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Hier finden Sie eine Übersicht der Strompreise und Solarstromvergütungstarife für Privat- und Kleingewerbekunden sowie Gross- und Industriekunden.

Die Solarstromvergütung gilt für Stromproduzenten, die ihre Energie in das Verteilnetz von WWZ einspeisen.

Privat- und Kleingewerbekunden

Produkte, Preise und weitere Informationen für Kunden in der Grundversorgung bei einem Verbrauch von unter 100'000 kWh im Jahr.

Preismodell Basis: Preismodell Basis für Privat- und Kleingewerbekunden mit einem Strombezug bis 50‘000 kWh pro Jahr.

Preismodell Basis Unterbrechbar: Preismodell Basis Unterbrechbar für Kunden mit abschaltbaren Anwendungen (z.B. Wärmepumpe) und einem separaten Zähler mit einem Strombezug bis 50'000 kWh pro Jahr.

Preismodell Leistung: Preismodell Leistung für Kunden mit einem Strombezug von über 50‘000 kWh pro Jahr.

Preismodell Leistung Unterbrechbar: Preismodell Leistung Unterbrechbar für Kunden mit abschaltbaren Anwendungen (z.B. Wärmepumpe) mit einem separaten Zähler und einem Strombezug von über 50'000 kWh pro Jahr.

Strompreise

Alle FAQs

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis besteht aus drei Komponenten: dem Energietarif (für den eigentlichen Strom), dem Netznutzungstarif (für Bau, Unterhalt, Betrieb und Steuerung des Stromnetzes) sowie diversen Abgaben (u.a. Konzessionsabgaben an die Gemeinden, Netzzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien).

Ab 2026 weist WWZ neu separate Messtarife aus, die bisher Teil der Netznutzungstarife waren. Die Messtarife widerspiegeln die effektiven Kosten und werden den Kundinnen und Kunden mit separater Position auf der Rechnung ausgewiesen. Zudem erhebt Swissgrid erstmals einen Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Er beträgt 0.05 Rp./kWh und deckt Kosten für Netz- und Anschlussverstärkungen sowie Überbrückungshilfen für die Stahlindustrie nach Art. 14bis StromVG.

Wie und wo beschafft WWZ ihren Strom?

WWZ beschafft den Strom diversifiziert aus vier Quellen:

  1. Eigenproduktionsanlagen (Kleinwasserkraftwerke und Photovoltaik-Anlagen von WWZ)
  2. Drittproduktion von Produzenten im Netzgebiet der WWZ (sog. Rücklieferungen primär Photovoltaik-Anlagen)
  3. Bezugsrechte aus Kraftwerksbeteiligungen
  4. Strommarkt
Die eigenen Anlagen (1) und Drittproduktionen (2) sowie Kraftwerksbeteiligungen (3) decken rund 60 Prozent der Stromnachfrage unserer Kundinnen und Kunden ab. 40 Prozent des Stroms muss WWZ am Markt (3) beschaffen. Diese Beschaffung erfolgt strukturiert, d. h. der Strombedarf eines bestimmten Jahres wird über mehrere Jahre im Voraus mit mehreren Tranchen gedeckt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschafft worden sind. Diese Strategie trägt dazu bei, ausserordentliche Preisausschläge an den Märkten für die Kundinnen und Kunden zu dämpfen.

Wie entsteht der Strompreis an den Strommärkten?

Der Preis am Strommarkt entsteht durch Angebot und Nachfrage. Es sind vor allem Kraftwerke mit hohen variablen Kosten wie Gas- oder Kohlekraftwerke, die Preisschwankungen verursachen. Steigen die Preise für Kohle, Gas oder CO2-Zertifikate, steigen die Produktionskosten dieser Kraftwerke – und damit der Strompreis. Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerken müssen im Umfang ihres CO2-Ausstosses CO2-Zertifikate einkaufen. Im Ver-gleich dazu haben Wind-, Photovoltaik-, Wasser- und Kernkraftwerke tiefe variable Kosten und sind nicht von den Preisen der Primärenergieträger Gas und Kohle abhängig.

Was unternimmt WWZ, um Preisanstiege zu dämpfen?

Die Beschaffungsstrategie von WWZ beruht seit vielen Jahren auf einer diversifizierten und strukturierten Strombeschaffung. Hauptziel dieser Strategie ist die Dämpfung extremer Preisbewegungen am Strommarkt. Deswegen erfolgt die Beschaffung strukturiert, d. h. der Strombedarf eines bestimmten Jahres wird über mehrere Jahre im Voraus mit mehreren Tranchen gedeckt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschafft worden sind. Diese Strategie trägt dazu bei, ausserordentliche Preisausschläge an den Märkten für die Kundinnen und Kunden zu dämpfen.

Grosskunden

Produkte, Preise und weitere Informationen für Kunden in der Grundversorgung bei einem Verbrauch von über 100'000 kWh im Jahr.

Ersatzversorgung

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) regeln den geöffneten Strommarkt. Kunden mit einem Strombezug von mehr als 100'000 kWh pro Jahr und Bezugsstelle haben grundsätzlich zwei Optionen der Energielieferung: Belieferung über die Grundversorgung des lokalen Netzbetreibers oder Austritt aus der Grundversorgung und Abschluss eines Marktvertrags für die Energiebelieferung mit einem beliebigen Lieferanten.

Solange der Kunde auf den Marktzugang verzichtet, verbleibt er automatisch in der Grundversorgung von WWZ. Der Kunde hat Anspruch auf jederzeitige Lieferung der benötigten Energiemenge. Die Preise der Grundversorgung werden jährlich von WWZ gemäss den Vorgaben des Regulators ElCom festgelegt. Diese unterstehen der strengen Aufsicht der ElCom. Der Kunde kann jeweils bis zum 31. Oktober dem Grundversorger mitteilen, dass er im Folgejahr aus der Grundversorgung austritt. Der Kunde ist nun selbst verantwortlich, die Energielieferung mit einem Lieferanten in einem entsprechenden Marktvertrag zu regeln. Auch WWZ bietet Marktverträge an. Nachdem der Kunde die Grundversorgung verlassen hat, besteht kein Anspruch auf Rückkehr zurück in die Grundversorgung.

Falls der Kunde, der aus der Grundversorgung ausgetreten ist, es versäumt, für einen Zeitraum einen Marktvertrag für die Energielieferung abzuschliessen, sieht das Gesetz vor, dass er vom Grundversorger, das heisst von WWZ, automatisch innerhalb einer Ersatzversorgung beliefert wird. Zu beachten ist, dass die Preise der Ersatzversorgung nicht auf der kostenorientierten Grundversorgung basieren, sondern höher sind. Die Ersatzversorgung dauert solange an, bis der Kunde über einen Marktvertrag beliefert wird.

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ersatzversorgung.

Wie berechnet man die Strompreise?