteanordnung und teilen Sie diese Ihrem Installateur mit. Wichtig: Für die vREV-Anlagen ist immer eine Produktionsmessung von WWZ vorgesehen. 
  4. Inbetriebnahme

    Die Teilnehmenden erhalten eine Benachrichtigung, über Ihre Teilnahme zu bestätigen. Drei Monate nach der Einreichung des Vertrages wird die vREV in Betrieb genommen werden.

Voraussetzungen einer vREV

Es gelten bestimmte Voraussetzungen für die Umsetzung einer vREV. Wenn die folgende Liste auf Sie zutrifft, erfüllen Sie diese sehr wahrscheinlich. Die vollständigen Bestimmungen finden Sie hier.
🏘️ Örtliche Nähe Eine vREV ist auf Objekte hinter demselben Netzanschlusspunkt beschränkt (z. B. innerhalb eines Gebäudes oder Areals mit gemeinsamer Anschlussleitung).
⚖️ Leistungsverhältnis Es besteht keine Mindestanforderung an das Verhältnis zwischen Produktions- und Anschlussleistung.
⏱️ Messinfrastruktur Die Messung erfolgt über Smart Meter von WWZ. Für vREV-Anlagen ist immer eine Produktionsmessung von WWZ vorzusehen. Sie erfasst die gesamte Produktionsenergie der PV-Anlage (Messgeräteanordnung).
🤝 Zustimmung der Teilnehmenden Die vorgesehenen Teilnehmenden werden informiert und stimmen der Teilnahme an der vREV zu. Ein zusätzlicher Vertrag zur Regelung der internen Verhältnisse der vREV ist nicht erforderlich.
🏘️ Örtliche Nähe Eine vREV ist auf Objekte hinter demselben Netzanschlusspunkt beschränkt (z. B. innerhalb eines Gebäudes oder Areals mit gemeinsamer Anschlussleitung).
⚖️ Leistungsverhältnis Es besteht keine Mindestanforderung an das Verhältnis zwischen Produktions- und Anschlussleistung.
⏱️ Messinfrastruktur Die Messung erfolgt über Smart Meter von WWZ. Für vREV-Anlagen ist immer eine Produktionsmessung von WWZ vorzusehen. Sie erfasst die gesamte Produktionsenergie der PV-Anlage (Messgeräteanordnung).
🤝 Zustimmung der Teilnehmenden Die vorgesehenen Teilnehmenden werden informiert und stimmen der Teilnahme an der vREV zu. Ein zusätzlicher Vertrag zur Regelung der internen Verhältnisse der vREV ist nicht erforderlich.

Vergleich verschiedener Modelle

Eigenschaften (v)REV (v)ZEV LEG
Örtliche Nähe Netzanschlusspunkt Hausanschluss oder Netzanschlusspunkt bei vZEV Gemeinde und Netzebene
Messinfrastruktur WWZ Werkszähler Privatzähler oder WWZ Werkszähler bei vZEV WWZ Werkszähler
Mindestverhältnis Produktionsleistung Kein Mindestverhältnis ≥ 10 % der Anschlussleistung ≥ 5 % der Anschlussleistung
Solarstrom ohne NNE & Abgaben 100 % 100 % 40 % oder 20 % Rabatt auf NNE
Abrechnung Solarstrom WWZ ZEV oder WWZ LEG
Abrechnung Reststrom WWZ ZEV oder WWZ WWZ
Wahl Reststromprodukt Freie Wahl durch Endverbrauchende Wahl durch ZEV Freie Wahl durch Endverbrauchende
Solarstrom Preisgestaltung Durch WWZ vorgegeben Gesetzlich eingeschränkt Freie Preisgestaltung
Rentabilität PV-Anlage Hoch Mittel bis hoch Gering
Inkasso-/Delkredere-Risiko Bei WWZ Beim ZEV Netzanteil bei WWZ, Energieanteil bei LEG
Haftung Endverbrauchende Solidarhaftung Endverbrauchende
Besonderheiten Umsetzung nur im Verteilnetzgebiet der WWZ Marktzugang ab 100 MWh/a Teilnahme für REV- und ZEV-Modelle möglich

Häufige Fragen

Alle FAQs zu diesem Thema

Was muss ich beim Bau der Photovoltaik-Anlage (PVA) für den Eigenverbrauch beachten?

Generell gilt, Eigenverbrauch ist umso rentabler, je grösser er ist. Mit einer Rückvergütung Eigenverbrauch (REV) oder einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sind die Voraussetzungen für einen hohen Eigenverbrauch ideal. Wichtig ist es auch, die PVA möglichst optimal zu dimensionieren.

Ohne Batteriespeicher und Wärmepumpe wird im Normalfall ein Eigenverbrauchsanteil von 50 % erreicht. Mit einer Batterie sind es normalerweise 60-70 %. Bei der Dimensionierung müssen auch zukünftige Verbrauchsmuster (z.B. Elektromobilität) berücksichtigt werden.

Welche Modelle bietet WWZ für den Eigenverbrauch an?

WWZ bietet Ihnen zwei Modelle zur Auswahl an:

  • Rückvergütung Eigenverbrauch (REV)
    REV ist ein unkompliziertes Praxismodell mit geringem administrativem Aufwand für die Vergütung des auf dem Gebäude produzierten und selbst genutzten Solarstroms.

  • Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
    ZEV ist ein gesetzlich geregelter Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher einer Überbauung oder benachbarten Liegenschaften zur flexiblen Nutzung des vor Ort selbst produzierten Stroms.

Hier gehts zum Vergleich der beiden Modelle. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne das Vertragsdokument für die WWZ-Dienstleistung ZEV zu.

In welchem Gesetz ist der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) geregelt?

Auf Gesetzesstufe ist der ZEV im Energiegesetz (EnG; 730.0) in den Artikeln 16 bis 18 geregelt. Auf Verordnungsstufe ist der ZEV in der Energieverordnung (EnV; 730.01) Art. 14 bis 18 geregelt. Zudem haben verschiedene Organisationen, unter anderem HEV, Mieterverband und der Verband Schweizerische Elektrizitätsunternehmen (VSE) einen Leitfaden Eigenverbrauch erstellt.

Wo finde ich weitere nützliche Informationen?

Nützliche Informationen finden Sie auch unter Energieschweiz und Swisssolar.ch.