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Häufige Fragen
Häufige Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten aus der Welt von WWZ zu Strom, Telekommunikation, E-Mobilität, Wasser oder Services.Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten aus der Welt von WWZ zu Strom, Telekommunikation, E-Mobilität, Wasser oder Services.
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Aufgrund einer Änderung im Schweizer Zahlungsverkehr werden die roten und orangen Einzahlungsscheine ab dem 30. September 2022 nicht mehr unterstützt. WWZ stellt aus diesem Grund auf die QR-Rechnung um. Als Alternative bietet sich auch eBill an, welche WWZ ebenfalls unterstützt.
Eine QR-Rechnung besteht aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Im Swiss QR Code sind alle relevanten Informationen enthalten, die für eine automatische und effiziente Zahlungsabwicklung notwendig sind. Den Swiss QR Code können Sie bequem mit der Mobile Banking App Ihrer Bank scannen und die Zahlung umgehend prüfen und auslösen.
Dank eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail, sondern direkt im E-Banking Ihrer Bank – genau dort, wo Sie diese auch bezahlen. Die Rechnungen prüfen und bezahlen Sie mit wenigen Klicks, während Sie stets die vollständige Kontrolle behalten. Wichtig: wenn Sie mehrere Kundenummern bei WWZ haben, müssen Sie eBill pro Kundennummer aktivieren.
Ab dem 1. Oktober 2022 wird schweizweit auf die QR-Rechnung umgestellt. Die heutigen orangen und roten Einzahlungsscheine werden am dem 30. September 2022 nicht mehr akzeptiert und verarbeitet. WWZ stellte deshalb bereits im Januar 2022 auf die QR-Rechnung um.
Mit QR Code werden alle Bankdaten korrekt neu erfasst, bisherige Bankverbindungen werden hinfällig. Zusätzlich hat WWZ die Bankverbindung bei der Telekomrechnung geändert (neu Zuger Kantonalbank).
Die neuen QR-Rechnungen können weiterhin am Schalter oder an den Zahlungscomputern in den Bank- oder Postfilialen beglichen werden.
Mit dem Umstieg auf einen QR-Einzahlungsschein können die Rechnungen mit einer QR Code App eingescannt werden. Dies kann mittels Webcam am Computer oder Smartphone geschehen. Alternativ können Sie auch wie gewohnt die IBAN, Zahlungsdetails und Referenznummern abtippen und die Zahlung durchführen.
Ja – der QR-Code kann per Mobile Banking App ihres Finanzinstituts eingescannt und die Zahlung ausgelöst werden. Dafür benötigen Sie die entsprechende Banking App ihres Finanzinstituts auf ihrem Mobile.
Nein – WWZ kann nach der Umstellung auf die QR-Rechnung keine ESR-Einzahlungsscheine mehr herausgeben.
Rechnung und Zahlung
Wenn nicht anders definiert, sind die Rechnung von WWZ innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ist WWZ berechtigt, zusätzliche Mahnkosten sowie Spesen für Porto, Inkasso- und Betreibungskosten, Ein- und Ausschaltgebühren usw. in Rechnung zu stellen.
2. Mahnung
3. Mahnung
Ein-/Ausschaltgebühr
Strom
CHF 20
CHF 30
CHF 100
Telekom
CHF 20
CHF 30
CHF 50
Sie benötigen einen E-Banking-Vertrag bei PostFinance oder einer Bank, die an das E-Rechnungssystem PayNet der Schweizer Banken angeschlossen ist. Dann loggen Sie sich in Ihr E-Banking ein und aktivieren die E-Rechnung.
Wünschen Sie Ihre Rechnung via LSV (Bank) oder Debit Direct (PostFinance) zu bezahlen - dann füllen Sie die Belastungsermächtigung am Computer oder handschriftlich aus und schicken Sie das Dokument unterschrieben an info@wwz.ch.
So einfach funktioniert das Lastschriftverfahren oder Debit Direct.
Füllen Sie die Belastungsermächtigung am Computer oder handschriftlich aus. Für Lastschriftverfahren und Debit Direct gilt das gleiche Formular.
Damit erteilen Sie uns Ihre Belastungsermächtigung, die solange gültig ist, bis Sie diese widerrufen oder ändern.
Sie erhalten wie gewohnt Ihre Energie- oder Telekomrechnung
Wir beauftragen jeweils die Bank oder die PostFinance, den Rechnungsbetrag bei Fälligkeit Ihrem Konto zu belasten
Sind Sie mit einer Belastung nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch erheben.
WWZ- und Quickline-E-Mail-Konten
Ihr Initialpasswort gemäss Übernahmeblatt oder Ihr im WWZ-Webmail bzw. Cockpit neu gesetztes Passwort.
Ihr Benutzername finden Sie im Übernahmeblatt oder Willkommensbrief.
IMAP ist die Erweiterung von POP. Die E-Mail-Ordner sind auf dem zentralen Server abgelegt. Sie können von allen E-Mail-Programmen aus, welche mit IMAP konfiguriert sind, auf Ihre Ordner zugreifen. Ihre E-Mails lassen sich so von überall aus bearbeiten (wechselseitige Synchronisierung).
Verschlüsselung
Mit SSL
Eingehender Mailserver (IMAP)
imap01.datazug.ch
Port 993
Ausgehender Mailserver (SMTP)
smtp01.datazug.ch
Port 465
Authentifizierung
Ja
Gleiche Einstellung wie Posteingangsserver
Ja
Was ist SSL?
SSL ist ein Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet. Die Verbindung zwischen Ihrem Computer und dem WWZ-E-Mail-Server wird verschlüsselt und ist so vor fremden Zugriffen geschützt. Beachten Sie, dass E-Mails zwischen den E-Mail-Servern des Empfängers resp. Absenders und den E-Mail-Servern von WWZ ohne Verschlüsselung übertragen werden.
Mit POP laden Sie eine Kopie der E-Mail herunter. Bei der Konfiguration Ihres E-Mail Programmes «auf Server belassen», können Sie diese ohne Auswirkungen auf die Original-E-Mail in Ihrem E-Mail-Programm verschieben oder löschen.
Verschlüsselung
Mit SSL
Eingehender Mailserver (POP3)
pop01.datazug.ch
Port 995
Ausgehender Mailserver (SMTP)
smtp01.datazug.ch
Port 465
Authentifizierung
Ja
Gleiche Einstellung wie Posteingangsserver
Ja
Was ist SSL?
SSL ist ein Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet. Die Verbindung zwischen Ihrem Computer und dem WWZ-E-Mail-Server wird verschlüsselt und ist so vor fremden Zugriffen geschützt. Beachten Sie, dass E-Mails zwischen den E-Mail-Servern des Empfängers resp. Absenders und den E-Mail-Servern von WWZ ohne Verschlüsselung übertragen werden.
Für Ihre WWZ-E-Mail-Konten (mit den Endungen @blizzmail.ch, @datazug.ch, @fibermail.ch, @wwz.one, @wwzmail.ch, @raonet.ch) und Quickline-E-Mail-Konten.
WWZ modernisiert ihr Telekommunikationsangebot und ersetzt die bisherigen Quickline-Produkte durch eigene Lösungen unter der Marke Blizz. Dadurch profitieren Sie von leistungsfähigeren Glasfaser-Internet-, TV-, Mobile- und Festnetzlösungen.
Mit der Umstellung auf Blizz bleiben Ihre Produkte gleichwertig oder werden verbessert – und das zum selben Preis. Sie erhalten mindestens die gleichen Leistungen wie bisher. In vielen Fällen profitieren Sie sogar von höheren Internetgeschwindigkeiten. Zusätzlich wechseln Sie auf eine moderne TV-Plattform mit verbesserter Benutzeroberfläche und mehr Sendern. Die WWZ Blizz TV-App erlaubt ausserdem TV-Genuss auf all Ihren Geräten für beste Unterhaltung unterwegs.
Für Produkte von Geschäftskunden haben wir individuelle Lösungen. Wir werden Sie kontaktieren und Sie über den Ablauf der Umstellung informieren.
Die Umstellung auf Blizz erfolgt automatisch. Kundinnen und Kunden mit einer TV-Box von Quickline erhalten von uns eine neue WWZ Blizz TV-Box. Diese müssen Sie selbstständig austauschen. Dafür sind keinerlei technische Kenntnisse erforderlich. Quickline Mobile-Kunden müssen nach der Umstellung ihr Mobiltelefon neu starten. Details dazu und genaue Anleitungen senden wir Ihnen ca. 3 Wochen vor der Umstellung per Post.
Die Umstellung erfolgt zwischen Mai und Oktober 2025. Wir werden Sie frühzeitig per Brief über Ihren individuellen Umstellungstermin informieren. Bei Kundinnen und Kunden, die nur Internet von WWZ nutzen, gibt es keine technische Umstellung. Deshalb erhalten diese Kundinnen und Kunden auch keine weiteren Informationen zur Umstellung.
Sie erhalten rechtzeitig eine persönliche Benachrichtigung per Brief. Zudem können Sie im Kundenportal («Cockpit») aktuelle Informationen zu Ihrer Umstellung einsehen. Die Informationen im Cockpit werden wir laufend aktualisieren.
Ihr Mobile- und Festnetzanschluss wird automatisch umgestellt – auch im Ausland. Falls Sie eine neue TV-Box benötigen, können Sie diese auch später einrichten.
Blizz ist eine Produktmarke von WWZ. Sie bleiben weiterhin WWZ-Kundin, -Kunde.
Internet
Nein, Ihr Internetanschluss bleibt technisch unverändert.
Ja, Sie surfen nach wie vor auf dem ultraschnellen Glasfasernetz von WWZ.
Festnetz
Ja, die Umstellung erfolgt automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.
Ja, es kann zu einer Unterbrechung des Dienstes kommen. Wir informieren Sie frühzeitig über den möglichen Zeitpunkt dieser Unterbrechung.
Ihre gespeicherten Aufnahmen und der Ansagetext werden nicht übernommen. Falls Sie wichtige Nachrichten haben, empfehlen wir Ihnen, diese vor der Umstellung zu sichern.
Ihre bestehenden Sperrsets (gesperrte Nummern) werden übernommen. Sie müssen keine Änderungen vornehmen.
Ihre bestehenden Rufumleitungen werden übernommen. Sie müssen keine Änderungen vornehmen.
Mobile
Die Umstellung erfolgt automatisch an Ihrem zugewiesenen Umstellungstag. Wir werden Sie frühzeitig darüber informieren. Nach der Umstellung empfehlen wir Ihnen, das Handy neu zu starten, damit alle Dienste problemlos funktionieren. Ein Wechsel der SIM-Karte ist nicht nötig.
Ja, es kann zu einer Unterbrechung des Dienstes kommen. Um die Auswirkungen für Sie so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Umstellung in der Nacht. Wir informieren Sie frühzeitig über den möglichen Zeitpunkt dieser Unterbrechung.
Ihr gespeicherter Ansagetext wird nicht übernommen. Bitte prüfen Sie Ihre Einstellungen nach der Umstellung und hinterlegen Sie bei Bedarf eine neue Ansage.
Ihre bestehenden Rufumleitungen werden übernommen. Sie müssen keine Änderungen vornehmen.
Ihre Roaming-Pakete bleiben bestehen. Falls die Umstellung während eines laufenden Roaming-Pakets erfolgt, wird das ungenutzte Datenvolumen übernommen – bereits verbrauchtes Volumen wird Ihnen nicht erneut belastet.
Grundsätzlich bleibt alles beim Alten - Sie können Ihr Roaming wie gewohnt nutzen. Es gibt lediglich kleinere Anpassungen bei einzelnen Zonen und Tarifen. Die aktuellen Informationen dazu finden Sie hier.
Nein, Sie können Ihre aktuelle SIM-Karte weiterverwenden.
Sie surfen und telefonieren weiterhin über das Mobile-Netz von Sunrise.
Ihre gespeicherten Sprachnachrichten und Aufnahmen werden nicht übernommen. Falls Sie wichtige Nachrichten haben, empfehlen wir, diese vor der Umstellung zu speichern.
Ihre Sperrsets werden übernommen, mit Ausnahme des digitalen Anrufbeantworters und der VoiceMail. Alle anderen Sperrungen bleiben bestehen.
TV
Über den Umstellungstag werden Sie frühzeitig (ca. drei Wochen im Voraus) und persönlich per Brief informiert. Die neue Box wird Ihnen anschliessend direkt zugesendet.
Die TV-Box können Sie jederzeit auch später austauschen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die bisherige Quickline TV-Box nach einer Übergangsphase deaktiviert wird und dann nicht mehr funktioniert. Wir empfehlen Ihnen daher, den Austausch zeitnah vorzunehmen, um eine unterbrechungsfreie Nutzung sicherzustellen.
Gespeicherte Aufnahmen können aus technischen Gründen leider nicht auf die neue WWZ Blizz TV-Box übertragen werden.
Falls Sie eine Smartcard für Ihr TV-Gerät nutzen, ändert sich für Sie nichts. Sie müssen nichts tun.
Sie können die alte Quickline TV-Box bei einer offiziellen Sammelstelle entsorgen. Alternativ können Sie sie im Versandkarton der neuen WWZ Blizz TV-Box kostenlos an WWZ zurücksenden.
Mit der WWZ Blizz TV-App können Sie Ihre Lieblingssendungen jederzeit und überall auf Ihrem Handy oder Tablet schauen. Installieren Sie die WWZ Blizz TV-App und melden Sie sich mit Ihren neuen Zugangsdaten an (diese erhalten Sie spätestens bis zum Umstellungstag).
Alternativ können Sie WWZ Blizz Web TV nutzen. Loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten hier ein.
WWZ Blizz Web TV ist die browserbasierte Variante von Blizz TV. Damit können Sie Ihre TV-Inhalte unterwegs oder zuhause ganz einfach ohne App auf Laptop, Tablet oder Smartphone streamen. Jetzt einloggen
Ja, die Quickline TV-Box wird durch die neue WWZ Blizz TV-Box ersetzt. Der Austausch ist einfach: Alte Box ausstecken und die neue Box anschliessen. Jetzt Anleitung downloaden
In diesem Fall müssen Sie lediglich die neue WWZ Blizz TV-App installieren und Ihre neuen Zugangsdaten eingeben. Diese erhalten Sie von uns kurz vor dem Umstellungstag.
Ihre Zugangsdaten erhalten Sie kurz vor dem Umstellungstag per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Falls uns keine E-Mailadresse von Ihnen vorliegt, senden wir Ihnen die Zugangsdaten per Brief. Sollten Sie bis zum Umstellungstag nichts erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst (041 743 44 11).
Die Fernbedienung der neuen WWZ Blizz TV-Box hat ein überarbeitetes Design für eine intuitive Bedienung. Einige Tasten wurden deshalb angepasst oder entfernt, darunter die TV-Geräte-Taste. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier.
Die neue WWZ Blizz TV-Box funktioniert ausschliesslich über das Internet (IP-TV). Ein klassischer Kabelanschluss ist daher nicht mehr erforderlich.
Die WWZ Blizz TV-Box bietet eine übersichtliche und benutzerfreundliche Menüführung. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier.
Die Inhalte stehen ab dem Aktivierungstag zur Verfügung. Der volle Replay-Zeitraum ist deshalb erst nach 7 Tagen verfügbar. Darüber hinaus benötigen Sie ein Abonnement in dem Replay inkludiert ist (TV M oder L).
Die Funktion für mehrere Benutzerprofile ist bei Blizz TV aktuell noch nicht verfügbar, wird aber voraussichtlich ab 2026 zusätzlich eingeführt. Blizz TV bietet bereits heute intelligente Empfehlungen (Smart Recommendations), die sich automatisch an Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten orientieren – ganz ohne manuelle Profilwahl. Die Profilfunktion wird dieses Erlebnis künftig gezielt erweitern.
Nein, Ihre individuelle Senderreihenfolge wird nicht übernommen. Allerdings sind die Senderplätze 1-100 bei Blizz TV identisch mit Quickline TV.
Ihre Radiosender finden Sie auf der WWZ Blizz TV-Box ab Senderplatz 1100.
Die oneplus-App ist auf der neuen WWZ Blizz TV-Box vorinstalliert. Registrieren Sie sich auf dieser App und geniessen Sie Ihre gewohnten Inhalte auf oneplus. Kostenpflichtige Angebote werden Ihnen direkt von oneplus in Rechnung gestellt.
Die Netflix-App ist auf der neuen WWZ Blizz TV-Box vorinstalliert. Loggen Sie sich mit Ihrem bestehenden Konto ein oder registrieren Sie sich neu. Kostenpflichtige Inhalte werden Ihnen direkt von Netflix in Rechnung gestellt.
Die Sky-App ist auf der neuen WWZ Blizz TV-Box vorinstalliert. Melden Sie sich mit Ihrem Sky-Konto an oder erstellen Sie ein neues Konto. Kostenpflichtige Inhalte werden Ihnen direkt von Sky in Rechnung gestellt.
MySports hat den Daypass am 2. März 2025 eingestellt. Die MySports-App ist jedoch auf der neuen WWZ Blizz TV-Box vorinstalliert. Sie können sich direkt in der App registrieren und kostenpflichtige Inhalte buchen – diese werden direkt von MySports in Rechnung gestellt.
Sobald Ihre neue WWZ Blizz TV-Box in Betrieb ist, wird die Quickline TV-App automatisch deaktiviert. Bitte verwenden Sie ab dann ausschliesslich die Blizz TV-App mit Ihren neuen Zugangsdaten.
Für den Betrieb der TV-Box ist kein Google-Konto erforderlich – Sie können diesen Schritt also überspringen. Wir empfehlen jedoch, sich mit Ihrem Google-Konto anzumelden. So erhalten Sie Zugriff auf Google Play und können Apps aus dem Play Store nutzen.
Die TV-Box unterstützt das gleichzeitige Ein- und Ausschalten mit dem Fernseher über HDMI CEC.
Um diese Funktion zu aktivieren, gehen Sie wie folgt vor: Hauptmenü → Systemeinstellungen → Geräteeinstellungen → Erweiterte Einstellungen → HDMI CEC
Setzen Sie dort alle Schieberegler nach rechts (ein), um die Funktion zu aktivieren.
Um eine laufende Sendung neu zu starten, wählen Sie im Programmguide die gewünschte Sendung mit der OK-Taste aus und drücken anschliessend auf «Replay». Alternativ können Sie während der Sendung direkt OK drücken und mit der Navigationstaste nach unten die Option «Von Beginn schauen» auswählen.
Bitte beachten Sie: Auf der Fernbedienung gibt es keine separate Replay-/Start-over-Taste mehr.
E-Mail
Ihre WWZ oder Quickline E-Mailadressen bleiben bestehen. Sie können sie weiterhin nutzen.
Biogas wird aus biogenen Abfallstoffen gewonnen. Aus dem Vergärungsprozess von beispielsweise Grüngut oder Klärschlamm entsteht Biogas, das anschliessend aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist wird. Biogas ist erneuerbar, nahezu CO2-neutral und verbessert die Ökobilanz massgeblich.
WWZ bezieht das Biogas von der ARA Schönau in Lindencham sowie bei Bedarf bei anderen ausgewählten Lieferanten aus der Schweiz. Wir beziehen ausschliesslich Biogas, welches aus organischen Abfallstoffen und Klärschlamm in der Schweiz gewonnen wird. Wir beziehen kein Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. aus Mais, weil wir dies als ethisch bedenklich ansehen. Wir wollen keinesfalls eine Konkurrenz zu Lebens- oder Futtermitteln aufbauen.
Der Bedarf an Biogas von WWZ wird mit Schweizer Biogas gedeckt. Aktuell verfügt WWZ über genügend Schweizer Biogas, das einerseits für die Kunden verwendet wird und andererseits auch an andere Weiterverteiler verkauft wird. Somit verfügt WWZ über genügend Biogas und wird auch in Zukunft das Portfolio für erneuerbare Gase der Nachfrage entsprechend ausbauen.
WWZ kann bei Bedarf auch zusätzlichen im Ausland zusätzliches Biogas beschaffen, was aber momentan nicht der Fall ist.
Ja, beim Heizungsersatz unterliegen die Gasheizungen, gemäss dem kantonalen Energiegesetz neuen Anforderungen bei Komfortwärme. Sie sind dann zulässig, wenn beim Einsatz von leitungsgebundenem Gas nachgewiesen werden kann, dass über die gesamte Lebensdauer des Wärmeerzeugers mindestens 40 % regional produziertes Biogas eingesetzt wird. Dieses muss in Anlagen im Kanton Zug/Luzern oder in angrenzenden Kantonen erzeugt und von diesen ins Gasnetz eingespeist werden.
Dafür gibt es einen einfachen Grund: Je mehr Biogas eine Anlage produziert, desto günstiger ist es. In der Schweiz entsteht das Biogas meist in kleinen Anlagen wie Abwasserreinigungsanlagen oder Vergärwerken. Im Ausland hingegen gibt es viel grössere Anlagen, die Bioabfälle aus der Industrie oder Gülle aus der Landwirtschaft als Ausgangsstoff nutzen. Auch die unterschiedlichen Fördermechanismen in den einzelnen Ländern können einen Einfluss auf die Preise haben.
