E-Trottinette in Zug
E-Mobilität ist in aller Munde. Auch sogenannte E-Trottis und Scooter wollen ein Teil der zukünftigen Mobilität sein. Nutzungskonflikte gilt es jedoch oft noch zu lösen.E-Trottinetts, oder auch E-Scooter, sind von der Bauart her Tretrollern nachempfunden, werden aber durch einen Elektromotor angetrieben. Die meisten E-Trottinetts auf Schweizer Strassen sind von Leihanbieter mit Free-Floating-System. Das heisst in der Theorie: Ein Anbieter verteilt E-Trottis auf öffentlichen Flächen, die dann mittels Smartphone-App entsperrt und gegen Gebühr genutzt werden können. Ist das Ziel erreicht, wird das E-Trotti einfach abgestellt und mittels App wieder ausgecheckt. Die Bedienung der Trottinetts ist dabei meist ein Kinderspiel: Ein Beschleunigungshebel, eine Bremse am Lenker und eine am Hinterrad. Gelenkt wird wie auch bei gewöhnlichen Trottinetts mit den Händen am Lenker.
Trottinetts als Teil der Elektromobilität
Doch nicht alle Mobilitätsexpertinnen und Experten sind sich sicher über die ökologischen Auswirkungen von E-Trottinetts. «Erkenntnissen zufolge werden E-Trottinetts bei Strecken genutzt, die zuvor zu Fuss zurückgelegt wurden. Dies wäre aus ökologischer Sicht nicht wünschenswert, denn so würde Umweltbelastung zu, statt abnehmen», erklärt Lars Truttmann, der sich als Geschäftsleiter des Vereins Elektromobilität Zug für nachhaltige Mobilitätsformen einsetzt.
E-Trottinetts: Wildwuchs in den Städten?
Auch in der Stadt Zug bieten aktuell je ein Betreiber E-Velos und ein E-Trottinette an. Zwei weitere E-Trotti-Anbieter hatten sich zuvor in der Stadt versucht, zogen sich jedoch zwischenzeitlich zurück. Für die aktuellen Anbieter gelten nun strengere Regeln: «Dazu zählt unter anderem, dass die Kunden per App auf eine korrekte Nutzung hingewiesen und aufgefordert werden, für das Abstellen der Fahrzeuge öffentliche Veloparkieranlagen zu nutzen», schreibt die Stadt Zug.
Welche Regeln und Gesetze gelten bei E-Trottinetts?
- Für E-Trottinetts gelten dieselben Regeln wie für Elektrovelos: Sie müssen auf der Strasse fahren mit entsprechendem Rechtsfahrgebot und wo vorhanden Velowege nutzen. Das Fahren von E-Trottis auf Trottoirs ist nicht erlaubt.
- E-Trottis dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Bis 16 ist ein Töffliausweis nötig, ab dann ist kein Führerschein notwendig.
- Ein Helm ist empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
- Kontrollschilder gibt es nicht.
- Leistung maximal 500 W und 20 km/h.
- Konstruktion: Gabel, Lenker, zwei Bremsen auf unterschiedlichen Rädern und rote Rückstrahler sind gemäss Gesetz Pflicht.