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Mit der Energiestrategie 2050 setzt die Schweiz auf erneuerbare Energien. Mit einer Photovoltaikanlage produzieren Sie eigenen Solarstrom, senken Ihre Stromkosten und werden unabhängiger vom Strommarkt.

Werden Sie Stromproduzentin oder Stromproduzent – wir zeigen Ihnen, wie einfach der Einstieg ist und warum sich Solarenergie für Sie lohnt.

Solarstrom nutzen und teilen

Am profitabelsten ist es, den selbst produzierten Solarstrom direkt im eigenen Haushalt oder Unternehmen zu nutzen. Durch die Einsparung von Strombezug aus dem Netz amortisiert sich Ihre Photovoltaikanlage am schnellsten. Je höher Ihr Eigenverbrauch, desto grösser ist Ihre Ersparnis respektive der Ertrag.

Mit den Eigenverbrauchslösungen von WWZ wie dem vREV oder dem ZEV erhöhen Sie den Eigenverbrauch, indem Sie den Solarstrom gemeinsam mit Mietenden oder Nachbarinnen und Nachbarn verbrauchen. So steigern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage nachhaltig.

Zusätzliche Alternative

Als zusätzliche Alternative können Sie eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gründen. Dort speisen Sie Ihren selbst produzierten Strom ein und verkaufen ihn. Die LEG lässt sich auch mit dem vREV oder dem ZEV kombinieren.

Einspeisevergütung

Produzieren Sie mehr als Sie und Ihre Nachbaren benötigen, dann nehmen wir Ihnen den Solarstrom ab und vergüten Ihn zu den aktuellen Rückliefertarifen. Zusätzlich können Sie uns den ökologischen Mehrwert Ihres produzierten Solarstromes übertragen.

Solarstrom einspeisen

Für Solarstrom, den Sie selber produzieren und in unser Stromnetz einspeisen, erhalten Sie von uns eine Einspeisevergütung.

Tarife der Einspeisevergütung (EeE) ansehen.

Beachten Sie: Für Photovoltaikanlagen gilt eine Einspeisebegrenzung. Warum es diese gibt, ob Sie betroffen sind und welche Lösungen möglich sind, erfahren Sie hier.

Vergütung der Herkunftsnachweise

Zusätzlich zum Einspeisen können Sie uns auch den ökologischen Mehrwert übertragen. Dafür müssen Sie Ihre Anlage und die Produktion im nationalen Herkunftsnachweissystem (HKN) von Pronovo erfassen.

Tarife des ökologischen Mehrwerts ansehen.

Icon Info Gewusst?

Erneuerbare Energieerzeugungsanlagen wie die Photovoltaikanlage werden durch Bund und Gemeinden mit Förderbeiträgen unterstützt. Die Förderungsprogramme ihrer Gemeinde finden Sie auf deren Webseite und die Einmalvergütungen (EIV) des Bundes über die Webseite von Pronovo.

Solaranlagen realisieren

Der erste Schritt zur eigenen Stromproduktion ist die Installation einer Energie­erzeugungs­anlage – meist eine Photovoltaikanlage. Damit alles korrekt abläuft, müssen Sie bestimmte Vorgaben einhalten und vor der Umsetzung ein Anschlussgesuch über unser digitales Meldewesen einreichen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der gesamte Prozess funktioniert.

Häufige Fragen

Alle FAQs zu diesem Thema

Was muss ich beim Bau der Photovoltaik-Anlage (PVA) für den Eigenverbrauch beachten?

Generell gilt, Eigenverbrauch ist umso rentabler, je grösser er ist. Mit einer Rückvergütung Eigenverbrauch (REV) oder einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sind die Voraussetzungen für einen hohen Eigenverbrauch ideal. Wichtig ist es auch, die PVA möglichst optimal zu dimensionieren.

Ohne Batteriespeicher und Wärmepumpe wird im Normalfall ein Eigenverbrauchsanteil von 50 % erreicht. Mit einer Batterie sind es normalerweise 60-70 %. Bei der Dimensionierung müssen auch zukünftige Verbrauchsmuster (z.B. Elektromobilität) berücksichtigt werden.

Welche Modelle bietet WWZ für den Eigenverbrauch an?

WWZ bietet Ihnen zwei Modelle zur Auswahl an:

  • Rückvergütung Eigenverbrauch (REV)
    REV ist ein unkompliziertes Praxismodell mit geringem administrativem Aufwand für die Vergütung des auf dem Gebäude produzierten und selbst genutzten Solarstroms.

  • Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
    ZEV ist ein gesetzlich geregelter Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher einer Überbauung oder benachbarten Liegenschaften zur flexiblen Nutzung des vor Ort selbst produzierten Stroms.

Hier gehts zum Vergleich der beiden Modelle. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne das Vertragsdokument für die WWZ-Dienstleistung ZEV zu.

In welchem Gesetz ist der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) geregelt?

Auf Gesetzesstufe ist der ZEV im Energiegesetz (EnG; 730.0) in den Artikeln 16 bis 18 geregelt. Auf Verordnungsstufe ist der ZEV in der Energieverordnung (EnV; 730.01) Art. 14 bis 18 geregelt. Zudem haben verschiedene Organisationen, unter anderem HEV, Mieterverband und der Verband Schweizerische Elektrizitätsunternehmen (VSE) einen Leitfaden Eigenverbrauch erstellt.

Wo finde ich weitere nützliche Informationen?

Nützliche Informationen finden Sie auch unter Energieschweiz und Swisssolar.ch.