Für in der Schweiz produziertes Biogas fällt keine CO2-Abgabe an. Diese Befreiung ist in die Biogas-Preise einkalkuliert. Für importiertes Biogas hingegen wird beim Grenzübertritt die gleiche CO2-Abgabe erhoben wie für importiertes Erdgas. Denn Erdgas und Biogas aus dem Ausland sind physikalisch die gleichen Produkte. Sie werden zolltechnisch leider nicht unterschieden.
Eine Umstellung ist jederzeit auf den 1. des Folgemonates möglich.
Ökogas 10 mit einem Biogasanteil von 10% aus der Schweiz (ab April 2023, vorher EU/CH)
Ökogas 20 mit einem Biogasanteil von 20% aus der Schweiz (ab April 2023, vorher EU/CH)
100 % Biogas aus der Schweiz
Erdgas ist ein brennbares, natürliches Gas, das aus dem Erdinnern gefördert wird. Erdgas besteht zu über 90 % aus dem farb- und geruchsneutralen Methan (CH4), dem einfachsten Kohlenwasserstoff, der in der Natur vorkommt.
Sowohl Biogas als auch Erdgas gehen aus organischen Materialien hervor. Während Erdgas über Millionen von Jahren entstanden ist, wird Biogas heute aus der Vergärung von organischen Abfallstoffen gewonnen. Beim Roh-Biogas ist der Methangehalt geringer als beim Erdgas. Deshalb wird es vor der Einspeisung ins Gasnetz in einer Aufbereitungsanlage gereinigt, damit es am Ende dieselbe Qualität aufweist wie Erdgas.
Das aufbereitete Biogas verfügt über dieselben physikalischen Eigenschaften wie Erdgas. Beide sind in ihrer ursprünglichen Form farb- und geruchlos, ungiftig und haben den gleichen Brennwert. Der wesentlichste Unterschied ist, dass Biogas erneuerbar und nahezu CO2-neutral ist und somit eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellt.
Erdgas entstand vor ungefähr 600 Millionen Jahren. Abgestorbene Kleinorganismen, Plankton und Algen, die sich vor Jahrmillionen auf dem Grund riesiger Ozeane ablagerten und von Gesteins- und Erdschichten überdeckt wurden, durchliefen unter Luftabschluss und hohem Druck einen Prozess, der die organischen Substanzen über Jahrmillionen in gasförmige Kohlenwasserstoffe, also das jetzige Erdgas, umwandelte.
Gemessen am heutigen Verbrauch reichen die Erdgas-Reserven für rund 60 Jahre. Dazu kommen noch die Ressourcen, also Erdgas-Vorkommen, die mit mehr Aufwand und höheren Kosten förderbar sind. Reserven und Ressourcen können die weltweite Versorgung noch für mindestens 250 Jahre sicherstellen. Laufend werden auch neue Vorkommen entdeckt.
Biogas ist ein erneuerbarer Energieträger. Organische Abfälle, die den Rohstoff für die Produktion von Biogas bilden, werden auch in Zukunft immer in genügenden Mengen vorhanden sein. Bei fossilen Energieträgern wie Erdgas dauert die Entstehung mehrere Millionen Jahre. Für den Menschen sind diese Ressourcen irgendwann aufgebraucht.
Biogas ist nahezu CO2-neutral, weil die Pflanzen, die das Ausgangsprodukt von Biogas sind, für ihr Wachstum CO2 benötigen. Sie binden bei der Photosynthese ähnlich viel CO2, wie bei der Verbrennung von Biogas wieder freigesetzt wird. Weil sich dieser Kreislauf in einem kurzen Zeitraum schliesst, wird nicht mehr klimaschädigendes CO2 ausgestossen, als die Pflanzen wieder aufnehmen können. Biogas leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen.
Im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien müssen bei Biogas keine zusätzlichen Investitionen in die Heizungsanlage getätigt werden. Biogas fliesst über das gleiche Transport- und Verteilnetz wie Erdgas.
Erdgas und Biogas wird ein markanter Geruchsstoff (Tetrahydrothiophen) beigemischt. Diesen Vorgang nennt man Odorierung. Dieser Geruchsstoff riecht sehr stark und unangenehm nach einem Knoblauch-Schwefel-Gemisch, an dem man einen allfälligen Gasaustritt erkennt.
Nein, Erdgas und Biogas sind ungiftig.
Mit Biogas, das aus organischen Abfallstoffen wie zum Beispiel Grüngut oder Klärschlamm gewonnen wird, bieten wir unseren Kunden einen klimafreundlichen Energieträger mit grossem Zukunftspotenzial. Wir machen Gas immer mehr erneuerbar. Eine Gasheizung lässt sich auch hervorragend mit anderen erneuerbaren Energien wie z.B. einer Holzfeuerung oder Sonnenenergie kombinieren. WWZ bekennt sich zu den energiepolitischen Zielen der Schweiz sowie des Kantons und der Stadt Zug.
Wir wollen den Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft entscheidend mitprägen und eine Vorbildfunktion übernehmen.
WWZ hat bis anhin hauptsächlich Biogas mit einer Herkunft von 90 % aus der EU und 10 % aus der Schweiz verkauft sowie auch 100 % Biogas mit Herkunft aus der Schweiz von verschiedenen Lieferanten.
Aus technischer Sicht heisst das Produkt Bioerdgas oder Biomethan: Biogas entsteht bei der Vergärung von Biomasse, wie z.B. Abfallstoffen oder Klärschlamm. Es wird anschliessend in einer Aufbereitungsanlage gereinigt, zu Erdgas-Qualität aufbereitet und ins Erdgas-Netz eingespeist. Das dadurch entstandene Produkt wird in technischen Fachkreisen Bioerdgas oder Biomethan genannt.
Aus Kundensicht heisst das Produkt Biogas: Eine Kundenumfrage hat uns gezeigt, dass der Begriff Bioerdgas bzw. Biomethan nicht ohne Weiteres verstanden wird und zu Unsicherheiten sowie Verwechslungen führt. Der Kunde nimmt Biogas als Endprodukt wahr. Deshalb haben wir uns entschieden, das angebotene Produkt Biogas zu nennen.
Grundsätzlich können alle, die mit Gas heizen, kochen oder fahren, ihren Verbrauch oder einen Teil davon durch Biogas ersetzen. An der physischen Gaslieferung ändert sich nichts.
Im Normalfall wird Biogas direkt mit dem Gasbezug abgerechnet. Der Biogas-Anteil ist auf Ihrer Rechnung unter dem Produkt ausgewiesen. Weil bei Mietwohnungen und Stockwerkeigentum der Gasbezug in der Regel durch die Verwaltung beglichen wird, haben Sie so die Möglichkeit, freiwillig einen höheren Biogas-Anteil zu wählen, als in Ihrer Liegenschaft bezogen wird. Selbstverständlich garantieren wir auch in diesem Fall, dass diese Menge ins Gasnetz eingespeist wird.
Die Produktion und Aufbereitung von Biogas ist zum heutigen Zeitpunkt aufwendiger und teurer als der Import von Erdgas. Andererseits reduziert Biogas unsere Abhängigkeit von den Erdgas-Förderländern. Während Erdgas nur in bestimmten Gebieten der Erde vorkommt, kann Biogas auch in der Schweiz oder Europa hergestellt werden. Organische Abfälle und Klärschlamm als Ausgangsstoff für Biogas sind ausreichend vorhanden.
Der Biogas-Preis richtet sich nach den Produktions- und Aufbereitungskosten. Aus Grüngut, Klärschlamm und anderen organischen Abfallstoffen wird in einem ersten Schritt Rohgas produziert, das danach zu Biogas in Erdgas-Qualität aufbereitet wird. Diese Aufbereitung ist notwendig, damit das Biogas ins Gasnetz eingespeist werden kann. Die Betreiber von Biogas-Anlagen können die Kosten für den Betrieb und Unterhalt ihrer Anlagen nicht allein durch die Gebühren für die Grüngut- und Abfallverwertung decken. Sie sind auch auf die Einnahmen aus dem Verkauf von Biogas angewiesen.
Weitere Faktoren sind die physische Gaslieferung und die Netznutzungskosten. Biogas wird im Gasnetz unterirdisch transportiert und beansprucht ebenfalls das Transport- und Verteilnetz in der Schweiz. Dieser Kostenfaktor ist vergleichbar mit jenem von Erdgas. Wie beim Erdgas richten sich die Kosten für die physische Lieferung von Biogas und für die Netznutzung nach der jeweiligen Anwendung und dem Bezugsverhalten. Die Netzbeanspruchung ist unterschiedlich, je nachdem, ob das Biogas fürs Heizen, fürs Kochen oder für gewerbliche und industrielle Anwendungen genutzt wird.
Bei Mietwohnungen und Stockwerkeigentum wird der Gasbezug in der Regel durch die Verwaltung beglichen und den Mietern oder Stockwerkeigentümern anteilsmässig auf einer Nebenkostenabrechnung weiterverrechnet. Besitzen Sie einen eigenen Messpunkt (Gaszähler) haben Sie jedoch die Möglichkeit, freiwillig einen höheren Biogas-Anteil zu wählen, als in Ihrer Liegenschaft bezogen wird. In diesem Fall wird der ökologische Mehrwert des zusätzlichen Biogases separat vom Gasbezug abgerechnet. Selbstverständlich garantieren wir auch in diesem Fall, dass diese Menge ins Gasnetz eingespeist wird.
WWZ fördert die erneuerbaren Energien und leistet mit sinnvollen Produkten einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz. Die positiven ökologischen Auswirkungen sind am grössten, wenn ein Produkt, das sehr viele Kundinnen und Kunden beziehen, umweltfreundlicher wird. Deshalb hat WWZ entschieden, dem Standard-Gasprodukt 10 % Biogas beizumischen.
Damit können unsere Kundinnen und Kunden ohne Mehraufwand einen Beitrag zum Klimaschutz und zu den Klimazielen von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten.
Ja, ein Wechsel zu 100 % Biogas oder zu einem Produkt mit einem höheren oder tieferen Biogas-Anteil ist auf Wunsch jederzeit möglich.
Hier finden Sie alle Antworten auf Fragen zur Gasmangellage.
Preisgestaltung und -entwicklung
Die globale Gasversorgung ist nach wie vor angespannt, weil Lieferanten wie Russland ihre Exporte reduziert haben und andere Länder nicht in der Lage sind, die Lücke vollständig zu füllen. Technische Probleme und Wartungsarbeiten in Gasförderanlagen, insbesondere in Norwegen und den Niederlanden, schränken das Angebot weiter ein. Die starke Nachfrage, begrenztes Angebot, geopolitische Spannungen und Marktunsicherheiten führen dazu, dass die Erdgaspreise steigen und auf hohem Niveau bleiben.
Europa hat nach dem Rückgang der russischen Gaslieferungen stark auf andere Produkte wie Flüssigerdgas (LNG) umgestellt. Die grosse Nachfrage treibt die Preise auf dem Spotmarkt nach oben.
Der Preis für Flüssigerdgas (LNG) steigt aus diesen Gründen:
Erhöhte Nachfrage in Asien: Länder wie China, Japan und Südkorea haben im Vorfeld des Winters ihre LNG-Importe erhöht. Das wirkt sich auf den globalen Wettbewerb um LNG und dessen Beschaffungspreise aus.
Reduziertes Angebot: USA, Australien und Katar führten Wartungsarbeiten an LNG-Produktionsstätten durch. Die eingeschränkte Produktion an LNG reduziert das Angebot auf dem Markt.
Geopolitische Spannungen: Spannungen in Förderländern oder Regionen, durch die LNG transportiert wird, verknappen das Angebot. Zudem beeinflusst der Krieg in der Ukraine die Gaslieferungen aus Russland, was die Nachfrage nach alternativen Energiequellen wie LNG erhöht.
Hohe Nachfrage in Europa: Durch die reduzierten Gaslieferungen aus Russland, setzt Europa verstärkt auf LNG-Importe, um Gasreserven aufzufüllen. Dies erhöht den Wettbewerb um die verfügbaren LNG-Kapazitäten.
Energielage und hohe Strompreise: Die allgemeine Energielage, mit steigenden Preisen für Strom und andere Energieträger führt zu einem erhöhten Bedarf an LNG, insbesondere für die Stromerzeugung.
Transportkosten und Infrastrukturengpässe: Die steigenden Transportkosten, die begrenzte Verfügbarkeit von LNG-Tankern und die Engpässe bei den LNG-Importterminals in Europa und Asien führen ebenfalls zu höheren Preisen.
Diese Fakten führen dazu, dass die LNG-Preise auf hohem Niveau sind.
WWZ beobachtet den Energiemarkt eng und setzt beim Gas auf die strukturierte Beschaffung. Damit garantieren wir einerseits die Versorgungssicherheit und andererseits können wir Preisschwankungen am Spotmarkt für Sie als Kundinnen und Kunden abfedern.
LNG steht für «Liquefied Natural Gas» oder Deutsch «verflüssigtes Erdgas.» Es handelt sich dabei um Erdgas, das auf etwa -161 bis -164 °C abgekühlt wird, um es in flüssiger Form zu speichern und zu transportieren.
Wichtige Eigenschaften von LNG sind:
Hohe Energiedichte: LNG hat nur etwa ein Sechshundertstel des Volumens von gasförmigem Erdgas.
Reinheit: Vor der Verflüssigung werden unerwünschte Bestandteile entfernt, sodass LNG fast reines Methan enthält.
Sicherheit: LNG ist weder giftig noch korrosiv und wird in der Industrie oft odoriert, um Lecks schnell zu erkennen.
LNG wird vor allem in der Industrie und in der Transportbranche genutzt, zum Beispiel als Kraftstoff für LKW’s und Schiffe oder zur Erzeugung von Prozesswärme.
Um die Versorgungssicherheit im Winter sicherzustellen und um auf eine mögliche Gasmangellage vorbereitet zu sein, werden Speicherkapazitäten im Ausland genutzt. Dafür werden zwei Abgaben erhoben, die in der Gasrechnung separat ausgewiesen sind: die «Sicherstellungsabgabe» und die «Gasspeicherumlage THE».
Die Schweizer Gasnetzbetreiber sind durch die Sicherstellungsverordnung verpflichtet, 15 Prozent ihres Absatzes als Reserve in ausländischen Gasspeichern zu halten. Die Kosten für die Wintergas-Reserve werden mit 0,52 Rp./kWh Kundinnen, Kunden weitergegeben. Diese Abgabe ist bis 30. April 2025 befristet.
Gasfernleitungsnetzbetreibergesellschaft) erhebt die Gasspeicherumlage. . Die Abgabe basiert auf dem Energiewirtschaftsgesetz in Deutschland. Damit die Versorgung gesichert ist, gibt es Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen. Die Kosten dieser zusätzlichen Reserve-Gaseinkäufe werden Verbraucherinnen, Verbraucher weitergegeben. Das Gas, das WWZ aus Deutschland bezieht, ist von der Gasspeicherumlage THE betroffen. Sie steigt ab 1. Juli 2024 auf 2.50 Euro/MWh und erhöht sich gegenüber Januar 2024 um 0,64 Euro/MWh.
Die Schweiz verfügt über keine saisonalen Gasspeicherkapazitäten.
Fernwärme
Ein Wärmeverbund versorgt mehrere Gebäude mit Wärme aus einer Energiezentrale. Ein Verbund ist mit einer grossen Zentralheizung zu vergleichen, welche ganze Quartiere oder Gebiete versorgt. Die Wärmeenergie wird mit einem Trägermedium (meist Wasser) ins Fernwärmenetz gespeist und über isolierte Leitungen zu den Gebäuden transportiert.
In den Gebäuden sind platzsparende Wärmeübergabestationen, welche die Wärmeenergie an die Heiz- und Warmwassersysteme des Gebäudes übergeben.
Mit einem Anschluss an ein Fernwärmenetz senken Sie die CO2-Emissionen massgeblich. Als Energiequellen nutzen wir Ab- und Umweltwärme, Solarwärme, regionales Holz, klimafreundliches Erdgas oder Biogas.
Der Kanton Zug fördert den Ersatz von fossilen Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern. Sie profitieren von attraktiven Beiträgen beim Anschluss an ein Wärmenetz. Neben dem Kanton leisten auch Gemeinden oder private Organisationen Förderbeiträge.
Wir liefern rund um die Uhr, zuverlässig Wärme aus erneuerbaren Energiequellen, ohne dass Sie Brennstoffe zu bestellen oder einzulagern haben. WWZ übernimmt die Instandhaltung und die Unterhalts- oder Reparaturarbeiten an der Energiezentrale. Falls es zu einer Störung kommt, erkennen wir dies rund um die Uhr (24-Stunden-Service).
Die kompakte Wärmeübergabestation ist platzsparend, lärm- und geruchsarm.
Fernwärme ist eine leitungsgebundene Energie und steht im Einzugsgebiet des Leitungsnetzes zur Verfügung. Überprüfen Sie mit Ihrer Adresse, ob Sie in unserem Einzugsgebiet sind.
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Ja, Fernwärme eignet sich für unterschiedliche Heizsysteme. Sofern ein Fernwärme-Anschluss an der gewünschten Adresse besteht und baulich realisiert werden kann, erfolgt ein Umstieg auf Fernwärme meist unkompliziert.
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Die Hausanschlussleitung wird von der Hauptleitung bis zum Gebäude in den Boden verlegt. Der Grundeigentümer erteilt WWZ das Durchleitungsrecht für die Zu- und Rückleitungen sowie für die Kommunikationsleitungen durch eigenen Grund und Boden. Für die Vor- und Rücklaufleitung werden zwei Kernbohrungen in die Hauswand gemacht. Die Hausanschlussleitung wird bis ins Gebäude verlegt. Das Heiz- und Warmwassersystem, zum Beispiel eine Bodenheizung, wird anschliessend an die Wärmeübergabestation angeschlossen.
Mit den Kommunikationsleitungen profitieren Sie von der Möglichkeit eines Glasfasernetz-Anschlusses für Ihre Liegenschaft.
Die Wärmeübergabestation (Wärmetauscher) ist das Bindeglied zwischen der Energiezentrale und dem Heiz- und Warmwassersystem. Dem Wasser wird Wärme entnommen und an das Heiz- und Warmwassersystem übergeben. Der Rücklauf aus den beheizten Gebäuden fliesst zur Energiezentrale, wo der Kreislauf von vorne beginnt.
Für ein Einfamilienhaus genügt eine Wärmeübergabestation, welche nicht grösser als ein Stromverteilkasten (100x60x30 cm) ist und die gesamte Technik für die Wärmeübertragung beinhaltet.
Nein, die Wärmeübergabestation liefert die Wärme direkt zu Ihnen, wobei das Temperaturniveau zwischen 70°C und 90°C ist. Das reicht fürs gebäudeeigene Heiz- und Warmwassersystem.
WWZ ersetzt Ihren Heizkessel und installiert eine platzsparende Wärmeübergabestation. An diese Übergabestation wird Ihre bestehende Aanlage angeschlossen. Die Demontage und Entsorgung der bestehenden Heizung und möglichen Anpassungen der internen Wärmeverteilung oder des Warmwasserspeichers (Boiler) geben Sie als Liegenschaftseigentümer:in in Auftrag.
Gewöhnlich sind bei zentralen Warmwasserheizungen keine Änderungen notwendig, da anstelle der Wärmeerzeugung eine Wärmeübergabestation installiert wird.
Den Anschluss ans Fernwärmenetz und die Installation der Wärmeübergabestation übernimmt WWZ sowie Spezialunternehmen für Sie.
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Sie füllen das Formular für «Anschlussinteresse» aus.
Wir prüfen den Standort, indem wir diesen besuchen, Aufnahmen machen und die technischen Details für Ihre Liegenschaft klären.
Sie erhalten ein Angebot für einen Wärmeliefervertrag.
Nach der Vertragsunterzeichnung werden die Bauarbeiten terminiert und der Anschluss wird umgesetzt.
Die Versorgungssicherheit steht an erster Stelle. Mit Ausnahme der Leitungen hat jedes System ein Reservesystem. Damit ist die Sicherheit höher als bei einer Einzellösung. Kommt es dennoch zu einem Problem mit der Wärme, speisen wir die Wärme mit einer mobilen Heizanlage ein oder überbrücken mit Energie aus anderen Energiezentralen.
Die Produktion, das Netz und die Übergabestationen werden mit einem modernen Kommunikationsnetz überwacht. Falls nötig, bieten wir innerhalb von 48 Stunden Ersatz.
Ja, WWZ versorgt die Kunden das ganze Jahr mit Fernwärme.
Jede Wärmeübergabestation ist mit einem geeichten Wärmezähler ausgerüstet. Der Verbrauch wird durch den Zähler, der sich meistens im Keller des Gebäudes befindet, per Fernablesung ausgelesen.
Mit einer eigenen Wärmepumpe haben Sie ein technisches Gerät, dass gewartet, unterhalten und erneuert werden muss. Zudem ist es nicht platzsparend und geräuschlos. Bei Mehrfamilienhäusern kommt dazu, dass der Platz für Sondenbohrungen oder die Luftfassungen oft fehlt. Vorschriften verunmöglichen teilweise eine Bohrung ganz.
