Heizungsersatz und MuKEn
Für Heizungssanierungen geben die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, kurz MuKEn 2014, die Handlungsoptionen vor. In den meisten Kantonen gelten für Gebäude, die nicht nach Minergie zertifiziert sind und eine schlechtere Gesamtenergieeffizienz als Klasse D erreichen, die Umsetzung einer der elf Standardlösungen der MuKEn 2014 beim Heizungsersatz. Dabei wird entweder der Energieverbrauch um mindestens 10 % gesenkt oder der Energiebedarf durch mindestens 10 % erneuerbare Energie abgedeckt. Wie bei anderen erneuerbaren Energien soll beim Biogas ein Anteil von 10 % erforderlich sein, um die Vorgaben der MuKEn 2014 zu erfüllen. Die Bestimmungen für den Kanton Zug sind noch nicht verabschiedet. Das Vernehmlassungsverfahren der Teilrevision des Energiegesetzes wird vom Parlament momentan behandelt. (Stand: Ende 2020)