Für eine Wärmepumpe schliessen Sie ein kostenintensives, wiederkehrendes Serviceabo ab, welches von der Grösse der Liegenschaft abhängig ist. Die Lebensdauer einer Wärmepumpe liegt bei ungefähr 15 Jahren, wobei die Fernwärme zeitlich unbegrenzt und ohne weitere Investitionen genutzt werden kann.
Ja, Fernwärme lässt sich problemlos mit anderen Technologien wie Solaranlagen, Holzzusatzheizungen (Cheminées, Kachelöfen etc.) oder Wasserwärmern (Boiler) kombinieren.
Ja, die Wärme ist vielseitig und deckt auch den Wärmebedarf von Lüftungs- oder Klimaanlagen sowie industriellen Prozessen.
In einer Tiefe von zirka 30 bis 40 Metern ist die Wassertemperatur das ganze Jahr konstant fünf Grad. Eine Pumpe fördert das Seewasser in die See-Energie Zentrale. Dort gibt ein Wärmetauscher die Wärme oder Kälte an ein separates Energienetz. Das um drei Grad abgekühlte Wasser fliesst zurück in den See.
Der Energiepreis ist abhängig von den effektiv anfallenden Kosten der eingesetzten Brennstoffe. Die Preise für nachhaltige Energieträger haben sich beispielsweise (im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen) in den vergangenen Jahren kaum verändert.
Unser Ziel ist es, die Brennstoffe möglichst regional zu beschaffen.
Fernwärme und -kälte
Ein Wärme-/Kälteverbund versorgt mehrere Gebäude mit Wärme oder Kälte aus einer Energiezentrale. Ein Verbund ist mit einer grossen Zentralheizung zu vergleichen, welche ganze Quartiere oder Gebiete versorgt. Die Wärme- oder Kälteenergie wird mit einem Trägermedium (meist Wasser) ins Fernwärme/-kältenetz gespeist und über isolierte Leitungen zu den Gebäuden transportiert.
In den Gebäuden sind platzsparende Wärmeübergabestationen, welche die Wärme- oder Kälteenergie an die Heiz- und Warmwassersysteme des Gebäudes übergeben.
Mit einem Anschluss an ein Fernwärme-/ Kältenetz senken Sie die CO2-Emissionen massgeblich. Als Energiequellen nutzen wir Ab- und Umweltwärme, Solarwärme, regionales Holz, klimafreundliches Erdgas oder Biogas.
Der Kanton Zug fördert den Ersatz von fossilen Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern. Sie profitieren von attraktiven Beiträgen beim Anschluss an ein Wärme- /Kältenetz. Neben dem Kanton leisten auch Gemeinden oder private Organisationen Förderbeiträge.
Wir liefern rund um die Uhr, zuverlässig Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen, ohne dass Sie Brennstoffe zu bestellen oder einzulagern haben. WWZ übernimmt die Instandhaltung und die Unterhalts- oder Reparaturarbeiten an der Energiezentrale. Falls es zu einer Störung kommt, erkennen wir dies rund um die Uhr (24-Stunden-Service).
Die kompakte Wärmeübergabestation ist platzsparend, lärm- und geruchsarm.
Fernwärme /-kälte ist eine leitungsgebundene Energie und steht im Einzugsgebiet des Leitungsnetzes zur Verfügung. Überprüfen Sie mit Ihrer Adresse, ob Sie in unserem Einzugsgebiet sind.
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Ja, Fernwärme /-kälte eignet sich für unterschiedliche Heizsysteme. Sofern ein Fernwärme /-kälte-Anschluss an der gewünschten Adresse besteht und baulich realisiert werden kann, erfolgt ein Umstieg auf Fernwärme /-kälte meist unkompliziert.
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Die Hausanschlussleitung wird von der Hauptleitung bis zum Gebäude in den Boden verlegt. Der Grundeigentümer erteilt WWZ das Durchleitungsrecht für die Zu- und Rückleitungen sowie für die Kommunikationsleitungen durch eigenen Grund und Boden. Für die Vor- und Rücklaufleitung werden zwei Kernbohrungen in die Hauswand gemacht. Die Hausanschlussleitung wird bis ins Gebäude verlegt. Das Heiz- und Warmwassersystem, zum Beispiel eine Bodenheizung, wird anschliessend an die Wärmeübergabestation angeschlossen.
Mit den Kommunikationsleitungen profitieren Sie von der Möglichkeit eines Glasfasernetz-Anschlusses für Ihre Liegenschaft.
Die Wärmeübergabestation (Wärmetauscher) ist das Bindeglied zwischen der Energiezentrale und dem Heiz- und Warmwassersystem. Dem Wasser wird Wärme oder Kälte entnommen und an das Heiz- und Warmwassersystem übergeben. Der Rücklauf aus den beheizten Gebäuden fliesst zur Energiezentrale, wo der Kreislauf von vorne beginnt.
Für ein Einfamilienhaus genügt eine Wärmeübergabestation, welche nicht grösser als ein Stromverteilkasten (100x60x30 cm) ist und die gesamte Technik für die Wärmeübertragung beinhaltet.
Nein, die Wärmeübergabestation liefert die Wärme direkt zu Ihnen, wobei das Temperaturniveau zwischen 70°C und 90°C ist. Das reicht fürs gebäudeeigene Heiz- und Warmwassersystem.
WWZ ersetzt Ihren Heizkessel und installiert eine platzsparende Wärmeübergabestation. An diese Übergabestation wird Ihre bestehende Aanlage angeschlossen. Die Demontage und Entsorgung der bestehenden Heizung und möglichen Anpassungen der internen Wärmeverteilung oder des Warmwasserspeichers (Boiler) geben Sie als Liegenschaftseigentümer:in in Auftrag.
Gewöhnlich sind bei zentralen Warmwasserheizungen keine Änderungen notwendig, da anstelle der Wärmeerzeugung eine Wärmeübergabestation installiert wird.
Den Anschluss ans Fernwärme/-kältenetz und die Installation der Wärmeübergabestation übernimmt WWZ sowie Spezialunternehmen für Sie.
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Sie füllen das Formular für «Anschlussinteresse» aus.
Wir prüfen den Standort, indem wir diesen besuchen, Aufnahmen machen und die technischen Details für Ihre Liegenschaft klären.
Sie erhalten ein Angebot für einen Wärmeliefervertrag.
Nach der Vertragsunterzeichnung werden die Bauarbeiten terminiert und der Anschluss wird umgesetzt.
Die Versorgungssicherheit steht an erster Stelle. Mit Ausnahme der Leitungen hat jedes System ein Reservesystem. Damit ist die Sicherheit höher als bei einer Einzellösung. Kommt es dennoch zu einem Problem mit der Wärme, speisen wir die Wärme mit einer mobilen Heizanlage ein oder überbrücken mit Energie aus anderen Energiezentralen.
Die Produktion, das Netz und die Übergabestationen werden mit einem modernen Kommunikationsnetz überwacht. Falls nötig, bieten wir innerhalb von 48 Stunden Ersatz.
Ja, WWZ versorgt die Kunden das ganze Jahr mit Fernwärme.
Jede Wärmeübergabestation ist mit einem geeichten Wärmezähler ausgerüstet. Der Verbrauch wird durch den Zähler, der sich meistens im Keller des Gebäudes befindet, per Fernablesung ausgelesen.
Mit einer eigenen Wärmepumpe haben Sie ein technisches Gerät, dass gewartet, unterhalten und erneuert werden muss. Zudem ist es nicht platzsparend und geräuschlos. Bei Mehrfamilienhäusern kommt dazu, dass der Platz für Sondenbohrungen oder die Luftfassungen oft fehlt. Vorschriften verunmöglichen teilweise eine Bohrung ganz.
Für eine Wärmepumpe schliessen Sie ein kostenintensives, wiederkehrendes Serviceabo ab, welches von der Grösse der Liegenschaft abhängig ist. Die Lebensdauer einer Wärmepumpe liegt bei ungefähr 15 Jahren, wobei die Fernwärme /-kälte zeitlich unbegrenzt und ohne weitere Investitionen genutzt werden kann.
Ja, Fernwärme lässt sich problemlos mit anderen Technologien wie Solaranlagen, Holzzusatzheizungen (Cheminées, Kachelöfen etc.) oder Wasserwärmern (Boiler) kombinieren.
Ja, die Wärme ist vielseitig und deckt auch den Wärmebedarf von Lüftungs- oder Klimaanlagen sowie industriellen Prozessen.
In einer Tiefe von zirka 30 bis 40 Metern ist die Wassertemperatur das ganze Jahr konstant fünf Grad. Eine Pumpe fördert das Seewasser in die See-Energie Zentrale. Dort gibt ein Wärmetauscher die Wärme oder Kälte an ein separates Energienetz. Das um drei Grad abgekühlte Wasser fliesst zurück in den See.
Der Energiepreis ist abhängig von den effektiv anfallenden Kosten der eingesetzten Brennstoffe. Die Preise für nachhaltige Energieträger haben sich beispielsweise (im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen) in den vergangenen Jahren kaum verändert.
Unser Ziel ist es, die Brennstoffe möglichst regional zu beschaffen.
Strom
Stromrechnung
Die Teilrechnung ist eine Akontozahlung für voraussichtliche Quartalsbezüge, diese werden wir bei der definitiven Rechnung berücksichtigen.
Die definitive Rechnung basiert auf den Zählerständen, die wir Ende September ablesen. Die Teilrechnungsbeträge werden dabei berücksichtigt.
Bei einem Smartmeter wird der tatsächliche Bezug quartalsweise verrechnet und Sie erhalten keine Teilrechnungen mehr.
Die Teilrechnung ist eine Akontozahlung für Ihre Strom-Quartalsbezüge. Ihren effektiven Verbrauch stellen wir jeweils Ende September über die Zählerablesung fest. Daraus ergibt sich die Jahresrechnung, von der wir die bereits bezahlten Teilrechnungen abziehen. Sie zahlen also auf jeden Fall nur so viel, wie Sie wirklich verbrauchen. Die Erhöhung der aktuellen Akontorechnung basiert auf den bereits per 1.1.2022 gestiegenen Strompreisen sowie im Hinblick auf die anhaltend hohen Beschaffungskosten und hat das Ziel, eine gleichmässigere Verteilung der Teilbeträge über das Jahr zu erreichen.
Seit 2006 sind alle Energieversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Endkundinnen und Endkunden über den gelieferten Strommix zu informieren. Die sogenannte Stromkennzeichnung muss bis Ende des Folgejahres an alle Kundinnen und Kunden verschickt sein. WWZ nutzt dazu immer den Rechnungslauf im Sommer, um der gesetzlichen Frist rechtzeitig nachzukommen. Ihr Stromprodukt finden Sie auf Ihrer letzten Schlussrechnung oder in unserem Kundenportal.
Wie hoch Ihr tatsächlicher Stromverbrauch pro Tag, Woche, Monat oder Jahr ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren zusammen. Einen Richtwert und weitere Informationen zum Ihren eigenen Stromverbrauch zu senken finden Sie hier.
Unsere Mitarbeitenden lesen Ende September die Zähler ab.
Unsere Smartmeter sind Stromzähler, die Daten digital speichern, senden und empfangen können. Die von uns eingesetzten Geräte speichern den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen und übertragen sie am Ende des Tages verschlüsselt an das Energieversorgungsunternehmen. Mehr Infos finden Sie hier.
Als «Netz Basis» bezeichnen wir den Netztarif, den WWZ für den Bau und die Instandhaltung der eigenen und vorgelagerten elektrischen Infrastrukturen investiert. Dazu gehören unter anderem das Verteilnetz, Transformatoren, Messwesen, Zählerablesung, Pikettdienst sowie administrative Aufwände.
Das Stromnetz als Ganzes funktioniert nur, wenn Produktion und Verbrauch im Gleichgewicht sind. Um das Netz stabil zu halten, sind aufgrund schwankender Nachfragen laufend Korrekturen nötig. Die hierfür erforderlichen Massnahmen heissen Systemdienstleistungen. Swissgrid hat die gesetzliche Aufgabe, das Schweizer Stromnetz zu überwachen und zu steuern. Dafür verlangt sie eine SDL-Abgabe.
Für das im Konzessionsvertrag eingeräumte Recht, den öffentlichen Grund zu benutzen, entrichtet WWZ der Gemeinde eine Konzessionsgebühr. Der teilweise oder vollständige Verzicht der Gemeinde auf die Konzessionsgebühr ist in der Rechnung als Konzessionsrabatt ausgewiesen.
Ihr Produkt finden Sie auf dem Detailblatt der definitiven Rechnung. Das WWZ-Standardprodukt stammt mehrheitlich aus Schweizer Wasserkraft und heisst WWZ-Naturstrom. Sie können Ihren Strom auch als Mieterin oder Mieter selber wählen und anpassen.
Melden Sie sich jetzt im Kundenportal an und passen Sie Ihr Stromprodukt einfach und bequem an oder wechseln Sie Ihr Stromprodukt direkt auf unserer Website.
Ihre Stromrechnung besteht aus drei Teilen: der bezogenen Energie (Energieprodukt), dem Stromtransport (Netzprodukt) und den öffentlichen Abgaben. Diese dienen der Förderung von erneuerbaren Energien sowie zum Schutz von Gewässer und Fischen. Zudem sind die Konzessionsgebühren Teil der öffentlichen Abgaben. Unsere Stromrechnungen sind sehr detailliert. Im Sinne der Transparenz und Vergleichbarkeit sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Preiskomponenten separat auszuweisen.
Die Zählernummer finden Sie auf der Rechnung unter «Geräte Nummer». Wollen Sie Ihren Zähler selber überprüfen? Schalten Sie die Sicherungen Ihrer Wohnung aus und prüfen Sie, ob der Zähler weiterläuft.
Hat sich etwas an Ihrer Wohnsituation geändert? Der Stromverbrauch kann steigen, wenn zusätzliche Personen im selben Haushalt leben oder Sie Geräte nutzen, die viel Energie verbrauchen. Hat sich an Ihrer Wohnsituation nichts geändert, empfehlen wir Ihnen den aktuellen Stromverbrauch mit dem Vorjahr zu vergleichen. Loggen Sie sich in unser Kundenportal ein. Dort finden Sie Ihre früheren Verbrauchswerte. Ist der Stromverbrauch merklich gestiegen, prüfen Sie Geräte wie Waschmaschine, Tumbler, Boiler, Elektroheizung oder Kühlschrank. Die Geräte können auch ausserhalb der Wohnung am eigenen Zähler angeschlossen sein.
Besonders Geräte, die Wärme und/oder Kälte generieren, sind sehr energieintensiv. Dazu gehören Boiler, Kühlschränke, Gefriertruhen, Elektroheizungen und Klimageräte. Sind die Geräte zudem noch alt, sorgen sie für eine tiefe Energieeffizienz. Hier finden Sie Energiespar-Tipps, die Ihnen helfen den Energieverbrauch im Alltag zu senken. So tun Sie Ihrem Portemonnaie und der Umwelt etwas Gutes.
Sind alle Geräte ausgesteckt? Der Stromverbrauch deutet darauf hin, dass ein oder mehrere Geräte noch am Netz angeschlossen sind. Prüfen Sie Boiler, Kühlschrank und Gefrierfach, Innen- und Aussenbeleuchtung sowie Heizkörper und Entfeuchter.
Bitte melden Sie uns Ihren Umzug 14 Tage im Voraus.
Das Rechtsverhältnis endet in jedem Fall mit der durch die Abmeldung bedingten Zählerablesung (ALB Elektrizität, Artikel 8.9 Abmeldung).
Das flexible Stromtarifmodell wurde per 1. Januar 2019 eingeführt.
Sie können Ihr Stromprodukt einfach und bequem über unser Kundenportal oder direkt auf unserer Website wechseln.
Strompreise
Der Strompreis besteht aus drei Komponenten: dem Energietarif (für den eigentlichen Strom), dem Netznutzungstarif (für Bau, Unterhalt, Betrieb und Steuerung des Stromnetzes) sowie diversen Abgaben (Konzessionsabgaben an die Gemeinden, Netzzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien).
Ab 2024 werden zudem die Kosten der Stromreserve verrechnet zur Finanzierung der Massnahmen, die der Bund als Folge der Energiekrise für die Gewährleistung der Stromversorgung im Winter verordnet hat.
Als Folge der Energiekrise im Winter 22/23 hat der Bund verschiedene Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ergriffen. Dazu gehört unter anderem eine Reservespeicherhaltung in Schweizer Stauseen. Gemäss Verordnung des Bundes ist die nationale Netzbetreiberin Swissgrid beauftragt, diese Wasserkraftreserve zu beschaffen bzw. bei den Speicherkraftwerksbetreibern zu reservieren. Die Kosten für die Reservierung des Wassers werden von allen Schweizer Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten im Verhältnis zu ihrem Stromverbrauch getragen. Diese Kosten werden in der Stromrechnung als Teil des Netznutzungstarifs ausgewiesen und betragen 1,2 Rp./kWh.
WWZ beschafft den Strom diversifiziert aus drei Quellen:
Eigenproduktionsanlagen (Kleinwasserkraftwerke und PV-Anlagen)
Bezugsrechte aus Kraftwerksbeteiligungen
Strommarkt
Die eigenen Anlagen (1) und Kraftwerksbeteiligungen (2) decken rund 20 Prozent der Stromnachfrage unserer Kundinnen und Kunden ab. 80 Prozent des Stroms muss WWZ am Markt (3) beschaffen. Diese Beschaffung erfolgt strukturiert, d. h. der Strombedarf eines bestimmten Jahres wird über mehrere Jahre im Voraus mit mehreren Tranchen gedeckt, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschafft worden sind. Diese Strategie trägt dazu bei, ausserordentliche Preisausschläge an den Märkten für die Kundinnen und Kunden zu dämpfen.
Der Preis am Strommarkt entsteht durch Angebot und Nachfrage. Es sind vor allem Kraftwerke mit hohen variablen Kosten wie Gas- oder Kohlekraftwerke, welche Preisschwankungen verursachen. Steigen die Preise für Kohle, Gas oder CO2-Zertifikate, steigen die Produktionskosten dieser Kraftwerke – und damit der Strompreis. Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerken müssen im Umfang ihres CO2-Ausstosses CO2-Zertifikate einkaufen. In den Jahren 2021 und 2022 sind die Kosten insbesondere für Erdgas und Kohle wegen des Krieges in der Ukraine exorbitant angestiegen. Im Vergleich dazu haben Wind-, PV-, Wasser- und Kernkraftwerke vergleichsweise tiefe variable Kosten und sind nicht von den Preisen der Primärenergieträger Gas und Kohle abhängig.
Ein weiterer Faktor des Preisanstiegs im Jahr 2022 war der Umstand, dass etliche Kernkraftwerke in Frankreich nur beschränkt verfügbar waren, was das Stromangebot stark einschränkte und die Preise zusätzlich in die Höhe trieb.
Die Beschaffungsstrategie von WWZ beruht seit vielen Jahren auf einer diversifizierten und strukturierten Strombeschaffung. Hauptziel dieser Strategie ist die Dämpfung extremer Preisbewegungen am Strommarkt. Ebenfalls fördert WWZ mit grossem Engagement und attraktiven Einspeisevergütungen den Ausbau der Photovoltaik, um die Abhängigkeit unserer Region vom internationalen Strommarkt zu reduzieren.
Nein. Die Strompreisgestaltung ist schweizweit für alle Elektrizitätswerke pro Kunde einheitlich und streng reguliert. Überwacht wird die Preisbildung von der ElCom (Eidgenössische Elektrizitätskommission). Die Funktion der Elcom ist vergleichbar mit dem Preisüberwacher. Alle Elektrizitätswerke müssen ihre Stromtarife für das Folgejahr spätestens Ende August publizieren und der Elcom mitteilen, welche diese akribisch überprüft.
Die Gewinnmarge, die einem Elektrizitätswerk pro Kunde zusteht und mit der auch die Verwaltungskosten getragen werden müssen, wurde die vergangenen Jahre von der Elcom schrittweise reduziert, um einen Anstieg der Strompreise bremsen.
Die Gewinnsteigerung, die WWZ für das erste Halbjahr 2023 kommuniziert hat, wurde nicht in der Strom-Grundversorgung (Monopolmarkt) generiert, sondern in den verschiedenen anderen Unternehmensbereichen (Wärme, Telekommunikation, Wasser, Elektromobilität usw.).
Die Strompreisgestaltung in der Grundversorgung ist schweizweit für alle Elektrizitätswerke pro Kunde einheitlich geregelt und streng reguliert. Überwacht wird die Preisgestaltung von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom). Die Gewinnmarge, die einem Elektrizitätswerk pro Kunde in der Grundversorgung zusteht und mit der auch die Verwaltungskosten getragen werden müssen, wurde die vergangenen Jahre von der Elcom schrittweise reduziert, um einen Anstieg der Strompreise bremsen.
Die Stromtarife gelten jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Die Strompreise für das Folgejahr müssen vom Energieversorger spätestens Ende August veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde ElCom gemeldet werden. Unterjährig dürfen Energieversorger den Strompreis nicht anpassen.
Auf www.strompreis.elcom.admin.ch publiziert die ElCom sämtliche Schweizer Strompreise für das laufende und für zurückliegende Jahre auf einer übersichtlichen, interaktiven Karte.
Die Schweizer Energieversorgungsunternehmen sind teilweise sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt, zum Beispiel bei der Energiebeschaffung: Gewisse Elektrizitätswerke beziehen zu einem Grossteil Strom aus eigenen Kraftwerken, etwa aus Wasserkraftwerken in den Alpen, während andere weder Kraftwerke noch Beteiligungen besitzen. Diese müssen ihren gesamten Strom am Markt beschaffen und sind somit den Marktdynamiken ausgesetzt.
Aber auch das Netz spielt eine Rolle: Wie gross ist das eigene Stromnetz? Wie ist die Geografie (ländlich heisst viele Netzkilometer für wenige Kunden, urban heisst wenige Nutzkilometer für viele Kunden)? Wie sieht es bei den Vorliegernetzen aus?
Das Zusammenspiel dieser und weiterer Faktoren ist der Grund für die unterschiedlichen Preise.
Kundinnen und Kunden, deren Jahresverbrauch unter 100'000 kWh liegt, können nicht zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Dies betrifft sämtliche Haushalte (diese verbrauchen üblicherweise zwischen 2500 und 4500 kWh pro Jahr) wie auch die meisten Gewerbebetriebe.
Am einfachsten im WWZ-Kundenportal. Dort haben wir Ihren Stromverbrauch inklusive Kosten in übersichtlichen Grafiken für Sie aufbereitet. Wenn wir Ihre Liegenschaft bereits mit einem Smartmeter ausgerüstet haben, dann können Sie sogar den Stromverbrauch bis und mit Vortag in 15-Minuten-Intervalle einsehen.
Wir haben auf unserer Homepage eine Reihe von Stromspartipps für Sie zusammengestellt. Sie finden diese auf der Seite wwz.ch/energiesparen oder auch in der Energybox.
Wenn Sie aufgrund eines finanziellen Engpasses eine unserer Quartalsrechnungen nicht fristgerecht begleichen können, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Dann teilen wir Ihre Rechnung in kleinere Beträge auf, die Sie Rate für Rate über mehrere Monate begleichen können.
Eigenproduktion
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Generell gilt, Eigenverbrauch ist umso rentabler, je grösser er ist. Mit einer Rückvergütung Eigenverbrauch (REV) oder einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sind die Voraussetzungen für einen hohen Eigenverbrauch ideal. Wichtig ist es auch, die PVA möglichst optimal zu dimensionieren.
Ohne Batteriespeicher und Wärmepumpe wird im Normalfall ein Eigenverbrauchsanteil von 50 % erreicht. Mit einer Batterie sind es normalerweise 60-70 %. Bei der Dimensionierung müssen auch zukünftige Verbrauchsmuster (z.B. Elektromobilität) berücksichtigt werden.
WWZ bietet Ihnen zwei Modelle zur Auswahl an:
Rückvergütung Eigenverbrauch (REV)
REV ist ein unkompliziertes Praxismodell mit geringem administrativem Aufwand für die Vergütung des auf dem Gebäude produzierten und selbst genutzten Solarstroms.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
ZEV ist ein gesetzlich geregelter Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher einer Überbauung oder benachbarten Liegenschaften zur flexiblen Nutzung des vor Ort selbst produzierten Stroms.
Hier gehts zum Vergleich der beiden Modelle. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne das Vertragsdokument für die WWZ-Dienstleistung ZEV zu.
Auf Gesetzesstufe ist der ZEV im Energiegesetz (EnG; 730.0) in den Artikeln 16 bis 18 geregelt. Auf Verordnungsstufe ist der ZEV in der Energieverordnung (EnV; 730.01) Art. 14 bis 18 geregelt. Zudem haben verschiedene Organisationen, unter anderem HEV, Mieterverband und der Verband Schweizerische Elektrizitätsunternehmen (VSE) einen Leitfaden Eigenverbrauch erstellt.
Ja, möchten Sie einen ZEV einrichten, müssen Sie bei WWZ einen Antrag stellen. Sind die notwendigen rechtlichen Bedingungen erfüllt, haben Sie ein Anrecht auf den ZEV. Die Allgemeinen Bedingungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch finden Sie hier.
Wichtige Punkte sind:
Produktionsleistung der Photovoltaik-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung betragen.
Keine Nutzung des Verteilnetzes und nur ein Anschluss an das WWZ-Verteilnetz
Werden mehrere Grundstücke der ZEV angeschlossen, müssen diese lückenlos zusammenhängen.
Bei der Überquerung von Strassen, Eisenbahnstrassen oder Fliessgewässern braucht es die Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers.
Den Antrag finden Sie hier. Er muss 3 Monate vor Inbetriebnahme der ZEV bei WWZ eingereicht werden.
Wir empfehlen, dass Sie die Stromlieferung an die Mieter und Pächter vertraglich festlegen. Dies kann in Form eines separaten Vertrags oder Bestandteils des Mietvertrags sein. Beachten Sie, dass Mieter und Pächter bei Bestandsbauten ein Wahlrecht haben, ob sie teilnehmen möchten oder nicht. Hat ein Mieter oder Pächter seine Zustimmung gegeben, haben die nachfolgenden Mieter und Pächter des Wohnobjekts kein Wahlrecht.
Mit der Einrichtung der ZEV übernehmen Sie eine Reihe von Pflichten. Sie werden verantwortlich für:
Die zuverlässige Stromlieferung
Die Messung, das heisst die Zähler und deren Bewirtschaftung
Das Auslesen der Messdaten
Die Verarbeitung der Messdaten wie Plausibilisierung oder Bildung von Ersatzwerten
Die Bildung der zu verrechnenden Preise
Die Rechnungsstellung und das Inkasso
Die Beantwortung von Fragen der Rechnungsempfänger
Diese Aufgaben können Sie an einen Dienstleister wie WWZ delegieren.
Der Strompreis, den Sie den Mietern und Pächtern in Rechnung stellen, unterliegt regulatorischen Bestimmungen (siehe u.a. EnV Art. 16). Grundsätzlich dürfen die Kapital- und Betriebskosten der intern produzierten Elektrizität, die externen Stromkosten und die Kosten für die Messung, Datenbereitstellung, sowie Verwaltung und Abrechnung in Rechnung gestellt werden.
Es gibt maximale Kostensätze wie die Verzinsung der Kapitalkosten (Referenzzinssatz gemäss Mietrecht plus 0.5 %) zu beachten. Zudem dürfen die Kosten für die intern produzierte Energie nicht höher sein als die Kosten für den extern bezogenen Strom. Der Grundeigentümer darf jedoch 50 % der Kosteneinsparung des intern produzierten Stroms versus des extern bezogenen Stroms für sich in Anspruch nehmen.
Der Grundeigentümer ist frei, wie häufig er eine Rechnung innerhalb eines Kalenderjahres versendet. Üblich ist monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Eine monatliche Abrechnung führt möglicherweise zu vielen Mahnfällen; bei einer jährlichen Abrechnung müssen Sie als ZEV-Verantwortlicher die Rolle der «Bank» übernehmen, weil Ihnen die Stromkosten häufiger in Rechnung gestellt werden.
Folgende Dienstleistungen kann WWZ für Sie übernehmen:
Viertelstündliche Messung mit geeichten Zählern
Bewirtschaftung der Zähler bei Störungen-Zählerauslesung
Verarbeitung der Messdaten, inklusiv Plausibilisierung und Bildung von Ersatzwerten
Aufbereitung und Versand der Rechnungen an alle teilnehmenden Parteien
Inkasso und Mahnwesen-Beantwortung von Fragen zur Rechnung
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne das Vertragsdokument für die WWZ-Dienstleistung ZEV zu.
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die eine Gemeinde vom Strom-/Gasnetzbetreiber für die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens zum Bau und zum Betrieb von Versorgungsinfrastrukturen (Leitungen, Verteilkabinen usw.) erhebt. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist als Prozentsatz des Netzentgelts* im Konzessionsvertrag festgelegt. Einzelne Gemeinden verzichten teilweise oder vollständig auf die Konzessionsabgabe.
*Die Strom-/Erdgasrechnung besteht aus den Tarifkomponenten Energielieferung, Netzentgelt und Abgaben.
Die Wasserrechnung besteht aus den Tarifkomponenten Verkauf und Transport von Wasser.
Die Konzessionsabgabe wird von der Gemeinde erhoben, die Verrechnung erfolgt durch WWZ. Die Abgabe ist in der Strom- resp. Erdgasrechnung und Wasserrechnung ausgewiesen.
Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und WWZ sowie der Beschluss der Gemeindeversammlung bildet die Rechtsgrundlage für die Konzessionsabgabe.
Die Obergrenze für die Konzessionsabgabe ist im Konzessionsvertrag geregelt. Die Gemeinden bestimmen diesen Satz und können ihn nach eigenem Ermessen anpassen – also auch teilweise oder ganz darauf verzichten.
Alle Strom-, Erdgas- und Wasserkunden bezahlen die Konzessionsabgaben nach dem von der Gemeinde festgelegten Satz. WWZ übernimmt das Inkasso für die Gemeinde.
Nein. Alle Kundinnen und Kunden entrichten eine Konzessionsabgabe nach Massgabe ihrer Gemeinde.
Die Gemeinden sind frei in der Verwendung dieser Einnahmen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Eine Anpassung der Konzessionsabgabe wird von der Gemeindeversammlung festgelegt sowie beschlossen; im Fall der Stadt Zug vom Grossen Gemeinderat.
Der Netzbetreiber erhebt im Rahmen der Verrechnung des Netzentgelts die Konzessionsgebühren im Auftrag der Gemeinde – unabhängig vom Energielieferanten. WWZ Energie
Sie können Ihr Abo online im WWZ Cockpit selbständig anpassen, in einem unserer Shops, per E-Mail an info@wwz.ch oder unter Telefon +41 41 748 46 46.
Eine statische IP-Adresse bestellen Sie entweder direkt im WWZ Cockpit oder über unser Kundencenter unter Telefon +41 41 748 46 46.
Kontaktieren Sie unser Kundencenter unter Telefon +41 41 748 46 46, um Ihr WLAN-Passwort zurückzusetzen.
Melden Sie sich im WWZ Cockpit an und verwalten Sie Ihre Einstellungen und Verträge direkt online.
Melden Sie sich im WWZ Cockpit an und verwalten Sie Ihre Einstellungen und Verträge direkt online.
Sie haben zwei Möglichkeiten, um Ihre Telefonie-Verbindungsnachweise einzusehen:
1. Im WWZ Cockpit steht Ihnen der Verbindungsnachweis elektronisch zur Verfügung.
2. Abonnieren Sie die kostenlose Zustellung per E-Mail im WWZ Cockpit.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Loggen Sie sich ins WWZ Cockpit ein.
2. Kontaktieren Sie unser Kundencenter unter Telefon +41 41 748 46 46 oder E-Mail info@wwz.ch.
3. Bestellen oder verwalten Sie die Pakete direkt auf der TV-Box.
4. Besuchen Sie einen unserer Shops oder unsere Vertriebspartner.
Die gespeicherten Inhalte sehen Sie direkt auf der TV-Box.
Ihre gekauften Videos sehen Sie im Menü der TV-Box.
Ihre Geräte verwalten Sie direkt im WWZ Cockpit.
Ihre E-Mail-Konten (@quickline.ch) verwalten Sie einfach im WWZ Cockpit.
Sie können uns die Adressänderung im WWZ Cockpit melden. Sie finden die Funktion unter "Profil/Umzug melden" Wenden Sie sich an das Kundencenter unter Telefon +41 41 748 46 46 oder E-Mail info@wwz.ch. Oder besuchen Sie uns in einem unserer Shops.
Dies bestellen Sie entweder direkt im WWZ Cockpit oder über unser Kundencenter unter Telefon +41 41 748 46 46 oder E-Mail info@wwz.ch.
Die Profile können Sie auf der TV-Box verwalten. Drücken Sie dazu auf der Fernbedienung die Taste "Personen-Abbildung". Anleitung
Die Profile können Sie auf der TV-Box verwalten. Drücken Sie dazu auf der Fernbedienung die Taste "Personen-Abbildung". Anleitung
Ein Inhaberwechsel braucht immer einen Übernahmevertrag und ist nur bei Scheidung, Todesfall oder Geschäftsübernahme möglich. In allen anderen Fällen kann aus Datenschutzgründen kein Inhaberwechsel vorgenommen werden. Kontaktieren Sie bei Fragen unser Kundencenter unter Telefon +41 41 748 46 46 oder E-Mail info@wwz.ch.
Den Code für Ihre Geräte erhalten Sie per E-Mail. Alle aktiven Dienste sind im WWZ Cockpit sichtbar.
Das Roaming-Cockpit erreichen Sie über das WWZ Cockpit.
Mutationen können Sie neu im WWZ Cockpit vornehmen. Die Logindaten wurden Ihnen schriftlich zugestellt.
Wir haben ein eigenes WWZ Cockpit für unsere Kundinnen und Kunden entwickelt, welches das Quickline-Cockpit ablöst. Die Logindaten wurden Ihnen schriftlich zugestellt.
Wir haben ein eigenes WWZ Cockpit für unsere Kundinnen und Kunden entwickelt, welches das Quickline-Cockpit ablöst. Die Logindaten wurden Ihnen schriftlich zugestellt.
Beim erstmaligen Anmelden werden Sie aufgefordert, das Passwort zu ändern. Später können Sie Ihr Passwort jederzeit über die Funktion "Passwort ändern" anpassen.
Nutzen Sie die Funktion "Passwort zurücksetzen" auf der Loginseite.
Ja, Ihre Einstellungen werden am Tag der Umstellung übernommen.
In der Nacht der Umstellung zwischen 24:00 und 06:00 Uhr wird es einen kurzen Unterbruch beim Internetdienst geben. Sie müssen nichts unternehmen.
Nein, sie müssen keine Einstellungen anpassen. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Machen Sie Ihr Kabelmodem und Ihren Router stromlos, indem Sie beide Geräte von der Stromversorgung trennen. Warten Sie 20 Sekunden. Anschliessen stecken und schalten Sie das Kabelmodem und den Router wieder ein. Falls Ihr Internet trotzdem nicht funktioniert, wenden Sie sich an unseren Support unter Telefon +41 41 748 46 46 oder an einen unserer Shops.
Diese werden automatisch ins WWZ Cockpit übernommen.
Diese werden automatisch ins WWZ Cockpit übernommen.
Mit dem WWZ Cockpit verwalten Sie Ihre Daten, Verträge, Einstellung und vieles mehr. Unser Film zeigt Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten des WWZ Cockpits. Erklärvideo
Internet
Blizzschnelles Glasfaser-Internet mit dem besten Netz
Mit Blizz Glasfaser-Internet geniessen Sie die schnellsten Internetgeschwindigkeiten der Schweiz – für perfekte Online-Erlebnisse, egal ob beim Arbeiten im Homeoffice, beim Streaming von Filmen und Videos oder beim Gaming.
Nahtlose Erlebnisse – immer verbunden
Dank einer robusten und modernen Glasfaser-Infrastruktur bietet Blizz einen konstant zuverlässigen Service – für eine stabile Verbindung, auf die Sie sich jederzeit verlassen können.
Perfekte WLAN-Abdeckung – in jedem Winkel Ihres Zuhauses
Mit dem intelligenten Premium WLAN-Service von Plume geniessen Sie eine starke und sichere Verbindung in Ihrem gesamten Zuhause – für entspanntes Surfen, Arbeiten und Streamen.
Persönlicher Service aus der Region – immer für Sie da
Mit Blizz von WWZ haben Sie einen Anbieter, der Ihre Region kennt und versteht. Sie erhalten nicht nur erstklassiges Glasfaser-Internet, maximale Leistung sowie schnelle Reaktionszeiten – unser Kundenservice ist für Sie da, telefonisch, über unser Online-Kontaktformular oder persönlich vor Ort.
Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu WWZ wechseln möchten, wählen Sie online Ihr Blizz Internet-Abo aus. Geben Sie bei der Bestellung Ihre Informationen an und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Danach kündigen Sie telefonisch oder schriftlich bei Ihrem bisherigen Anbieter. Hierfür haben wir dir eine Kündigungsvorlage.
Für die Wahl der passenden Internet-Geschwindigkeit kommt es auf den Nutzungsumfang und die Anzahl der Personen im Haushalt an:
Nutzung
Empfohlene Bandbreite
1–2 Personen, Surfen, E-Mails, HD-Streaming
50–500 Mbit/s
3 oder mehr Personen, Surfen, E-Mails, Streaming in HD
100 Mbit/s – 1 Gbit/s
UHD-Streaming oder grosse Dateien in der Cloud
500 Mbit/s – 10 Gbit/s
Ruckelfreies Online-Gaming
500 Mbit/s – 10 Gbit/s
Tipp: Je mehr Geräte gleichzeitig verbunden sind, desto höher sollte die Bandbreite gewählt werden – für ein stabiles und schnelles Interneterlebnis.
In der Regel gibt es keine Mindestvertragsdauer. Bei bestimmten Promotionsangeboten kann jedoch eine Mindestlaufzeit gelten.
Das sind Referenzwerte für die Geschwindigkeit, mit welcher das Endgerät Daten herunter- bzw. heraufladen kann. Es ist zu beachten, dass der Einsatz von Drahtlosverbindungen die Geschwindigkeit reduzieren kann. Ebenso kann es vorkommen, dass ältere Geräte Geschwindigkeitseinbussen verzeichnen.
Plume
Plume versorgt Ihre mobilen Geräte zu Hause laufend mit dem besten Wi-Fi-Signal – dank intelligenten Plume Pods, die Sie an jeder Steckdose einstecken können. Weitere Infos finden Sie hier.
Lokale Störfaktoren
Interferenz ist eine der häufigsten Fehlerquellen, die bei Heimnetzwerken vorkommen und folgende Ursachen haben kann:
Bluetooth
Benachbarte WLAN-Netzwerke
Mikrowellenherde
Direct Satellite Service (DSS)
Stromquellen
Telefone mit 2,4 GHz oder 5 GHz
Drahtlose Videotransmitter/Lautsprecher
Bestimmte externe Monitore und LCD-Displays
Schlecht abgeschirmte Kabel von externen Festplatten oder anderen Geräten
Andere drahtlose Geräte
TV/Receiver
CD/DVD-Player
Spielkonsole, Stereoanlage
Wände, Metall, Spiegel oder Glas
Diese Faktoren können die Netzwerkleistung stark reduzieren. Die Kanäle zu wechseln ist eine der besten Methoden, um die WLAN-Verbindung zu optimieren.
Was ist Phishing?
Phishing ist eine Abwandlung vom englischen “fishing”. Es geht dem Angreifer in diesem Fall darum, sensitive Daten (z. B. Kreditkarten-/Bankinformationen oder Passwörter) vom Empfänger zu abzufischen. Dies passiert entweder durch Viren in Form von Anhängen, infizierten/gefälschten Websites oder mit der direkten Aufforderung, die Daten per E-Mail zu senden.
Wie erkenne ich ein Phishing-Mail?
Es gibt mehrere auffällige Anzeichen für solche E-Mails:
Es wird umgehendes Handeln angefordert (z. B. dringend das Passwort zu wechseln).
Der Name des Absenders stimmt nicht mit der E-Mail-Adresse überein.
Rechtschreibe- und Grammatikfehler
Passwörter oder Kreditkartendaten sollen direkt via E-Mail oder nach Aufrufen eines Links gesendet werden.
Es wird für ein Gewinnspiel geworben, bei dem nur ganz wenige Teilnehmer auserwählt wurden
Was muss ich machen, wenn ich ein Phishing-Mail erhalte?
Die betroffene E-Mail direkt löschen. Unter keinen Umständen antworten oder einen Link/Anhang öffnen.
Was muss ich machen, wenn ich auf einen Link geklickt, einen verdächtigen Anhang geöffnet oder meine Daten an den gefälschten Absender gesendet habe?
Bei Kreditkarten-/Kontodaten: Umgehend den Anbieter der Kreditkarte bzw. des Kontos kontaktieren, um diese zu sperren.
Bei Passwörtern: Umgehend Passwort ändern und den Anbieter über den Vorfall informieren. Falls bei anderen Anbietern das gleiche Passwort verwendet wurde, diese ebenfalls ändern.
Allgemein: Sicherstellen, dass das Antivirenprogramm auf dem aktuellsten Stand ist und einen vollständigen Virenscan durchführen.
Der Digitalanschluss ist eine All-in-one-Kabeldose für kompletten Telekomgenuss – vom interaktiven TV über Breitbandinternet bis zur Festnetztelefonie in digitaler Qualität. Weitere Infos finden Sie hier.
databaar
Auf unserer Landingpage finden Sie alle Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rechnung von WWZ.
Das Angebot von WWZ für databaar-Kunden wurde sorgfältig auf der Grundlage der bisherigen Produkte und Abo-Preise erstellt. Da die Vielfalt der databaar-Produkte über die Jahre gewachsen ist, war ein direkter 1:1-Vergleich bzw. Ersatz mit den aktuellen WWZ/Quickline-Produkten nicht immer möglich. Die Internetgeschwindigkeiten wurden an die heutigen Kundenbedürfnisse, wie z.B. Streaming in UHD-Qualität, angepasst. Wir haben unser Bestes getan, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Sollten wir dies nicht in jedem Fall erreicht haben, stehen wir Ihnen unter 041 748 45 45 oder im Metalli Shop gerne für Produktanpassungen zur Verfügung.
Ja, im Preis des WWZ-Angebots sind die Kabelanschluss-Grundgebühren (auch "Digitalanschluss" genannt) bereits inkludiert. Dadurch schaffen wir mehr Transparenz für unsere Kunden und sind besser mit anderen Anbietern vergleichbar. Die monatliche Service-Pauschale im databaar-Netz betrug bei der
Stadtantenne Baar CHF 25.80 und wird bei Mietwohnungen oft in den Nebenkosten aufgeführt.
Der Wechsel ist je nach Anschlusstechnologie und Ihren aktuellen Produkten unterschiedlich. In Baar sind zwei Technologien vorhanden, sind unterschiedliche Anpassungen erforderlich: Glasfaser-Technologie (mit OTO-ID):
Das Modem wird ausgetauscht, damit Sie über WWZ direkt und sicher mit dem Internet verbunden sind. Wir senden Ihnen dieses vor der Umstellung zu.
Die WLAN-Einstellungen müssen Sie neu eingerichten. Die dazu notwendigen Angaben finden Sie auf der Unterseite des Modems.
Kabelanschluss-Technologie
Ältere Modemtypen werden ausgetauscht, damit Sie über WWZ direkt und sicher mit dem Internet verbunden sind. Wir senden Ihnen dieses vor der Umstellung zu.
Die WLAN-Einstellungen werden automatisch übernommen.
Sie können die @databaar.ch-Adressen behalten. Diese wird von WWZ automatisch übernommen und funktioniert nahtlos weiter.
Ihre Festnetznummer(n) werden automatisch übernommen. Die Nummern werden zu WWZ portiert. Dies kann zu einem kurzen Unterbruch führen.
Die Sperrsets und Umleitungen werden von WWZ automatisch übernommen. Wir empfehlen Ihnen aber zu Ihrer eigenen Sicherheit, diese nach Umschaltung zu überprüfen. Dies können Sie auch einfach in unserem Kundenportal (Cockpit) erledigen.
Sie können Ihre Plume-Pods weiter nutzen. Diese werden von WWZ automatisch übernommen.
Mobilekunden sind von der Umstellung nicht betroffen.
In der ersten Phase werden alle Kundinnen und Kunden von databaar weiterhin ihre gewohnten Leistungen erhalten. Es ist aber vorgesehen, dass im Laufe der nächsten zwei Jahre alle Kundinnen und Kunden von databaar zu WWZ wechseln und ein mindestens gleichwertiges Angebot erhalten.
Bis auf weiteres bleibt alles so bestehen, wie gewohnt. Die Kundinnen und Kunden von databaar werden von WWZ frühzeitig informiert, wenn etwas an der Infrastruktur angepasst wird.
In der ersten Phase werden alle Kundinnen und Kunden von databaar weiterhin ihre Produkte beziehen können. Weitere kommerzielle Angebote sind in Prüfung.
Fragen zur Abrechnung
«Minutengenaue Abrechnung» beschreibt die Abrechnungsart für Anrufe, die im Minutenpreis abgerechnet werden. Die Abrechnungsart gilt für Anrufe aus der Schweiz ins Ausland und – abhängig von Ihrem Abo – auch innerhalb der Schweiz. Bei jedem Anruf werden die ersten 5 Sekunden weiterhin sekundengenau abgerechnet.
Beispiel: Eine Kundin mit Festnetz Basic tätigt einen Anruf innerhalb der Schweiz. Der Empfänger des Anrufs ist nicht erreichbar und die Sprachbox schaltet sich ein. Die Kundin hängt nach 2 Sekunden auf, da sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen möchte. Da bei jedem Anruf die ersten 5 Sekunden sekundengenau abgerechnet werden, belaufen sich die Kosten auf 1 Rappen. Würde der Empfänger den Anruf entgegennehmen und die Anrufdauer würde 3 Minuten und 5 Sekunden dauern, dann beliefen sich die Kosten auf 80 Rappen.
Glasfaserausbau (Fiber to the Home - FTTH)
Liegenschaftseigentümer erhalten zu gegebener Zeit einen Vertrag für die Glasfasererschliessung. Dieses Dokument ist innert der angegebenen Frist unterschrieben zu retournieren, damit die Liegenschaft rechtzeitig für den Glasfaserausbau eingeplant werden kann.
Der Hausanschluss und die Inhouse Verkabelung erfolgt in Absprache mit dem Eigentümer oder der Verwaltung. Die Installation der Glasfasersteckdose (OTO-Dose) erfolgt in Absprache mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnungen.
Die Gemeinde Risch wird in mehreren Etappen in folgender Reihenfolge erschlossen: Holzhäusern, Risch, Buonas, Rotkreuz Nord, Rotkreuz Süd.
Falls Sie heute über einen Kabelanschluss von WWZ verfügen, sind Sie bereits bestens an die Telekommunikationswelt angeschlossen. Unser Netz verfügt schon heute über einen sehr hohen Glasfaseranteil.
Beim FTTH-Anschluss (Fiber to the Home) geht es um den Anschluss bis in Ihr Wohnzimmer. Die Erschliessung ermöglicht Geschwindigkeiten bis zu 10 Gbit/s.
Während des lokalen FTTH-Rollouts ist der Anschluss kostenlos.
Eine spätere Erschliessung ist gegen Gebühren zu Lasten des Liegenschaftsbesitzers möglich.
Glasfasernetze übertragen Daten aller Art optisch und ultraschnell auf einer für das menschliche Auge unsichtbaren Lichtwellenlänge. Glasfasernetze haben gegenüber der Datenübertragung auf einem Kupferkabel Vorteile in Bezug auf die Datenübertragungsgeschwindigkeit und symmetrischen Bandbreiten für Down- und Uploads. Glasfasern sind hauchdünne Lichtwellenleiter aus Glas. Die Daten werden mit Lichtimpulsen übertragen. Weil diese Signale rein optisch übermittelt werden, sind Glasfaserkabel frei von Strahlung oder elektromagnetischen Feldern.
Glasfaser Internet FTTH bietet den höchsten Standard bezüglich Sicherheit, Stabilität und Geschwindigkeit. Es stellt eine Wertsteigerung für die Liegenschaft dar.
Glasfasern sind sehr leistungsfähig und langlebig. Eine einzige Glasfaser pro Wohnung genügt auch für die Bedürfnisse von anspruchsvollen Kundinnen und Kunden, die mit hohen Geschwindigkeiten surfen und grossen Datenmengen up- und downloaden.
FTTH heisst Fiber-to-the-home und bedeutet soviel wie "Glasfasererschliesssung bis in die Wohnung".
Der bisherige Anschluss bleibt normal in Betrieb, bis Sie sich für ein Glasfaser-Produkt entscheiden.
Achten Sie bei der gemeinsamen Planung darauf, dass der Gebäudeeinführungspunkt (BEP/Building-entry-point) an einem gut zugänglichen Ort und bei MFH nicht in einer privaten Räumlichkeit ist.
Wir senden Ihnen zu gegebener Zeit einen Vertrag für die Glasfasererschliessung. Bei Interesse müssen Sie uns das Dokument innert der angegebenen Frist retournieren. Wir planen Ihre Liegenschaft für den Glasfaserausbau ein.
Eine Umschaltung hat möglicherweise Anpassungen bei Ihnen zu Hause zur Folge, wie zum Beispiel:
TV Entertainment neu mit TV Box (je Gerät) oder via App
Radioempfang ändert sich
Ihre aktuellen Kabeldosen in der Wohnung werden bei der Umschaltung auf die FTTH-Technologie nicht mehr mit Service versorgt.
Beim Ausbau in Ihrer Wohnung erhalten Sie diesen Anschluss. WWZ benötigt die OTO-ID Nummer für die Aufschaltung Ihrer Services.
Kunden aus Steinhausen:
Die Bauzeit erstreckt sich bis Ende 2025. Sobald die Detailplanung erstellt ist, wird diese auf wwz.ch/glasfaserausbau ersichtlich sein.
Kunden NICHT in Steinhausen wohnhaft:
Steinhausen gilt als Pilotgemeinde für den FTTH-Ausbau. Die Planung für den FTTH-Ausbau in weiteren Gemeinden wird in den kommenden Monaten in Angriff genommen. Sobald diese steht, wird sie unter wwz.ch publiziert.
Kunden in Risch:
Die Bauzeit erstreckt sich bis Ende 2028. Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie auf wwz.ch/glasfaserausbau/risch.
Bereits heute können Sie Glasfaser-Internet über unser modernes Netz beziehen. Prüfen Sie hier, welche Internetgeschwindigkeit aktuell an Ihrer Adresse verfügbar ist.
Ja, der Hausanschlussvertrag kann unterzeichnet werden. WWZ baut gemeinsam mit Swisscom das FTTH-Netz.
Im Zuge des lokalen FTTH-Rollouts ist die Inhouse Installation kostenlos.
Zu einem späteren Zeitpunkt gehen die Kosten zu Lasten des Liegenschaftseigentümers.
Die Wohnungsverkabelung bzw. Signalverteilung innerhalb der Wohnung ist Sache des jeweiligen Nutzers bzw. Kunden. Unser Service Team unterstützt Sie gerne bei der Installation.
Kinder und Jugendabos
Nein. Der Vertragsinhaber muss volljährig sein. Wird das Abo aber von einem Kind genutzt, muss das Kind zwingend als Hauptnutzer erfasst werden.
Sie haben die Möglichkeit, pro Mobile-Abo einen Betrag festzulegen, bei dessen Überschreitung Sie per SMS benachrichtigt werden. Zusätzlich können Sie über das Kunden-Cockpit pro Mobile-Abo eine Limite festlegen, bis zu welcher das Kind zusätzliche Datenpakete kaufen kann.
Nein. Wird ein Hauptnutzer unter 16 Jahren erfasst, werden sämtliche Mehrwertdienste automatisch gesperrt. Die Mehrwertdienste ohne erotischen oder pornografischen Inhalt können später bei Bedarf entsperrt werden. Mehrwertdienste mit erotischem oder pornografischem Inhalt können nicht entsperrt werden, solange der Hauptnutzer unter 16 Jahre alt ist.
Ja. Die Kinder-Smartwatches von Xplora können mit Geräteplan inkl. Ratenzahlung bezogen werden.
TV
Unbegrenzte Unterhaltung in bester Qualität
Tauchen Sie ein in die Welt des Entertainments mit Blizz TV. Ob Blockbuster, Lieblingsserien oder Live-Sport – mit über 400 Sendern und Zugriff auf beliebte Streaming-Dienste wie Netflix erleben Sie beste Unterhaltung in höchster Bild- und Tonqualität. Sportfans profitieren von einem umfangreichen Live-Angebot – packend, direkt und überall verfügbar.
Maximale Flexibilität bei der Unterhaltung
Mit Blizz TV haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Lieblingssendungen. Nutzen Sie die Restart- und Live-Pause-Funktion, um Sendungen zurückzuspulen oder anzuhalten, wann immer Sie möchten. Und mit der 7-Tage-Replay-Funktion verpassen Sie keine Episode mehr – schauen Sie Ihre Lieblingssendungen, wann es Ihnen am besten passt. So geniessen Sie Ihre TV-Inhalte ganz nach Ihrem persönlichen Zeitplan.
Perfekt angepasst an Ihren Alltag
Blizz TV passt sich Ihrem Lebensstil an: Mit Multi-Screen-Funktionalität geniessen Sie Ihre Lieblingssendungen überall – und dank intelligenter Sprachsteuerung wird Ihr Fernseherlebnis noch intuitiver und bequemer.
Top-Entertainment zum besten Preis
Mit Blizz TV geniessen Sie erstklassige Unterhaltung zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis – ohne Kompromisse.
Persönlicher Service aus der Region – immer für Sie da
Blizz ist stark in der Region verankert und bietet persönliche Beratung sowie schnelle Reaktionszeiten – unser Kundenservice ist für Sie da, telefonisch, über unser Online-Kontaktformular oder persönlich vor Ort.
Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu WWZ wechseln möchten, wählen Sie online Ihr Blizz Internet-Abo aus. Geben Sie bei der Bestellung Ihre Informationen an und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Danach kündigen Sie telefonisch oder schriftlich bei Ihrem bisherigen Anbieter. Hierfür haben wir dir eine Kündigungsvorlage.
Mit Blizz TV hast du Zugriff auf über 400 TV-, Sport- und Premium-Kanäle sowie auf über 200 Radiosender. Ausserdem stehen dir Zusatzoptionen wie Fremdsprachenpakete, Video on Demand und vieles mehr zur Verfügung.
Damit sie weiterhin Werbung überspringen können, müssen sie die Zusatzoption «Replay Premium» abonnieren. Diese können Sie in unserem Kundenportal oder direkt auf der Quickline TV-Box aktivieren.
Replay Premium ist ein Zusatzpaket, welches Ihnen erlaubt, Werbung im Replay-TV zu überspringen.
Replay Premium können Sie direkt auf der Quickline TV-Box abonnieren. Navigieren Sie während einer Replay-Werbung auf die Schaltfläche «Replay Premium aktivieren» oder wählen Sie auf einer Sendungs-Detailseite «Replay Premium aktivieren». Nun erscheint die Replay Premium-Seite, auf der Sie nach Eingabe des TV Profil-PIN das Abo sofort aktivieren können.
Replay Premium kann auch in unserem Kundenportal abonniert werden.
Um Replay Premium abonnieren zu können, muss Ihr TV-Abo Replay beinhalten (als Beispiel: Quickline TV S beinhaltet nur Restart und kein Replay und ermöglicht deshalb nicht den Kauf vom Zusatzpaket Replay Premium). Wenn dies nicht der Fall ist, nehmen Sie bitte einen TV Abo-Wechsel vor. Beim Abo-Wechsel können Sie Replay Premium direkt mitwählen.
Die Replay-Dauer ist im TV-Abo definiert. Mit dem Zusatzpaket erhalten Sie die Möglichkeit, Werbung zu überspringen.
Bei älteren Abos mit 30 Stunden-Replay kann Replay Premium abonniert werden. Sie können so die Vorzüge von Replay Premium nutzen (Werbung überspringen). Der Replay-Zeitraum beträgt unverändert 30 Stunden.
Für 7 Tage-Replay wechseln sie auf ein aktuelles Abo.
Start-Ads
Ganz kurzer Werbespot zum Start einer Sendung im zeitversetzten Fernsehen.
Anzahl und Länge: 1 nicht überspulbarer Werbespot über eine Länge von 5-7 Sekunden.
Pause-Ads
Werbemittel nach Drücken der Pausentaste im Live- oder zeitversetzten Fernsehen.
Anzahl und Länge: 1 statisches Werbemittel über gesamte Länge des Pausenvorgangs.
Fast-forward Ads
Werbespots im Falle des Überspielens eines linearen Werbeblocks im zeitversetzten Fernsehen.
Anzahl und Länge: Maximal 130 Sekunden nicht überspulbarer Werbeblock bestehend aus mehreren Werbespots.
Betroffen sind 3+, 4+, 5+, 6+, 7+ Family / NICK Schweiz, kabel eins, NITRO, ProSieben, ProSieben MAXX, Puls 8 , RTL, RTLZWEI, S1, SAT.1, SAT.1 GOLD, SIXX, TV24, TV25 und VOX.
Die TV-Sender störten sich schon seit einiger Zeit daran, dass Zuschauer in der Schweiz die Werbung im zeitversetzten Fernsehen überspulen können. Dadurch entgehen ihnen Werbeeinnahmen. Die Forderung war: Falls das Überspulen möglich ist, soll es entsprechend entschädigt werden.
Die TV-Sender und TV-Anbieter haben sich nun in dieser Angelegenheit auf den sogenannten «Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12)» geeinigt: Dieser sieht vor, bei gleichen Abo-Kosten eine verkürzte Replay-Werbung zu zeigen und gegen einen Premium-Aufschlag das Überspulen beziehungsweise Überspringen der Werbung zu ermöglichen. Die auf dem GT 12 basierende Branchenvereinbarung regelt die technische und administrative Umsetzung.
Es wird eine Gebühr eingeführt zur Entschädigung der entgangenen Werbeinnahmen. Weiterhin gibt es jedoch die Möglichkeit, werbefrei fernzusehen. Das setzt jedoch voraus, dass diese Gebühr bezahlt wird. Wenn nicht, werden Werbeblöcke gespielt, die nicht überspult werden können. Diese Werbeblöcke werden auch «Zwangswerbung» genannt.
Es kommt auf die Technik an.
TV Kabeldose (HFC)
Im Startpaket von Quickline ist TV Start inbegriffen, mit dem man direkt ab der Kabeldose 130 digitale TV- und über 200 Radio-Sender empfangen kann. Wünschen Sie eine Aufnahmefunktion, bis zu 7 Tage-Replay-TV (zeitversetztes Fernsehen), Pause-Funktion, Videos oder Restart einer Sendung, dann benötigen Sie eine TV-Box. Unsere UHD-Box erhalten Sie zu den jeweiligen Abos mitgeliefert (TV XS/S/M).
Glasfaser
Wenn sie eine Glasfaserverkabelung haben, benötigen sie in jedem Fall unsere UHD-Box welche sie direkt mit der Multimediadose verbinden.
Im Startpaket von Quickline welches sie als Basis Abo brauchen, ist TV Start inbegriffen, mit dem man 130 digitale TV- und über 200 Radio-Sender empfangen kann. Wünschen Sie eine Aufnahmefunktion, bis zu 7 Tage-Replay-TV (zeitversetztes Fernsehen), Pause-Funktion, Videos oder Restart einer Sendung, dann benötigen Sie eine TV-Box. Unsere UHD-Box erhalten Sie zu den jeweiligen Abos mitgeliefert (TV XS/S/M).
Rund 6 Watt bei normalem Betrieb
Rund 0.5 Watt im Standby-Modus «Energiesparmodus»
Rund 5 Watt im Standby-Modus «Schnellstartmodus»
Umzug
Je früher, desto besser. Idealerweise melden Sie den Umzug 1 Monat vor dem Umzugstermin online im Kundenportal. Den Umzug können Sie aber auch erst einige Tage vor dem Umzugstermin noch einleiten.
Wir prüfen, ob wir Ihnen mit den bestehenden Geräten die beste Leistung an Ihrem neuen Wohnort bieten können.
Falls ein Gerätewechsel notwendig ist, informieren wir Sie über die Vorgehensweise.
Wir wollen Ihnen die bestmögliche Leistung bieten. Aus diesem Grund kann bei einem Umzug ein Produktwechsel nötig sein.
Mobile
Das beste Netz für Sie
Bleiben Sie immer und überall verbunden – mit der neuesten Mobile-Technologie, die Ihnen ultraschnel-le Verbindungen und kristallklare Sprachqualität bietet, unabhängig davon, wo Sie sich befinden.
Maximale Stabilität und Sicherheit
Verlassen Sie sich auf eine stabile und zuverlässige Verbindung – surfen, streamen und telefonieren Sie ohne Unterbrechung, jederzeit und überall.
Abos, die zu Ihnen passen
Wählen Sie aus flexiblen und fairen Angeboten, die sich perfekt an Ihre Bedürfnisse anpassen – ohne versteckte Kosten.
Persönlicher Service aus der Region – immer für Sie da
Wir sind stark in der Region verankert und bieten persönliche Beratung sowie schnelle Reaktionszeiten – unser Kundenservice ist für Sie da, telefonisch, über unser Online-Kontaktformular oder persönlich vor Ort.
Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu WWZ wechseln möchten, wählen Sie online Ihr Blizz Internet-Abo aus. Geben Sie bei der Bestellung Ihre Informationen an und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Danach kündigen Sie telefonisch oder schriftlich bei Ihrem bisherigen Anbieter. Hierfür haben wir dir eine Kündigungsvorlage.
In der Regel gibt es keine Mindestvertragsdauer. Bei bestimmten Promotionsangeboten kann jedoch eine Mindestlaufzeit gelten.
Mit Blizz Mobile telefonieren Sie über das Netz von Sunrise.
Wir haben keine Geräte an Lager. Gerne nehmen wir Ihre Bestellung entgegen und dieses kann zeitnah in einem unserer Shops abgeholt werden.
Zu einem Blizz Mobile-Abo erhalten Sie eine SIM-Karte. Nur mit dieser SIM-Karte können Sie über das Blizz Mobile-Abo telefonieren. Die SIM-Karte wird Ihnen auf der nächsten Rechnung mit 40 Franken belastet.
Durch die Verbreitung von WhatsApp und anderen Messaging- Diensten wurden nachweislich weniger MMS versendet. Deswegen hat sich Sunrise entschieden, den MMS-Dienst per 17.03.2024 einzustellen. Alle WWZ-Kundinnen und -Kunden nutzen das Mobilfunknetz der Sunrise und können deshalb keine MMS mehr versenden oder empfangen.
Zum Beispiel über WhatsApp und ähnliche Messaging-Apps oder über die integrierte Message-Funktion auf dem Smartphone. Bei iOS-Geräten heisst diese iMessage und bei Android-Geräten Message+.
Nein, aktuell ist nichts in diese Richtung geplant, da SMS immer noch ein wichtiger Service ist.
Extra SIM
Total können 4 Extra SIM pro Mobile-Abo bezogen werden. Jede zusätzliche Extra SIM kostet CHF 5.– pro Monat.
Blizz Extra SIM Watch:
Ja. Die Blizz Extra SIM Watch erlaubt Ihnen, mit Ihrer Smartwatch unabhängig von ihrem Smartphone Anrufe zu tätigen. Es können gleichzeitig parallel zwei ein- oder ausgehende Anrufe getätigt werden.
Blizz Extra SIM:
Nein. Blizz Extra SIM für Tablets und Laptops erlaubt Ihnen, das Datenvolumen ihres Mobile-Abos auf weiteren Geräten zu nutzen. Telefonie ist allerdings nicht möglich.
Es gelten die Tarife des zugrunde liegenden Mobile-Abos.
Apple: Apple Watch mit der neusten Version ab watchOS 4.2 Samsung: Samsung Galaxy Watch
Smartwatches anderer Hersteller können aktuell nicht unterstützt werden.
Die Multi-SIM ist eine zusätzliche SIM-Karte mit derselben Telefonnummer. Die Multi-SIM heisst bei Blizz Extra SIM und ist dasselbe Produkt.
Nein, das Datenvolumen gilt nur für die Schweiz. Das Roaming ist nur möglich, wenn die Smartwatch (Zusatzgerät) mit dem Smartphone verbunden ist (Hotspot).
Festnetz
Einfache und flexible Tarife
Ob minutengenaue Abrechnung oder attraktive Flatrates – Sie entscheiden, was am besten zu Ihrem Nutzungsverhalten passt. Ohne versteckte Kosten oder lange Vertragsbindungen.
HD-Telefonie – Gesprächsqualität auf höchstem Niveau
Erleben Sie unterbrechungsfreie Telefonate in HD-Qualität dank einer modernen, stabilen Infrastruktur. Keine Störungen, keine Verzögerungen – nur beste Verständlichkeit, selbst bei längeren Gesprächen.
Günstige Tarife für nationale und internationale Gespräche
Telefonieren in der Schweiz zum Fixpreis oder zu günstigen Minutentarifen – und mit dem Festnetz-Flat-EU-Abo führen Sie Gespräche in viele Länder Europas, in die USA und nach Kanada sogar kostenlos.
Persönlicher Service aus der Region – immer für Sie da
Wir sind stark in der Region verankert und bieten persönliche Beratung sowie schnelle Reaktionszeiten – telefonisch, über unser Online-Kontaktformular oder persönlich vor Ort.
Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu WWZ wechseln möchten, wählen Sie online Ihr Blizz Internet-Abo aus. Geben Sie bei der Bestellung Ihre Informationen an und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Danach kündigen Sie telefonisch oder schriftlich bei Ihrem bisherigen Anbieter. Hierfür haben wir dir eine Kündigungsvorlage.
In der Regel gibt es keine Mindestvertragsdauer. Bei bestimmten Promotionsangeboten kann jedoch eine Mindestlaufzeit gelten.
«Flatrate» bedeutet Pauschaltarif. Unsere Telefonie-Flatrate für die Schweiz kostet 15 Franken oder für EU/USA/Kanada 20 Franken im Monat. Damit sind alle Telefonate ins Fest- und Mobilnetz inbegriffen. Ausgenommen sind Mehrwertdienste, Informationsdienste und Businessnummern.
VoIP (Voice over IP) = Internettelefonie
VoIP wird im Geschäftsbereich angewendet. Das Telefonieren erfolgt übers Internet. Dabei wird die klassische/herkömmliche Telefonie inklusive deren Dienste wie das Telefonnetz auf Basis eines Computernetzwerks aufgesetzt. Die Sprachübertragung findet über das Internetprotokoll (IP) statt.
Festnetz = klassische/herkömmliche Telefonie
Das Telefonieren geschieht über reservierte Leitungen. Nach der Anwahl wird eine Direktverbindung zur angerufenen Person hergestellt. Wohingegen bei der Internettelefonie, die zu übertragenden Daten (die Sprache) in einzelne Abschnitte zerlegt und nacheinander auf unbestimmtem Weg über das Internet zum Empfänger zugestellt werden. Eine direkte Verbindung wie bei der klassischen Telefonie gibt es dort nicht.
Zusatzdienste
Ja, wir bieten fixe IP-Adressen an. Wenden Sie sich unter +41 41 748 46 46 oder per Mail uns.
Leider haben wir weder die Ressourcen noch die Infrastruktur (Programme) dazu. Im Normalfall dauert ein solcher Vorgang rund eine Stunde.
Wir können Ihnen aber folgende Tipps zum Datentransfer mitgeben: zu den Tipps
Fragen zur Rechnung
Die Erklärung zu den wichtigsten Positionen auf Ihrer Rechnung finden Sie hier.
Eine höhere Rechnung kann mehrere Gründe haben:
Die SIM-Karte wurde verrechnet: Die Quickline SIM-Karte wird einmalig belastet.
Rechnung ist für zwei oder mehrere Monate: Wenn Sie den monatlichen Mindestbetrag von CHF 65 nicht erreichen, wird die Rechnungsstellung auf zwei- oder mehrmonatliche Rechnung umgestellt.
Minutentarif oder Auslandsgespräche: Haben Sie mehr Gespräche im Minutentarif oder ins Ausland geführt?
Mehrwertdienstnummern (090x-Nummern) / Businessnummer ( 084x- Nummern),
Informationsdienste (1818): Haben Sie gebührenpflichtige Dienste angerufen?
Bezug von Mobil-Datenpaketen: Geht das benötigte Datenvolumen über das vertragliche Datenpaket hinaus, entstehen Zusatzkosten.
Gemietete Video-On-Demand Filme über die UHD Box sind kostenpflichtig.
Neues Abo inkl. Digitalanschluss: hier finden Sie die Tarife.
Wenn Sie den monatlichen Mindestbetrag von CHF 65 nicht erreichen, wird die Rechnungsstellung auf zwei- oder mehrmonatliche Rechnung umgestellt.
Vorab ist keine Rechnungsstellung möglich, da wir immer im Folgemonat abrechnen. Sie können Ihre Rechnung aber über Paynet oder LSV bezahlen. Gerne schicken wir Ihnen die Rechnung auch per E-Mail.
Im WWZ Kundenportal können Sie Ihre Rechnungskopien jederzeit anschauen und ausdrucken.
Ihre Energierechnungen können Sie im WWZ Online-Portal Meine WWZ aufrufen.
Ihre Telekomrechnungen finden Sie im WWZ Cockpit. eBill-Rechnungen finden Sie im eBill-Portal.
Wünschen Sie eine Rechnungskopie? Für drei Rechnungskopien verrechnen wir eine Aufwandspauschale von 50 Franken. Ab vier Rechnungskopien verrechnen wir CHF 145.-/Stunde Aufwand.
Wenn der Digitalanschluss über die Mietnebenkosten oder über ein anderes Netz (z.B. Cable-Line AG, Iten Arnold Elektro AG, etc.) abgerechnet wird, kostet Quickline Start entsprechend weniger.
Sämtliche Anrufe zu Business-, Spezial- und Kurznummern, alle sonstigen Mehrwertdienstleistun-gen wie 084x Business-Nummern, 09xx Business-Nummern, 1xx(x) Kurznummern sowie Anrufe ins Ausland sind gebührenpflichtig.
Mehrwertdienste beinhalten Spiele, Wetterinfos, News, Horoskope, Gewinnspiele, Wettbewer-be, Spenden, erotische Inhalte, Käufe an Selecta Automaten, etc. Bezahlen können Sie diese mittels SMS bzw. MMS. Mehrwertdienste lassen sich bei uns über das Quickline Cockpit sperren. Damit sofort keine weiteren Kosten anfallen, können Sie den Text "STOP ALL" an alle auf dem Einzelverbindungsnachweis ersichtlichen Mehrwertnummern senden.
Eine vollumfängliche Erklärung finden Sie bei unserem Partner Quickline.
Sämtliche Gutschriften werden als «Gutschrift aus Kulanz» angezeigt und unter der Position «Internet» ausgewiesen.
Die letzte Rechnung erhalten Sie einen Monat nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Bei der Nummer 076 598 00 00 handelt es sich um die SMS-Zentrale von Sunrise. Da nicht alle Mobilnummern von den ausländischen Providern erkannt werden, wird stattdessen die SMS-Zentrale von Sunrise als Empfängernummer vermerkt.
WWZ führt die Gebühr für Papierrechnungen ein, um nachhaltige und umweltschonende Rechnungsoptionen zu fördern. Der Druck, die Bearbeitung und der Versand von Papierrechnungen verbrauchen wertvolle Ressourcen und belasten die Umwelt. Digitale Rechnungen sind hingegen kostenfrei, ressourcenschonend und unterstützen eine nachhaltige Zukunft. Gleichzeitig sorgen wir mit der Gebühr für eine faire, verursachergerechte Kostenverteilung, da die Zusatzkosten für Papierrechnungen bisher von allen Kundinnen und Kunden getragen wurden. So halten wir unsere Produktpreise wettbewerbsfähig und fördern den Umstieg auf die effiziente und umweltfreundliche papierlose Rechnung.
Der Betrag von CHF 2.90 deckt die Kosten für den Versand per Post, das benötigte Material wie Papier und Umschläge, den Druck, das maschinelle Kuvertieren sowie den administrativen Aufwand, einschliesslich der Bearbeitung von Retouren. Diese Prozesse sind aufwendig und verursachen deutlich höhere Kosten als digitale Rechnungen.
Der Umstieg ist ganz einfach. Für die Aktivierung der Rechnung per E-Mail füllen Sie einfach das Formular aus.
Für eBill registrieren Sie sich in Ihrem E-Banking und fügen uns als Rechnungssteller hinzu. Mehr erfahren zu eBill.
Die Gebühr fällt an, wenn Sie weiterhin einen Rechnungsbeleg per Post erhalten, auch wenn Ihre Rechnung per Lastschriftverfahren (LSV) automatisch bezahlt wird. Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie den Rechnungsbeleg auf eine kostenfreie digitale Variante umstellen und ihn bequem per E-Mail empfangen. Dazu müssen Sie nur dieses Formular ausfüllen.
Die Rechnung per E-Mail spart Papier und Ressourcen, ist praktisch und fördert effizientere Prozesse. Darüber hinaus bieten sie schnellen Zugriff ohne Postlaufzeit, vereinfachte Integration in Finanz- und Buchhaltungssoftware und flexible Möglichkeiten zur digitalen Archivierung – kein Scannen nötig.
Der elektronische Versandprozess wurde über die Jahre stetig optimiert, und das positive Feedback unserer Kundschaft bestätigt die vielen Vorteile der Rechnung per E-Mail. Sie hat sich als bequem, sicher und einfach zu archivieren erwiesen.
Vertrag und Mutationen
Grundsätzlich gibt es keine Mindestvertragsdauer, sondern nur eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn Sie aber zusätzlich von einer Promotion profitieren, kann diese mit einer Mindestvertragsdauer verbunden sein. Informationen dazu finden Sie bei den Angebotsbedingungen.
Wir bedauern, dass Sie Ihr Abo kündigen möchten. Natürlich helfen wir Ihnen trotzdem gerne weiter.
Bitte denken Sie daran, dass eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder Mindestvertragsdauer zu Kosten führen kann.
Für Kündigungen mit oder ohne Anbieterwechsel setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder via Kündigungsformular in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können Ihr Abo online im WWZ Cockpit selbständig anpassen, uns in einem unserer Shops besuchen oder unter +41 41 748 46 46 für eine Beratung kontaktieren. Ein Abo-Wechsel ist auf den 1. des Folgemonats möglich.
Möchten Sie zu einem anderen Anbieter wechseln (Rufnummerportierung), empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
WWZ kontaktieren
Kontaktieren Sie uns, bevor Sie beim neuen Anbieter einen Vertrag unterschreiben. Wir werden uns um die Kündigung der bestehenden Dienste kümmern und stellen sicher, dass keine unerwarteten Kosten, Aufwände oder Verzögerungen entstehen. Teilen Sie uns mit, falls Sie Ihre bestehende Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchten (Rufnummernportierung).
Schliessen Sie Ihr Abo bei einem neuen Anbieter ab
Natürlich bedauern wir es, Sie als Kundin/Kunde zu verlieren. Melden Sie sich bei uns, wir können für Sie in Zusammenarbeit mit Quickline eine Lösung bieten. Ansonsten gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Nur bei Geschäftsübernahme, Scheidung oder Todesfall ist es möglich, den Vertragspartner zu ändern. Melden Sie sich unter +41 41 748 46 46 oder senden Sie uns ein E-Mail an info@wwz.ch.
Watt (W) bezeichnet die Energie, die pro Sekunde verbraucht wird resp. die pro Sekunde fliesst (= Leistung). 1 Kilowatt (kW) entspricht 1000 Watt. Beispiel: Eine Glühbirne mit 100 Watt (100 W) verbraucht doppelt soviel Strom wie eine 50 Watt-Birne, und zehnmal mehr als eine 10 Watt- Birne. Ein Tesla Model S leistet bei voller Beschleunigung 235 kW (ungefähr 320 PS) - damit könnten Sie 2'350 Glühbirnen à 100 W zum leuchten bringen.
Kilowattstunde (kWh) bezeichnet eine gespeicherte Leistung resp. eine Leistung, welche über eine gewisse Zeit fliesst (= Energiemenge). Beispiel: Eine Kilowattstunde bezeichnet die elektrische Energie, die beispielsweise während einer Stunde ein eingeschaltetes Videogerät von 1000 Watt verbraucht. Oder eine LED-Lampe von 1 W während 1000 Stunden oder ein beschleunigender Tesla in 15 Sekunden.
EV steht für "electric vehicle" und bezeichnet im allgemeinen Fahrzeuge, die mit elektrischer Energie fahren.
BEV steht für "Battery Electric Vehicle", zu Deutsch Batterie-Elektrofahrzeug.
HEV: Rein batterieelektrische Fahrzeuge überzeugen mit einem Wirkungsgrad von 74 – 90 %. Ein Hybridelektrokraftfahrzeug (Englisch: hybrid electric vehicle, HEV) wird von mindestens einem Elektromotor und einem weiteren Energiewandler angetrieben. Es bezieht die Energie aus einer Batterie und aus einem Betriebskraftstofftank.
Ein PHEV (Englisch: plugin hybrid electric vehicle) ist ein Hybrid mit grösserer Batterie und der Möglichkeit, diese an einem Standard-Stromanschluss (oder speziellen Ladegerät) zu laden. Erst wenn die Batterie leer ist, geht der Benzin- oder Dieselmotor an.
AC bedeutet Wechselstrom. Um ein Elektroauto mit Wechselstrom laden zu können, muss dieses mit einem Wechselrichter für die entsprechende Leistung ausgestattet sein. Die Vorteile davon liegen bei der Ladeinfrastruktur:
Günstige Infrastruktur für öffentliches und privates Laden
Geringer Platzbedarf der Ladeinfrastruktur
DC bedeutet Gleichstrom. Mit Gleichstrom kann ein Elektroauto schneller geladen werden. Allerdings ist die Infrastruktur teuer (Gleichrichter AC zu DC) und empfiehlt sich daher weniger für den privaten Einsatz. Dafür aber für das öffentliche Laden. Die Vorteile:
wesentlich höhere Ladeströme
kürzere Lade- und Standzeit und somit schnellere Reisefortsetzung
weniger Ladepunkte nötig.
Als Wandladestation oder Wallbox bezeichnet man eine an einer Wand befestigte Anschlussmöglichkeit zum Laden von Elektroautos. Eine Wallbox vereinfacht das Kabelhandling für den Anwendenden. Sie übernimmt die sicherheitsrelevante Kommunikation mit dem Fahrzeug und schaltet den Ladestrom. Je nach Ausführung können zusätzliche Funktionen wie Freischaltung per RFID, Zahlungssysteme oder Messfunktionen integriert werden.
Grundsatzfragen
Beim öffentlichen AC-Laden existieren zur Zeit unterschiedliche Tarifsysteme. Neben den Kosten für den Ladestrom fallen meist Parkgebühren an. Auch bei DC-Schnellladestationen variieren die Preise - grundsätzlich ist diese Art zu laden aber eher teurer, da am Ladepunkt möglichst keine unnötigen Standzeiten entstehen sollen. Die günstigste Lösung ist in jedem Fall das Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz, da das Fahrzeug hier sowieso länger still steht.
Ja, Elektroautos können sehr gut zu Hause geladen werden. Das geht zwar schon mit einer normalen Steckdose, ist aber auf Dauer nicht zu empfehlen. Für regelmäßiges Laden zu Hause benötigen Sie eine Ladestation für das E-Auto. Es gibt viele Varianten dieser Ladestationen von verschiedenen Herstellern. In der Regel wird ein Typ2 Stecker verwendet (Quasistandard, E-Auto und Ladestationsseitig).
Zum anderen sollte die Ladestation intelligent oder intelligent ansteuerbar sein, damit sie mit anderen Ladestationen zusammen gesteuert werden kann.
Die Schweiz verfügt im europäischen Vergleich über ein sehr dichtes Ladenetz - auch aufgrund der kurzen Fahrdistanzen zwischen den Ballungsgebieten. Bei längeren Fahrten ausserhalb der Ballungszentren empfiehlt sich eine detaillierte Reiseplanung.
Dies wird zum Laden von Elektroautos dringend empfohlen. Ein Elektroauto ist kein normales Elektro-gerät und belastet Ihre Heiminstallation beim Laden über mehrere Stunden wesentlich stärker als ein Herd, ein Föhn oder ein Staubsauger - etwa um Faktor 10 bis 20! Eine vom Fachmann installierte Ladestation (oft auch Wallbox oder Wandladestation genannt) sorgt daher nicht nur für mehr Komfort (z.B. festes Kabel, richtige Höhe, Zusatzfeatures), sondern auch für Sicherheit.
Auch Ladungen an Haushaltssteckdosen sind möglich, wenn der Ladevorgang überwacht wird (Fehlerstromüberwachung/Temperaturüberwachung/Schutzleiterüberwachung), z.B. mithilfe einer modernen, mobilen Ladestation.
Grundsätzlich muss die Eigentümerschaft die Freigabe für den Bau der Anlage erteilen, da sie diese auch finanziert. Dafür holt sie Offerten von Elektrikern ein, prüft sie und entscheidet sich für ein Ange-bot. Nach dieser Freigabe erfolgt die Installation durch den Elektriker, mit anschliessender Übergabe an die Eigentümerschaft. Dieses aufschlussreiche Merkblatt enthält wichtige Informationen dazu.
Die Bestellung der Ladeinfrastruktur erfolgt via Elektriker seiner Wahl, inkl. der Miet-Ladestationen. Die Freischaltung zur Nutzung der Ladestation des Nutzers erfolgt via Bestellung des Ladeschlüssels bei WWZ, wo der Kunde seine Rechnungsdaten angibt, und die AGBs akzeptiert. Mit dem Einsatz des Ladeschlüssels durch den Kunden erfolgt der Strombezug resp. die Nutzung der Ladestation, und da-mit der Start für unsere Verrechnung an den Endkunden.
Laut Schätzungen liegt der zusätzliche Strombedarf nach Elektrifizierung der gesamten Schweizer Mobilität bei etwa 20%. Dieser Strom liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in 100% nachhaltiger Form vor. Um diese Menge an erneuerbarer Energie künftig zur Verfügung stellen zu können, verfolgt WWZ verschiedene Strategien. Neben dem Zubau neuer PV-Anlagen und der Möglichkeit allzeit auf Energie aus dem privaten Batteriespeicher zurückzugreifen, sehen wir einen weiteren Schlüssel zum Erreichen dieses ambitionierten Zieles vor allem in der Effizienzsteigerung bestehender Systeme sowie dem bewusst sparsameren Umgang mit Energie. Ein intelligentes Lademanagement ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, um hohe Nachfragespitzen zu glätten.
Zur gesamten Umweltbilanz gehört bekanntlich nicht nur das lokale Fahren ohne Abgase, sondern auch die zusätzlich nötige Energie, um das Auto herzustellen und später zu rezyklieren. 35 % der Umweltbelastung durch Elektroautos entstehen beim Herstellungsprozess von Fahrzeug und Batterie. Die restlichen 65 % bei der Produktion des benötigten Fahrstroms. Wenn es gelingt, diesen Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, verringern sich die Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu einem herkömmlichen Fahrzeug um mehr als die Hälfte. Studien belegen, dass Elektrofahrzeuge bereits nach 50'000 gefahrenen Kilometern eine bessere CO2-Bilanz aufweisen, als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren - allerdings unter der Voraussetzung, dass der Fahrstrom aus erneuerbaren oder CO2-neutralen Quellen stammt.
Ja, das sind sie. Bei der "Well-to-Wheel"-Betrachtung (vom Bohrloch zum Rad) weist das Elektroauto die bessere Umweltbilanz aus, als andere Antriebsarten. Bei der klassischen Emissionsbetrachtung "Tank-to-Wheel" (vom Tank zum Rad) entstehen beim Elektroauto entweder keine (CO2, Feinstaub) oder deutlich weniger (Lärm) Emissionen. Auch unter Einbezug der bei der Produktion, der Aufbereitung, der Raffination und dem Transport von Fortbewegungsenergie entstehenden Emissionen (Well-to-Tank - vom Bohrloch zum Tank) weist das Elektroauto eine gute Umweltbilanz aus.
Und nicht nur bei der Klimabelastung schneidet das Elektroauto besser ab. Auch hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs, Schäden am Ökosystem und Gesundheitsrisiko steht das Elektroauto am besten da. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserem Faktenblatt.
Nein. Sofern verfügbar, liefert WWZ auch ausserhalb des Versorgungsgebietes Ladestrom aus 100 % erneuerbaren Quellen. Das Stromprodukt kann nicht ausgewählt werden.
Ja. Sofern verfügbar, liefert WWZ auch ausserhalb des Versorgungsgebietes Ladestrom aus hundert Prozent erneuerbaren Quellen. Die Ortschaften, welche solche Produkte anbieten, sind auf folgender Website ersichtlich.
Recyclingverfahren für Lithium-Ionen-Akkus stecken noch in den Kinderschuhen. Und doch gibt es bereits sehr vielversprechende Ansätze. Der Fokus richtet sich vor allem auf die wertvolleren Rohstoffe Kobalt und Nickel, weniger auf das Lithium selbst. Beim hydrometallurgischen Recycling-Verfahren wird die Batterie mechanisch zerkleinert und die Metalle danach mit Chemikalien herausgelöst. Der pyrometallurgische Prozess hingegen ist eine Hochtemperaturverbrennung. Beide Verfahren sind relativ energieaufwändig, verbessern sich jedoch in den kommenden Jahren.
Eine undichte oder beschädigte Lithium-Ionen-Batterie produziert ätzende Flusssäure und gesundheitsschädigende Gase. Die unter grössten Sicherheitsauflagen produzierten und getesteten Fahrzeugbatterien sind jedoch nahezu unzerstörbar. Neuste Crash-Tests (NHTSA) weisen den Tesla Model X als sichersten SUV überhaupt aus. Sicherheitsbedenken betreffend der aktuell eingesetzten Akkus sind also unbegründet.
Das Lithium in einem Fahrzeug-Akku macht nur etwa 1 % des Batteriegewichtes aus und entspricht in etwa 3 kg. Der Rohstoff stammt in erster Linie aus Bolivien, Argentinien und Chile (Lithium-Dreieck) und wird aus der lithiumhaltigen Lösung verdunstender Salzseen gewonnen. Die Gewinnung aller für die Batterie notwendigen Metalle wie Lithium, Nickel, Kupfer, Aluminium und Kobalt ist mit Treibhausgas- und Schadstoffemissionen verbunden und muss in der Ökobilanz eines Elektrofahrzeuges berücksichtigt werden.
Technik
Häufig werden die Begriffe Elektrofahrzeug und Elektroauto für alle Pkw verwendet, die einen ganz oder teilweise elektrifizierten Antrieb haben. Diese E-Familie hat folgende Mitglieder:
Das rein batteriebetriebene Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle)
Reine Elektrofahrzeuge sind ausschließlich mit einem Elektromotor ausgestattet und beziehen die Antriebsenergie aus einer Antriebsbatterie im Fahrzeug. Die Batterie wird über das Stromnetz aufgeladen und kann Bremsenergie speichern. Ein BEV ist im Betrieb zu 100 % emissionsfrei.
Hybridfahrzeug (HEV = Hybrid Electric Vehicle)
Ein Hybridfahrzeug vereint einen elektrischen mit einem Verbrennerantrieb, meist einem Benzinmotor. Hybridantriebe können sich dadurch unterscheiden, ob die Motoren das Fahrzeug gleichzeitig antreiben können oder separat. Die eingebaute Batterie wird ausschließlich über die zurückgewonnene Bremsenergie oder den Verbrennungsmotor geladen. Hybridautos fahren meist in niedrigen Geschwindigkeiten im E-Modus. Hybridfahrzeuge zeichnen sich durch einen emissionsarmen Betrieb aus.
Plug-In-Hybridfahrzeug (PHEV = Plug-In-Hybrid Electric Vehicle)
Ein PHEV ist technologisch mit einem HEV vergleichbar. Der große Unterschied besteht darin, dass Plug-in-Pkw ein größeres Akkupack an Bord haben, das auch über eine externe Lademöglichkeit verfügt, also über das Stromnetz aufgeladen werden kann. Dadurch können PHEV deutlich höhere elektrische Reichweiten erzielen als HEV. Gleichzeitig sind sie durch den Verbrennungsmotor langstreckentauglich. Da Plug-in-Hybridantriebe häufig bei größeren Limousinen und SUV mit sehr starken Verbrennermotoren verbaut werden, ist die Klimabilanz umstritten.
Range Extender (REEV = Range Extended Electric Vehicle)
Ein Range Extender ist quasi ein umgedrehter Plug-in-Hybridantrieb. Denn es handelt sich primär um ein Elektroauto (während PHEV primär Verbrenner sind), das unterstützend einen kleinen Verbrennungsmotor an Bord hat, der als Reichweitenverlängerer fungiert. Der Zusatzmotor liefert Strom für die Batterie, treibt das Fahrzeug aber nicht direkt an. Bei niedrigem Batteriestand wird der Range Extender automatisch aktiviert und hält den Akkustatus während der Fahrt auf einem konstanten Niveau. Range Extender fahren daher überwiegend elektrisch und gelten als emissionsarme Antriebslösung.
Seitens Fahrzeug und Ladeinfrastruktur sind Produkte erhältlich, allerdings gilt zu beachten, dass primär im Rahmen von Firmen, EFHs oder REFHs Lösungen umgesetzt worden sind, und dass die regulatorischen Rahmenbedingungen des lokalen Energieversorgers sowie das Stromversorgungsgesetz entscheidend sind, wenn Nutzer Energie zurück speisen resp. ins Netz einspeisen. Fazit: technisch und in einzelnen Anwendungsfällen realisierbar, aber noch kein Thema für die Masse oder in Mehrfamilienhäusern.
Die Ladedauer Ihres Elektroautos hängt von zwei Faktoren ab: vom Ladestand der Batterie im Auto und mit welcher Leistung das Auto geladen wird. In den wenigsten Fällen wird die Batterie nach jeder Fahrt leer sein - die meisten Schweizerinnen und Schweizer legen pro Tag weniger als 50 km Fahrtstrecke zurück. Ein Elektroauto benötigt für diese Strecke rund 10 Kilowattstunden. An einer normalen Steckdose würde das Nachladen dieser Energiemenge etwa vier Stunden dauern, an einer Ladestation für Elektroautos ca. 45min.
Die Leistung der Ladestation ist entscheidend für die Ladezeit. Je höher die Leistung, desto schneller kann ein Auto aufgeladen werden. Da für den Ladevorgang in den meisten Situationen längere Standzeiten des Fahrzeugs genutzt werden, reichen 11 kW pro Ladepunkt meist aus. Ein Auto kann so über Nacht voll aufgeladen werden.
An bestimmten Orten wie zum Beispiel Firmen- oder öffentlichen Parkplätzen, wo eine höhere Verfügbarkeit der Fahrzeuge gewünscht ist, kann die Installation von 22 kW pro Ladepunkt weiterhelfen. Letztlich bestimmt aber immer das Fahrzeug die maximal mögliche Ladeleistung.
Berechnung der Ladedauer:
Kapazität der Batterie in Wattstunden/ maximale mögliche Ladeleistung (Ladestation / Auto) in Watt = Ladedauer in Stunden
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht von Förderprogrammen. Geben Sie für konkrete Angaben die PLZ ein, und wählen Sie oben anschliessend mittels Schalter den Bereich "Mobilität".
Ja, wir sind sehr zuversichtlich dass für die nächsten Jahre die Kompatibilität gesichert ist. Gründe dafür: Der Typ 2 Stecker hat sich in der Auto- sowie Ladestationen-Industrie klar durchgesetzt, und gilt heute als Standard. Ausserdem geht man davon aus, dass auch langfristig Strom der Energieträger sein wird, welcher für Autos verwendet wird.
Das Lastmanagement sorgt dafür, dass die zur Verfügung stehende Leistung intelligent auf alle angeschlossenen Ladestationen in der Tiefgarage verteilt wird. So wird der Hausanschluss nicht überlastet und die bestehende Kapazität optimal genutzt. Zudem können jederzeit problemlos weitere Wandladestationen ans System angeschlossen werden.
Liegenschaften im Stockwerkeigentum verfügen über eine gemeinsame Einstellhalle für Fahrzeuge, die im Miteigentum der Stockwerkeigentümerschaft steht. Das Recht sieht den Gebrauch zum Abstellen von Fahrzeugen vor, nicht aber für die selbständige Installation einer Ladestation durch einen einzelnen Stockwerkeigentümer. Für die Installation einer Ladestation braucht es einen Antrag an die Stockwerkeigentümergemeinschaft. Idealerweise entscheidet sich diese von Anfang an für eine intelligente und ganzheitliche Ladelösung, die bedürfnisorientiert ausgebaut werden kann.
Der Akku in einem Elektroauto wird mit Gleichstrom (DC: Direct Current) geladen. Der Strom aus dem öffentlichen Netz ist Wechselstrom (AC: Alternate Current) und muss von einem Ladegerät zu Gleichstrom umgewandelt werden, bevor er in die Batterie gelangt. Jedes Steckerfahrzeug verfügt über ein solches bordeigenes Ladegerät, dessen Leistung aber im Allgemeinen auf weniger als 22 kW beschränkt ist. Eine schnellere Aufladung wird mit Gleichstrom erreicht. Bei einer DC-Schnellladestation wird der Wechselstrom mittels Hochleistungselektronik bereits in der Ladestation in Gleichstrom umgewandelt, ohne dass die Onboard-Ladeinfrastruktur im Fahrzeug benötigt wird. Damit wird das Batteriemanagementsystem im Fahrzeug direkt mit Strom versorgt und es sind deutlich höhere Ladeleistungen von 50 kW bis 350 kW möglich. Eine übersichtliche Infografik auf Englisch finden Sie hier.
Lastmanagement
Ein Lastmanagement steuert die an Elektrofahrzeuge abgegebene Leistung und drosselt (bzw. erhöht) diese bei Bedarf. Es wird hauptsächlich dann eingesetzt, wenn mehr als eine Ladestation hinter einer gemeinsamen Sicherung installiert ist. In diesem Fall schützt es die Sicherung vor Überlast, indem es die bezogene Leistung der angeschlossenen Ladestationen bei Bedarf drosselt.
Lastmanagements werden aber auch für andere Zwecke eingesetzt. Zum Beispiel in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage. In diesem Fall steuert das Lastmanagement die Ladestationen abhängig von der zur Verfügung stehenden Leistung der Photovoltaik-Anlage.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen keinem, einem statischen und einem dynamischen Lastmanagement.
Werden in einem Gebäude mehrere grössere Verbraucher (z.B. Elektro-Ladestationen) installiert ohne ein Lastmanagement vorzusehen, kann die vorgelagerte Sicherung überlastet werden.
Ein statisches Lastmanagement misst den von den Ladestationen verbrauchten Strom und stellt sicher, dass dieser nie einen vordefinierten Wert überschreitet.
Beispiel: Hinter einer 40-Ampere Sicherung sind vier Ladestationen angeschlossen. Zu Beginn sind zwei Fahrzeuge an die Stationen angeschlossen. Das Lastmanagement teilt jeder Station 20 Ampere zu. Etwas später werden zwei weitere Fahrzeuge angeschlossen. Das Lastmanagement teilt dann neu jedem Fahrzeug 10 Ampere zu usw.
Ein dynamisches Lastmanagement hat im Vergleich zum statischen Lastmanagement keine fixe Obergrenze der Last, sondern eine zeitlich variierende.
Dynamische Lastmanagements werden unter anderem eingesetzt, um Hausanschluss-Sicherungen zu schützen. In diesem Fall wird ein zusätzlicher Zähler beim Hausanschluss angebracht. Dieser Zähler misst kontinuierlich den Strom, welcher über die Sicherung fliesst. Falls der Verbrauch im Gebäude hoch ist (z.B. am Abend beim Nachtessen), muss das Lastmanagement den Verbrauch der Ladestationen nach unten drosseln. Falls der Verbrauch im Gebäude tief ist (z.B. um Mitternacht) kann das Lastmanagement den Verbrauch der Ladestationen wieder anheben.
Das ist nur bei einem dynamischen Lastmanagement möglich. Ein statisches Lastmanagement lässt dies aufgrund seiner fixen Obergrenze der Last gar nicht zu.
Produkte und Preise
Administratives
Nein. Für Garagen mit Parkplätzen für Elektro-Autos gelten keine besonderen Auflagen der Feuerpolizei. Für Details können Sie sich an Ihre kantonale Gebäudeversicherung wenden.
In den Betriebsdienstleistungen ist der ganze Betrieb der Anlage enthalten, also Betrieb und Überwachung des Lastmanagements (Überlastschutz des Hausanschlusses), 24/7 Hotline, Support bei Störungen (sowohl vor Ort als auch via Remote/Fernwartung), Abrechnung des Ladestroms an den Benutzenden, Software-Upgrades an allen Anlagekomponenten und Einbindung in unsere Cloud mittels entsprechender, mobiler Datenverbindung (internet-Anbindung).
Nein, WWZ hat für diese Kunden keine Produkte, und empfiehlt, sich an den Elektriker zu wenden. Dieser wiederum findet die nötigen Informationen dazu auf folgender Webseite.
Wenn Sie die Ladestation gekauft haben, können Sie auf Ende jeden Monats den Ladeschlüssel, resp. die Benützung der Ladestation kündigen. Für Sie entstehen keine Kosten. Wir deaktivieren den Ladeschlüssel in unserem System, Sie können ihn entsorgen.
Ist die Ladestation gemietet und wird der Vertrag innerhalb von 36 Monaten nach Mietbeginn gekündigt, ist eine Umtriebsentschädigung von CHF 300 fällig, falls kein Folgemieter die Ladestation übernimmt. Den Ladeschlüssel deaktivieren wir in unserem System, er kann entsorgt werden.
Preise
WWZ verrechnet Einheitspreise, also kein Hoch- oder Niedertarif. Somit muss sich die Kundin, der Kunde keine Gedanken zur Uhrzeit des Ladevorgangs machen.
Verrechnet wird der durchschnittliche Tarif, welchen der Stromversorger am Standort der Tiefgarage angibt gem. Elcom. Diesen Preis finden Sie unter strompreis.elcom.admin.ch (Achtung, Preise sind exkl. MwSt.).
Parameter-Auswahl: Total, H4, Standard
Beispiel für Gemeinde Zug:
Strompreis gemäss ElCom bzw. Einheitspreis Ladestrom 29.27 Rp./kWh exkl. MwSt. = 31.52 Rp./kWh inkl. MwSt.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Zu individuell sind zum einen die Mobilitätsansprüche der Benutzer, zum anderen sind die bauseitige Ausgangslage und allfällige installatorische Massnahmen von Fall zu Fall zu prüfen. Ihr Elektriker analysiert, ggf. unterstützt durch die WWZ, Ihre Situation im persönlichen Gespräch und offeriert Ihnen das ideale Produkt für Ihre Ansprüche. In der Praxis lässt sich durch den Einsatz von intelligenter Steuerungssoftware der Beschaffungs- und Installationsaufwand auf ein Minimum beschränken. Weitere Informationen zu Ladelösungen von WWZ finden Sie hier
Der Einheitstarif hilft, die Ladevorgänge über den ganzen Tag zu verteilen. So können Lastspitzen beim Übergang von HT auf NT vermieden werden. Zudem muss sich der Kunde oder die Kundin so nicht auf besondere Ladezeiten achten.
WWZ verwendet den Einheitstarif gemäss eidg. Elektrizitätskommission (ElCom, siehe strompreis.elcom.ch) und zieht davon 2 Rp. / kWh inkl. MwSt. ab.
Preis-Berechnung am Beispiel Unterägeri:
Strompreis gem. ElCom-Seite beträgt 22.36 Rp. / kWh EXKL MwSt., das sind 24.08 Rp. /kWh INKL. MwSt.
Nein. Wenn nicht geladen wird, fallen (Stand heute) keine Stromkosten und damit auch keine Kosten für die Betriebs-Dienstleistungen an.
Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Faktoren zusammen: Basisinstallation, Erschliessung Parkplatz und Ladestation sowie Betrieb. Unsere mehrjährige Erfahrung zeigt, dass für die Realisierung solcher Anlagen Kosten in folgender Grössenordnung zu erwarten sind:
Basisinstallation
Die Kosten für die Basisinstallation sind sehr variabel und Objekt-abhängig. Je nach Parkplatz betragen sie zwischen CHF 1'000 bei kleineren und CHF 400 bei grösseren Tiefgaragen. Diese Installation schafft die physikalische Voraussetzung für das elektrische Laden auf den individuellen Parkplätzen - die Kosten fallen allerdings bei der gesamten Eigentümerschaft an (gemeinschaftlicher Teil).
Erschliessung Parkplatz und Ladestation
Hier ist mit ca. CHF 2'500 bis 3'5000 pro elektrifiziertem Parkplatz zu rechnen. Enthalten sind eine intelligente, vernetzte Ladestation, die Installation derselben auf dem jeweiligen Parkplatz sowie die Anbindung an die Basisinstallation. Diese Kosten fallen beim jeweiligen Eigentümer des Parkplatzes an (individueller Teil).
Betrieb und Strom
Als Betriebskosten werden die wiederkehrenden Aufwände während des Betriebs bezeichnet. Dazu gehören das Lastmanagement, eine sichere Datenübertragung, die individuelle Abrechnung des Ladestroms sowie der Support. Die Kosten bei WWZ sind 9,5 Rp./kWh. Dazu kommt der effektiv verbrauchte Strom - dieser Preis ist vom lokalen Stromanbieter abhängig und beinhaltet auch die jeweilige Zählergebühr des Anbieters.
Trinkwasser
Die Abkürzung PFAS bezeichnet eine Gruppe chemischer Stoffe, die wegen ihrer besonderen Eigenschaften in vielen Produkten des täglichen Lebens vorkommen. Unter anderem in Lebensmittelverpackungen, beschichteten Bratpfannen, Outdoorkleidung und Kosmetika. PFAS können ins Grundwasser gelangen und damit unter Umständen Trinkwasser verunreinigen.
Problematisch für den Menschen können PFAS-Rückstände sein, die bei der Herstellung von Produkten entstehen und via Wasser oder Böden in die Nahrungskette gelangen. PFAS bauen sich nicht selbst ab und bleiben in der Umwelt. Die konkrete Gesundheitsgefährdung durch Aufnahme von PFAS wird derzeit noch genauer erforscht.
Im Winter ist die Schweiz auf Stromimporte angewiesen. Diesen Winter könnte es aber schwierig werden, weil mehrere französische AKW derzeit wegen Störungen und Wartungen nicht am Netz sind. Zu einer Mangellage könne es kommen, wenn mehrere Faktoren zusammenfallen, wie schlecht gefüllte Stauseen aufgrund des trocknen Sommers in der Schweiz, darauffolgend ein langer Winter mit wenig Wind und Sonne und dem Ausfall mehrerer Kernkraftwerke im Ausland.
WWZ sichert die Beschaffung des erwarteten Absatzes stets frühzeitig ab und greift bei der Versorgung auf verschiedene Quellen zurück. Da es im Kanton Zug keine grösseren Stromproduktionsanlagen gibt, kaufen wir den Strom für unsere Kundinnen und Kunden überwiegend bei Schweizer Produzenten ein. Wir haben alle möglichen Vorkehrungen getroffen, um die Versorgung unserer Kundinnen und Kunden sicherzustellen, unterstehen in einer Ausserordentlichen Lage aber dem Notfallplan des Bundes.
Die Krisenorganisationen der Wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz arbeiten mit grösster Priorität an der Sicherstellung der Strom- und Gas-Versorgungssicherheit. Sollte sich in der Schweiz tatsächlich eine Mangellage abzeichnen, so kann die wirtschaftliche Landesversorgung zur Überbrückung und Stützung der Wirtschaft verschiedene Massnahmen ergreifen.
In einem ersten Schritt würde der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren. Dies geschieht über Empfehlungen und Ratschlägen zur sparsameren Verwendung der Energie. Das UVEK (BFE) bereitet derzeit eine schweizweite Sparkampagne vor, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umgesetzt werden soll. Die Kampagne soll für die Bevölkerung und Wirtschaft einfach und rasch umzusetzende Energiesparmassnahmen vermitteln.
Zur weiteren Reduktion des Stromverbrauchs sind Verbrauchseinschränkungen, die Kontingentierung von Grossverbrauchern und rollierende Abschaltungen von Teilnetzen vorgesehen. Diese Massnahmen erfolgen abhängig von der Situation. Der Bund wird in einer Mangellage schweizweit über die einzelnen Massnahmen entscheiden.
Möglich wären Einschränkungen oder Verbote von nicht absolut notwendigen und energieintensiven Anwendungen wie Saunen, Hallenbäder, Skilifte und Schneekanonen, aber auch Leuchtreklamen. Einzelheiten zu eingeschränkten Verwendungen sollen gemäss Bund bis Ende August vorliegen. Der VSE geht davon aus, dass der Stromverbrauch mit Sparappellen, Verboten und Kontingenten um 35 bis 40 Prozent gesenkt werden könnte.
In den Stromnetzen müssen der Verbrauch und die Produktion jederzeit ausgewogen sein. Im Regelfall passen sich die Produktionsanlagen laufend dem Verbrauch an. Netzabschaltungen sind die letzte Massnahme, um einen kompletten Zusammenbruch zu verhindern, haben aber einschneidende Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft.
Nein, WWZ hat keine Handlungsoptionen bei Netzabschaltungen. Wir orientieren uns an den Vorgaben von OSTRAL, der Organisation für die Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen, und unterstehen in einer Ausserordentlichen Lage dem Notfallplan des Bundes.
Netzabschaltungen sind nur als allerletzte Massnahme im absoluten Notfall angedacht. Dies würde bedeuten, dass die Stromversorgung von Teilnetzgebieten – also Quartieren oder Dörfern – für ein paar Stunden täglich unterbrochen wird. Je nach Situation geschieht dies im 4-8-4- oder 4-4-4-Stundentakt, also vier Stunden Abschaltung, dann vier oder acht Stunden Strom, dann wieder vier Stunden Abschaltung.
Im ordentlichen Fall liegt die Verantwortung beim Stromlieferant seine Kunden zu beliefern, sofern diese einen korrekten Anschluss bzw. Vertrag oder Recht auf Versorgung haben. Bei einer Ausserordentlichen Lage kann es sein, dass über das Verordnungsrecht Eingriffe in Form von Reduktionen gemacht werden.
OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aktiv und kann über Verbrauchseinschränkungen, die Kontingentierung von Grossverbrauchern und rollierende Abschaltungen von Teilnetzen entscheiden.
Wir verrechnen an unsere Kunden nur die verbrauchte Energie und ebenso nur die gewünschte Herkunftsnachweise. Sofern wir den Strom liefern können, ist auch die damit verbundene Herkunft gewährleistet.
WWZ als Netzbetreiberin kann keine vollständige Versorgungssicherheit garantieren. Wir können nicht verhindern, dass vereinzelt Störungen oder Versorgungsausfälle im Netz auftreten, zumal die Ursachen in der Regel ausserhalb unserer Kontrolle sind (Gewitter, Überschwemmungen, technischer Unterhalt oder auch verordnete Abschaltungen). Aus diesem Grund ist für Schäden, die aus Unterbrechungen oder Einschränkungen der Stromversorgung entstehen, jegliche Haftung der WWZ – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt gegenüber allen Kunden, die am Stromnetz der WWZ angeschlossen sind. Somit entfällt der Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz jeglicher Art.
Einerseits können Sie Ihren Stromverbrauch freiwillig reduzieren. Hier finden Sie entsprechende Tipps: Spartipps (admin.ch)
Andererseits können Sie vorbereitende Massnahmen treffen. Diese finden Sie hier: Bevölkerung (admin.ch)
Als Vorbereitung auf das mögliche Eintreten einer Strommangellage wird Unternehmen empfohlen, verschiedene Optionen für Stromeinsparungen zu entwickeln und vorzusehen.
Stromunterbrüche oder Strommangellagen können unseren Alltag beeinträchtigen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Infrastruktur mit technischen Vorkehrungen wie einer USV-Anlage oder einer Notstromversorgung abzusichern. Das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung bietet Hinweise und Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen auf ausserordentliche Situationen vorbereiten können: www.strom-ratgeber.ch.
Der Bund wird in einer Mangellage schweizweit über die einzelnen Massnahmen entscheiden. Falls Sie der Meinung sind, einem systemrelevanten Unternehmen anzugehören, könnten Sie beim Bundesamt für wirtschaftlichen Landesversorgung (BWL) eine entsprechende Bestätigung anfordern. Die Liste der Betreiber von kritischer Infrastruktur wird vom Bund geführt und untersteht dem Datenschutz.
Die Stromversorgung ist nie zu 100 Prozent garantiert. Verschiedene Einflüsse können plötzlich zu einem Stromunterbruch führen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Infrastruktur mit technischen Vorkehrungen wie einer USV-Anlage oder einer Notstromversorgung abzusichern. Diese Empfehlung gilt grundsätzlich und unabhängig von einer möglichen Strommangellage. Das BWL bietet Hinweise und Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen auf ausserordentliche Situationen vorbereiten können: www.strom-ratgeber.ch.
Sollte es zu Sparapellen kommen, gelten diese für alle elektrischen Verbraucher. Somit sollte auch das Fahren mit Strom reduziert werden.
Photovoltaik
Doch, von der Netzabschaltung betroffen sind auch energieerzeugende Anlagen (wie Photovoltaik-Anlagen), die nicht fähig sind, im Inselbetrieb, also komplett netzunabhängig, zu funktionieren. Denn registriert der Wechselrichter einen Stromausfall des Stromnetzes, schaltet er aus Sicherheitsgründen auch die Photovoltaik-Anlage automatisch ab.
Mit einem Stromspeicher und einer Photovoltaikanlage können Sie Ihren selbstproduzierten Solarstrom dann nutzen, wenn Sie ihn wirklich brauchen. Ohne speziellen Wechselrichter, welcher die Hausinstallation bei einem Netzausfall komplett vom Netz trennt, wird Ihre Photovoltaikanlage jedoch aus Sicherheitsgründen bei einem Stromausfall auch abgeschaltet.
Die meisten Photovoltaikanlagen sind nicht in der Lage ohne Netzspannung zu arbeiten, da sie das Netz als Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch benötigen. Es sind spezielle Wechselrichter und Speicheranlagen nötig, um das Trennen der Anlage vom Netz zu ermöglichen, falls die Netzspannung wegfällt. Nur wenn sie im Inselbetrieb, also komplett netzunabhängig, funktionieren, ist der weitere Betrieb sichergestellt.
Das hängt vom jeweiligen Einspeisemodel ab. Wenn Sie den PV-Strom hinter dem Zählpunkt einspeisen, an dem Sie als Verbraucher angeschlossen sind, nutzen Sie so viel wie benötigt als Eigenverbrauch selbst. Nur überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist.
Gasmangellage
Momentan ist die physische Versorgung der Schweiz mit Gas nicht beeinträchtigt. Wie sich die Lage weiterentwickelt, ist jedoch schwer voraussehbar und die Situation kann sich rasch ändern. Der Bund und die Gasbranche treffen Vorbereitungen, um den Gasbedarf für den kommenden Winter 2022/23 zu sichern. Der kritische Punkt bleibt, dass das beschaffte Gas tatsächlich in die Schweiz gelangt. Der Bundesrat muss sich zwingend weiter dafür einsetzen, um von den Nachbarländern entsprechende Zusagen zu erhalten.
Die Schweiz bezieht rund 19 % ihres Erdgases aus EU-Ländern sowie 24 % aus Norwegen, 47 % aus Russland, 3 % aus Algerien und 7 % aus weiteren Ländern (Quelle: Verband der schweizerischen Gasindustrie VSG). Importe sind über verschiedene Transportsysteme aus allen Himmelsrichtungen möglich. Erdgas gelangt umweltschonend von den Lagerstätten über unterirdisch verlegte Leitungen zu den Abnahmestellen. Daher bedeutet der Transport keine Belastung für Schiene und Strasse und hinterlässt auch keine bleibende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
In einer effektiven Mangellage kann das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zur Überbrückung und Stützung der Wirtschaft mehrere Massnahmen ergreifen. Sie kann auf vorbereitete Gasbewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Verbrauchs zurückgreifen. Einerseits werden Sparappelle an alle Gas-Verbraucher gerichtet – mit dem Ziel, den Gasverbrauch auf das absolut Nötige zu reduzieren. Weiter kann das BWL die Unterbrechung der Erdgaslieferung für umschaltbare Anlagen für eine unbestimmte Dauer verfügen. Falls notwendig, teilt das BWL Kontingente für die Gasversorgung ein oder ordnet die Abschaltung grosser Erdgasverbraucher an.
Die Krisenorganisationen der Wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz arbeiten mit grösster Priorität an der Sicherstellung der Gas-Versorgungssicherheit für den kommenden Winter 2022/2023. Sollte sich in der Schweiz tatsächlich eine Gasmangellage abzeichnen, so kann die wirtschaftliche Landesversorgung zur Überbrückung und Stützung der Wirtschaft mehrere Massnahmen ergreifen. Einerseits würden Sparappelle an alle Gas-Verbraucher gerichtet – mit dem Ziel, den Gasverbrauch auf das absolut Nötige zu reduzieren. Weiter kann das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) die Unterbrechung der Erdgaslieferung für umschaltbare Anlagen für eine unbestimmte Dauer verfügen. Falls notwendig teilt das BWL Kontingente für die Gasversorgung ein oder ordnet die Abschaltung grosser Erdgasverbraucher an.
Es gilt nun insbesondere, die Versorgung für den Winter 2022/23 sicherzustellen. Dazu hat der Bundesrat am 18. Mai 2022 eine Verordnung verabschiedet, die der Gasbranche den Auftrag erteilt, Gasreserven anzulegen. Die regionalen Gasnetzbetreiber wurden verpflichtet, 15 Prozent des inländischen Jahresverbrauchs in Speicheranlagen in den Nachbarländern zu lagern. Zudem sollen 20 % des Schweizer Winterverbrauchs als Optionen für nicht-russisches Gas erworben werden, die bei Bedarf kurzfristig abgerufen werden können. Diese Massnahmen haben WWZ sowie andere Gasversorger bereits umgesetzt. WWZ konnte die Speicherkapazität und die optionale Beschaffung in unterschiedlichen Ländern tätigen und hat über diese Diversifizierung eine höhere Absicherung erreicht.
WWZ kann keine vollständige Versorgungssicherheit garantieren. Wir können nicht verhindern, dass vereinzelt Störungen oder Versorgungsausfälle auftreten, zumal die Ursachen in der Regel ausserhalb unserer Kontrolle sind (Gewitter, Überschwemmungen, technischer Unterhalt oder auch verordnete Abschaltungen). Aus diesem Grund ist für Schäden, die aus Unterbrechungen oder Einschränkungen der Gasversorgung entstehen, jegliche Haftung der WWZ – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt gegenüber allen Kunden, die am Gasnetz von WWZ angeschlossen sind. Somit entfällt der Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz jeglicher Art.
Die Schweiz beschafft das Gas primär auf den Märkten in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Italien. Die Schweizer Gaswirtschaft hat somit keine direkten Lieferbeziehungen zu Russland. Der Anteil des russischen Gases ist auf den Märkten der Länder, in denen die Schweiz das Gas kauft, unterschiedlich hoch. Momentan sind weniger als 50 Prozent des Gases in der Schweiz aus Russland.
Kurz- und mittelfristig sind die Schweiz sowie ihre Vorlieferanten aus Europa nach wie vor von Russland abhängig sein. Die europäischen Länder und die EU arbeiten mit Hochdruck daran, Abhängigkeiten von russischem Gas zu reduzieren und die Bezugsmöglichkeiten breiter abzustützen. Dabei spielt Flüssigerdgas (Abkürzung LNG für Englisch liquefied naturalgas) eine wichtige Rolle. Auf diese Weise wird Gas aus den unterschiedlichsten Weltregionen beschafft. Die EU verfügt momentan über knapp 40 LNG-Terminals, diese speisen Flüssigerdgas ins europäische Netz ein.
Wir gehen davon aus, dass die Gaspreise aufgrund der höheren Flüssiggas-Importe, der steigenden CO2-Preise und der höheren Netzkosten tendenziell weiter steigen. Die Gründe dafür sind:
Flüssiggas-Importe: Die meisten europäischen Länder möchten bis 2030 komplett unabhängig von russischem Gas und Erdöl sein. Folglich wird das benötigte Erdgas künftig stärker aus Ländern wie Katar, den USA und Ägypten importiert. Dies wird gegenüber den Vorjahren tendenziell deutlich höhere Gaspreise zur Folge haben. Der Transport dieses Gas kommt nicht per Pipeline (wie bislang aus Russland), sondern als verflüssigtes Erdgas (LNG) importiert. Flüssiggas ist aufgrund der Förderung, Transport und der notwendigen Infrastrukturen deutlich teurer als Pipeline-Gas.
CO2-Preis: Die CO2-Abgabe wird auf alle fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas) erhoben. Ab 2022 beträgt sie 120 Franken pro Tonne CO2. Die CO2-Abgabe könnte bis auf 210 Franken pro Tonne erhöht werden. Die Erhöhung würde aber schrittweise erfolgen. Und zwar immer nur dann, wenn die gesetzten Reduktionsziele nicht erreicht werden.
Netzkosten: Der stark steigende Trend der Substitution von Erdgas durch erneuerbare Energien setzt sich weiter fort und sorgt für eine geringere Nachfrage nach Erdgas. Somit müssen die Kosten der Gasinfrastruktur der Netze auf weniger Kunden umverteilt werden, was tendenziell die Netzkosten ansteigen lassen wird.
Aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten mussten die Preise angepasst werden. Dies sind die Gründe für die höheren Beschaffungskosten:
Durch das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach Corona ist die Nachfrage gestiegen.
Bereits in den Sommermonaten 2021 stiegen die Grosshandelspreise für Erdgas an den internationalen Energiemärkten markant an.
Die geopolitische Lage führt zu enormen Preisschwankungen an den Beschaffungsmärkten
Energiepreise/Einkaufspreise sind überall auf einem noch nie dagewesenen Hoch.
Bei den geplanten Massnahmen geht es im Wesentlichen darum, dass die Branche gemeinsam Erdgas und LNG beschaffen kann, Speicherkapazitäten einkauft oder sich LNG-Terminalkapazitäten sichert. Was das kostet, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Marktbeobachter gehen grundsätzlich davon aus, dass der Markt volatil und das Preisniveau hoch bleibt.
Für WWZ ist die Versorgungssicherheit und eine langfristige Plansicherheit für die Kundinnen und Kunden sehr wichtig. Die vorausschauende Beschaffungsstrategie ermöglicht, die Preisspitzen zu brechen, da WWZ lediglich einen Teil der benötigten Gasmenge kurzfristig auf dem Markt einkaufen muss. So muss WWZ die aktuell massiv hohen Preise nicht vollumfänglich an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Die deutlich höheren Beschaffungspreise zwangen WWZ aber, die Gaspreise per 1. Juli 2022 um 1,70 Rappen pro Kilowattstunde ohne MWST anzuheben.
Bei WWZ haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Ihren Gasmix selbst zu wählen. Sie können auf 100% Biogas umsteigen. Jede Kilowattstunde Biogas, welche ins Gasnetz eingespeist wird, führt zu einer Ökologisierung des Gasmixes im Gasnetz und reduziert die Einspeisung von fossilem und somit auch russischem Gas.
Bei WWZ haben Kundinnen und Kunden aber auch die Möglichkeit nachhaltige Energie über eines der verschiedenen Fernwärme-Netze zu beziehen. Mehr Information: Wärme- und Kältelösungen
Der physische Transport des Gases erfolgt über die schweizerische Erdgas-Transitleitung zu den Verteilleitungen der Erdgasversorger. Eine physische Unterteilung nach Herkunft im Gasnetz ist nicht möglich. Wenn Sie auf den Anteil von Gas aus Russland verzichten wollen, so können Sie 100% Biogas beziehen.
Die Schweiz ist aufgrund ihrer Lage sehr gut ins europäische Gasfernleitungsnetz eingebunden, was unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit grundsätzlich eine gute Ausgangslage ist. Das Schweizer Gasnetz ist über die Übergabestellen in Wallbach (Deutschland) und Oltingue (Frankreich) sowie über den Griespass (Italien) mit dem europäischen Netz verbunden. Die Schweizer Transitgasleitung ist zudem seit 2017 mit dem sogenannten «Reverse-Flow» ausgestattet. Das heisst, Gas kann nicht nur von Norden nach Süden, sondern auch in umgekehrter Richtung fliessen. Mit diesen Anschlussmöglichkeiten erhalten wir auch Zugang zu Flüssigerdgas. Dies eröffnet zusätzliche Möglichkeiten der Gasbeschaffung, die jedoch teurer sind.
Es gibt in der Schweiz Gasspeicher, diese sind aber klein und dienen dem Tagesausgleich. In der Schweiz hat es immer wieder Projekte für grosse Gasspeicher gegeben. Momentan gibt es in Oberwald im Kanton Wallis ein Projekt für ein grosses Gasreservoir, das rund 1‘500 Gigawattstunden lagern könnte. Der Standort Oberwald befindet sich nur einige hundert Meter vom Trassee der Gas-Pipeline von Transitgas entfernt, die das Schweizer Erdgasnetz mit Deutschland, Frankreich und Italien verbindet. In diesem Projekt soll festgestellt werden, ob unter den Alpen ein Gasreservoir gebaut werden kann. Vier Kavernen sollen ermöglichen, rund 1500 Gigawattstunden zu lagern. In der Schweiz Gasspeicher zu bauen, ist technisch sehr anspruchsvoll und auch teuer.
Bei LNG (Liquefied Natural Gas) wird Erdgas auf -163°C abgekühlt, wodurch es flüssig wird. Genutzt wird das Flüssiggas vor allem für die Produktion von Strom und Wärme sowie als Kraftstoff, in der Metallindustrie und in der Düngemittelproduktion. LNG besteht vor allem aus Methan. Das Volumen von LNG beträgt weniger als 0.2 Prozent des Gasvolumens, sodass es effizient und mit einer hohen Energiedichte transportiert werden kann. LNG wird mit Tankschiffen transportiert. Diese werden in speziellen Terminal-Anlagen entladen. Dort wird das verflüssigte Erdgas wieder in den gasförmigen Zustand gebracht und ins Leitungsnetz eingespeist. Dieses Verfahren ermöglicht den Transport über weite Distanzen und aus Fördergebieten, die nicht ans internationale Transportnetz angeschlossen sind. Wichtige Lieferanten sind Katar, USA, Australien, Norwegen, Nigeria oder Algerien. In Europa bestehen knapp 40 Entladungs-Terminals, untern anderem in Spanien, Frankreich, Italien, Belgien und in den Niederlanden. Die deutsche Regierung plant, zwei LNG-Terminals in Deutschland zu bauen.
LNG wird mit Tankschiffen transportiert. Diese werden in speziellen Terminal-Anlagen entladen. Dort wird das verflüssigte Erdgas wieder in den gasförmigen Zustand gebracht und ins Leitungsnetz eingespeist. In Europa gibt es 27 LNG-Terminals – unter anderem im niederländischen Rotterdam und im belgischen Zeebrugge, in Dünkirchen (Frankreich), Barcelona und Cartagena (Spanien) sowie im polnischen Swinemünde, außerdem in Großbritannien, Griechenland, Portugal, Italien und Litauen.
Die Menge an Erdgas, die jedes Jahr über drei Pipelines aus Russland nach Europa kommt, ist gewaltig. Deshalb braucht es neue LNG-Terminals, wie die zwei in Deutschland geplanten, sowie den Ausbau von bereits bestehenden Terminals, wie demjenigen in Rotterdam. Für neue LNG-Terminals muss mit einer Bauzeit von drei bis vier Jahren gerechnet werden. Die Genehmigungsverfahren dauern zudem mehrere Jahre.
Telekomversorgung
Die Telekom-Hauptzentrale von WWZ funktioniert bei einem Stromausfall weiter. Die lokale Verteilung der Telekomsignale wird jedoch nicht funktionieren, da gewisse technische Element im Netz Strom benötigen.
Zur Verbreitung der Telekomsignale über das Netz braucht es mit Strom versorgte Netzelemente. Deshalb funktioniert im Falle eines lokalen Stromausfalls die Signalverteilung nicht mehr.
Nein, denn die Verteilung der Telekomsignale funktioniert generell nicht mehr, wenn die mit Strom betriebenen Netzelemente keinen Strom mehr haben.
Grundsätzlich hängt dies vom jeweiligen Mobile-Provider ab. Wie gewisse Mobile-Provider bereits kommuniziert haben, sind die Handy-Antennen zunächst durch eine unterbruchsfreie Stromversorgungsanlage gestützt und können so kurze Ausfälle puffern. Die Festnetz-Telefonie fällt im Falle eines Stromunterbruchs aus.
Wasserversorgung
Zur Reduktion des Stromverbrauchs sind die Verbrauchseinschränkungen, die Kontingentierung von Grossverbrauchern und rollierende Abschaltungen von Teilnetzen vorgesehen. Diese Massnahmen erfolgen abhängig von der Situation und werden vom Bund definiert. Auf die Aufrechterhaltung der Grundversorgung wie der Wasserversorgung oder der medizinischen Versorgung wird dabei ein spezielles Augenmerk gelegt.
In den Wasserreservoiren ist üblicherweise eine Kapazität von zirka einem Tagesverbrauch enthalten. Für die Verteilung des Wassers wird kein Strom benötigt. Hingegen funktionieren die Leitstelle, die Steuerung und die Überwachung nur mit Strom, was bei WWZ dank Notstrom gewährleistet ist. Sofern ist die Wasserversorgung auch bei mehreren Stunden Stromabschaltung gesichert. Bei allfälligen durch den Bund verordnete Stromabschaltungen können die Betriebszeiten der Pumpwerke darauf angepasst werden. Die wichtigsten Pumpwerke sind zudem mit grossen Notstromanlagen ausgestattet, die bei einem ungeplanten oder länger dauernden Stromausfall zum Einsatz kommen können.